Autofinanzierung trotz Hartz 4?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Resümee;

offenbar handelt es sich bei der seitens senny86 um eine hypothetische Frage, da das Wort „angenommen“ der Frage vorausgestellt wird.

Da im Threadverlauf seitens senny86 allerdings geschrieben wird, dass der angenommene Hilfsbedürftiger „A“ seit mehr als drei Monaten bereits Arbeitslosengeld II bezieht, dürfte sich die Frage doch beantwortet haben.

Diese Aussage widerspricht sich allerdings mit der in der Fragestellung angegebenen Hinweis, dass es „A“ droht in ein paar Monaten in Hartz IV zu rutschen.

Es wurde seitens „A“ beim zuständigen SGB II-Leistungsträger ein Antrag zum Bezug von ALG II gestellt sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt.

Die monatlichen Finanzierungskosten für das Fahrzeug laufen lt. Aussage von senny86 über das Konto von „A“ somit dürften doch der Sachbearbeitung Jobcenter bereits diese Buchungen ins Auge gefallen sein.

Weiter schreibt senny86, dass das Fahrzeug nicht auf den Namen von „A“ läuft, sondern lediglich die Finanzierungskosten von ihm getragen werden.

Davon abgesehen, dass eine solche Konstellation ja nicht unüblich ist, dass auf den einen Partner z.B. das Fahrzeug zugelassen wird und der andere, der evtl. den Nießbrauch nutzt, die lfd. Kosten tragen.

Zum damaligen Zeitpunkt, respektive vor 3 Jahren wurde das Fahrzeug zum Neuwert von 17.000 EUR angeschafft und hat einen heutigen Taxwert von rd. 13.000 EUR.

Wem interessiert das? Das Fahrzeug wurde von „A“ mit einem Partner/in zu einem Zeitpunkt angeschafft, wo „A“ keinesfalls bereits im ALG II Bezug stand.

Das Fahrzeug ist nicht auf den Namen von „A“ zugelassen und daher erübrigt sich die Angabe im Formular VM zum Hauptantrag Arbeitslosengeld II.

In dem Formular wird unter Punkt 5 die klare, eindeutige und unmissverständliche Frage gestellt, „ich bzw. in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen sind Eigentümer eines Kraftfahrzeuges – ja/nein“

Hier falls „A“ alleine die BG bildet, dürfte doch wohl bei –nein- das Kreuz gemacht werden, denn es wird nach Eigentümer und nicht nach Besitzverhältnisse gefragt.

Alleiniges Problem zum eingestellten Fragekomplex ist m.E. lediglich, wie soll „A“ der Sachbearbeitung auf mögliche Anfrage klar machen, dass die Finanzierung und evtl. lfd. Kosten von ihm getragen werden.

Nun ist diesem Thread plaudert lauthals und unbelehrbar ein User Namens Saijka mit. Davon abgesehen, dass diese Saijka zwischen den Zeilen zunächst nie benannte Leasingkosten von 150 sowie 50 EURO für Versicherung gelesen hat und sich daher dafür interessiert, wie denn dann „A“ von dem Hartz IV Bezug von 345 EURO das alles finanziert, denn er braucht doch auch noch Geld zum Einkauf von Nahrungsmittel etc.

Davon abgesehen, dass zwischenzeitlich (6 Jahre ist es her) aus 345€ nun 374€ wurden, hat Saijka nicht mitbekommen, lebt „A“ noch bei den Eltern.

Sicherlich wäre es unklug der Sachbearbeitung nun auf eine solche mögliche Nachfrage überhaupt eine Antwort zu geben oder gar zu plaudern, seitens der Eltern kommt Unterstützung.

Vom Grundsatz geht es der Sachbearbeitung einer SGB II Behörde überhaupt nichts an, wie und wofür ein Hilfsbedürftiger die im lt. Gesetz zustehenden Leistungen verwendet.

Die Frage von Saijka spricht für ihre Unwissenheit zur Thematik und die weiteren Ausführungen, Auto zurückgeben weil es ansonsten von Steuergelder finanziert wird, liegen gelinde ausgedrückt neben der Spur.

Es bleibt zu wünschen, dass Saijka sich künftig an die gutefrage.net Richtlinien, hier Punkt 3 hält:

Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren

senny86, danke dir für den "Stern"

Sollten noch Fragen sein, dann melde dich bitte unter Komplimente/Nachrichten

Da A nicht als Eigentümer in den Brief eingetragen ist, kann man ihm auch nicht seitens Jobcenter zur Veräußerung auffordern.

Die Finanzierung des Fahrzeuges wird seitens A gegenüber dem JC etwas erklärungsbedürftig sein.

Wäre sicherlich sinnvoller, wenn künftig die Finanzierungsraten von einem anderen nicht A gehörendem Konto abgebucht werden.

Wenn ihm das Auto nicht gehört, dürfte es auch keine weiteren Probleme geben!!! Man muss natürlich klar ansagen, dass man mit diesem Auto nichts zu hat!

Wie waere es das Auto zurueckzugeben??oder willst du es vom hartz4 also von steuergelder bezahlen??? bzw A... ??? das waers.ja noch loool

Das Auto soll auf keinen Fall abgegeben werden. A wohnt immer noch bei den Eltern, hat also keine weiteren Ausgaben. Daher wäre die Finanzierung des Wagens mit Hartz 4 kein Problem.

http://www.gutefrage.net/frage/neues-auto-kaufen-trotz-hartz4

zudem darst du mit hartz 4 nur ein auto mit einem neuwert von 5000 euro besitzen.... krass hartz4 und n neuwagen...wovon will a. dann eig sprit u versicherung bezahlen...wuerd mich schon interessieren bei 345 euro hartz 4.... 50 euro versivherung 150 euro leasing da hat a. bald nichts mehr zu essen aaaaaber n neuwagen xD

@Saijka

noch besser...

sowas wird ja angerecgnet wer weiss was du da an hartz4 bekommst...aber schon dreist mit steuergelder sowas zu finamzieren.... man sollte den a. anschwaertzen!!!!!!!

@Saijka

Wie schon geschrieben, ist die Finanzierung, sowie auch Versicherung und auch Sprit kein Problem. Damit kommt A wohl ganz gut aus, und muss auch nicht hungern.

@senny86

a. sollte sich schaemen und ich hoffe wirklich das das auffliegt und a. das geld zurueckzahlen muss u hat noch ne anzeige wg. betruges an den a.ch bekommt

@Saijka

Wieso sollte A "auffliegen"? Was kann denn A dafür, wenn er in Hartz 4 rutscht und schon eine bestehende Finanzierung hat??? Das ist doch kein Betrug! Am Ende soll es doch egal sein, wofür A das Geld nutzt.

@senny86

Doch ist es weil du beim Antrag auf Hartz4 sowas angeben musst ob du eventuell iwelche Besitztümer hast wie Sparbücher usw.... und darunter fällt auch solch eien Auto.... Überleg mal logisch nur für eine Sekunde.... Das Hartz4 soll deinen Lebensunterhalt sichern sprich dein Leben sichern fürn Essen Klamotten usw.... und nicht dafür das man deine Finanzierung abbezahlt von Steuergeldern. Auffallen kann es schnell zb jmd verpetzt dich oder die sehen dich ankommen mit dem Auto oder verlangen Kontoauszüge etc etc... glaub mir sei dir nicht sicher das dei das nicht checken die sind nicht blöd!! Natürlich kann A. nichts dafür aber wenn A. das verschweigt und wie gesagt von Steuergeldern bezahlt ist das Betrug punktum

Und ich hoffe das solche Leute hart bestarft werden alleine wenn A. die Zahlungen zurückzahlen muss die er in Anspruch genommen hat da ist man schnell im tausender Bereich und ob sich das A. leisten kann zudem wird er es richtig schwer in seinem Leben haben falls er jemals nochmal Hartz4 beantragen muss...Der Staat mag solche Leute nicht udn ich denke das es sogar sein kann das vllt eine laaaange Sperre in Kraft tritt und wovon soll A. denn dann leben??

Also sollte sich das A. gut überlegen!

@senny86

senny86 bevor du dich hier hineinsteigerst, wäre es sicherlich empfehlenswerter wenn Saijka sich die Frage noch einmal langsam durchlesen würde. Falls die Frage dann immer noch nicht verstanden, muss Saijka jemanden fragen, der es ihr erklärt.

Völliger Nonsens was dort zusmmengestummelt wird, mit Aut zurück geben, aus Steuergelder bezahlen, Neuwert 5.000 (selbst dazu hat sie keine Ahnung) usw.

@helmutgerke

Informiere dich doch einfach mal helmutgerke!!!

Einfach googlen...udn man ist um eine Erfahrung reicher.... bzw is es doch richtig logisch oder nicht???? Kan nich mir ja auch n Neuwagen anschaffen und das von Steuergeldern bezahlen!! Hartz4 sind Steuergelder falls du es nicht wissen solltest!

Und wenn es rechtens wäre kann der A. es doch rechtmäßig melden wofür sich hier erkundigen wie man es verschleiern könnte...zb umschreiben der Finanzierung.. denn im Endeffekt wird diese Finanzierung ja von A.'s Hartz4 bezahlt..... macht Sinn oder nicht?

@Saijka

Ah zudem lieber Senny werden oft die Kontoauszüge der letzten 6 Monate verlangt udn da wäre ja schon ersichtlich das A. eine Finanzierung laufen hat ;DDDDD

Tjaaaaa.....

@Saijka

Gut, dass man nur die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen muss. Einfach mal googlen, und man ist um eine Erfahrung reicher :D

@Saijka

Ahhhhh Helmutgerke nicht 5000 sie haben es angehoben 7500 Euro aber selbst darüber ist der Wert von A.'s Auto

Hier erneut ein Link für die besonderen Menschen ;D

http://www.welt.de/motor/article1165691/So-viel-darf-das-Hartz-IV-Auto-wert-sein.html

Den neuen 14. Senat hatte das oberste deutsche Sozialgericht Anfang Juli vor dem Hintergrund der nicht endenden Klagewelle gegen die Hartz-IV-Reform eingerichtet. Er ist ausschließlich für die Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständig, insbesondere das Arbeitslosengeld II.

Mit seinem ersten Urteil sprach der neue Senat einem Hauptfeldwebel der Reserve ungekürztes Arbeitslosengeld II zu. Der Mann war zwischen zwei Auslandseinsätzen vorübergehend arbeitslos gemeldet. Sein Seat Leon hatte einen Zeitwert von 9600 Euro. Die Arbeitsagentur rechnete den 5000 Euro übersteigenden Anteil als Vermögen an.

@senny86

Vor Jahren waren es 6 aber egal und selbst mit 3 Monaten wäre es ja Gott sei Dank noch ersichtlich!! XD

Wie gesagt drücke alle Daumen das es auffliegt... In diesem Sinne habe alles gesagt was gesagt werden musste =)))

@Saijka

Nein es wäre nicht ersichtlich, da A noch etwas länger, als 3 Monate ALG bezieht. Und A will ja nichts verschleiern, oder dergleichen. Auffliegen wird da wohl gar nichts.

@senny86

Wir werden sehen ;DDD

Red A. das weiter ein aber die Rechtssprechung sieht das anders wenn A. den Leasingvertrag absichtlich umschreiben lässt ist das Verschleierung

Wenn A. es nicht angibt das er ein Neuwagen hat ist es ja kann man sagen Verschleiern

Ja wenn A. es jetzt umschreiben lässt wäre es nicht ersichtlich aber wie wäre es wenn A. sich n Job suchen würde statt sich zu informieren ob das Amt Stress macht wenn man ALG2 bezieht......

Über drei Monate da könnt ich dem soviele Jobs besorgen....... unglaublich das ist die Mentalität der Jugend.......

@Saijka

Saijka

mit Sicherheit, beste Saijka brauche ich mich in Sachen SGB II nicht informieren. LOL

Aber lassen wir das mal im Raum stehen.

In der Frage steht unmissverständlich in deutscher Sprache; A ist nicht im Fahrzeugbrief als Eigentümer des Fahrzeuges eingetragen.

Kan nich mir ja auch n Neuwagen anschaffen und das von Steuergeldern bezahlen!! Hartz4 sind Steuergelder falls du es nicht wissen solltest!

Das Fahrzeug wurde vor drei Jahren angeschafft, also bevor er in Hartz IV rutschte. Konnte er denn zum Anschaffungszeitpunkt damit rechnen, drei Jahre später arbeitlos zu sein?

Was willst du denn damit ausdrücken, dass nun A vor hat das Fahrzeug aus Steuergelder zu bezahlen? Er wird Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und was er mit dem Geld macht ist sein Privatvergnügen. Darüber braucht er niemanden Rechenschaft ablegen!

@Saijka

ach schau an, werte Saijka fängt an zu googlen. Oben stelltes du doch als Wertobergrenze für das Fahrzeug 5.000 ein - nun sind wir schon bei 7.500€

Lauthals dein Unwissen hier zu verbreiten, ist keinesfalls dem Fragesteller nützlich.

@helmutgerke

Wenn er nichts zu befuerchten haette wuerde er nicht hier fragen und nicht in betracht ziehen den leasingvertrag umzuschreiben.

In diesem Sinne Gute Nacht!

@helmutgerke

Sagte doch wurde angehoben wie im link ersichtlich!

@Saijka

aber selbst darüber ist der Wert von A.'s Auto

offenbar bist du so boniert, dass du es nicht in deinen Kopf rein bekommst – hast du es denn immer noch nicht verstanden, dass A nicht Besitzer des Fahrzeuges ist!

Lese doch noch ein weiteres mal die Frage durch.

@Saijka

In diesem Sinne Gute Nacht!

wird für dich auch das beste sein!

@helmutgerke

Und du liest nicht zwischen den Zeilen mir egal ist mir zu dumm hier... zu sture eingefahrene koepfe...

@helmutgerke

u das sagt dat helmut... loool allet klar

@Saijka

Zudem lieber helmut zieh mal deine brile auf der FS schrieb:

A. hat sich einen neuwagen angeschaft und die finanzierung laeuft

heist es ist sein auto was redest du eig fuer einen dreck nur weil er nicht im VB steht??er gibt doch zu das es sein auto ist!!!also machen meine kommentare auch sinn.... wenn man nicht lesen kann helmut besser leise sein

@Saijka

nun lege dich doch hin - ich meine es doch nur gut mit dir!

@Saijka

bei 345 euro hartz 4, kennst dich ja toll aus!

und zum wiederholten Male - was ein Hilfsbedürftigter mit seinem erhaltenden Geld macht, geht keinem was an. Grundsätzlich braucht er dazu niemanden Rechenschaft ablegen.

Wo hast du ds denn mit der Leasingrate (150€) und Versicherungsbeitrag (50€) gelesen?

Offenbar brennt hier deine Phantasie mit dir durch.

@Saijka

heist es ist sein auto was redest du eig fuer einen dreck nur weil er nicht im VB steht??er gibt doch zu das es sein auto ist!!

In der Tat ist A Besitzer - aber nicht Eigentümer des Fahrzeuges, verstanden?

Nun rate mal, was im Antrag ALG II angegeben werden muss.