Autofinanzierung: Ist es möglich das Fahrzeug auf eine andere Person umzumelden?

4 Antworten

Hi! Dazu muss man sich die Ausgestaltung des Vertrages genau ansehen. Ein Darlehen ist normalerweise mit einem Verwendungszweck versehen, der in dem Fall ja wegfällt, Du müsstest das Auto ja im Prinzip Deiner Schwester verkaufen. Und: ist das Fahrzeug in irgendeiner Form als Sicherheit gelistet, die wäre ja dann auch hinfällig, da Du dann nicht mehr der Eigentümer wärest. Und: man muss sich natürlich auch den Versicherungsvertrag mal ansehen, die Versicherung müsste dann ja auch übertragen werden.

Gesetzt den Fall, dass Darlehensvertrag und ggf. Besicherung nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, sollte einer Ummeldung nichts im Wege stehen, dann wäre im Endeffekt bei Dir ein Darlehen vorhanden, das von Dir weiter und ohne Gegenwert zu tilgen wäre mit dem Nachteil für Dich, dass es an Dir hängen bleibt, wenn die Schwester nicht zahlt. Das solltet Ihr dann mit einem privaten Kaufvertrag und Einbau der Rückzahlungsmodalitäten absichern. Ich würde das aber mit der kreditgebenden Bank einfach mal besprechen sofern Du das nicht selbst feststellen kannst, dann machst Du nichts falsch. Meine Einschätzung. Gruss

Es ist einfacher wenn ihr das Auto nicht Ummeldet sondern das ganze Privat regelt. Allerdings könnten Blitzerrechnungen an dich gerichtet werden. Ansonsten kann man das Fahrzeug natürlich bei der Zulassungsstelle ummelden. Wenn du nicht mehr weißt wo diese ist, frag bei deinem örtlichen Rathaus google nach Kfz Zulassungsstelle und deinem Ort.

In meinem Ort ist es zur Zeit so, dass man wegen Covid nur mit Termin reinkommt, also schau vielleicht vorher auf deren Webseite nach Kontaktmöglichkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo das Auto so ummelden wie ihr wollt geht nicht entweder auf deine Schwester umschreiben oder so lassen wie es ist, es ist einfacher das selber zu klären wie Ihr es haben wollt

Woher ich das weiß:Hobby

Das ist in der Regel überhaupt kein Problem. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II (das was so aussieht wie der Fahrzeugbrief) bei Dir verblieben ist, könnt ihr ohne weitere Nachfrage das Fahrzeug ummelden. Hat die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung in Verwahrung genommen, sollte sie befragt werden.