autodiebstahl wann muss die versicherung zahlen

3 Antworten

Hallo,

vorab: Lass´ Dich nicht verwirren von dem Gerede über die angeblich notwendige Vollkasko: Eine TK reicht hier völlig aus, weil hierüber bereits Diebstahlschäden versichert sind.

am 18.2. ist die ein monatsfrist die,die versicherung eh wartet im fall das,das auto wieder gefunden würd.

Nur mal so nebenbei: wenn die besagte Monatsfrist erst am 18.02. endete, lässt sich rückschliessen, dass der Diebstahl erst um den 20. Januar der Versicherung gemeldet wurde.

Mal ganz davon abgesehen, dass strenge Versicherungen nun schon einen ersten Grund für eine Leistungsverweigerung haben (Diebstähle sind der Kaskoversicherung unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen anzuzeigen), ist es nachvollziehbar, dass die Versicherung jetzt ganz genau hinschaut. Nach dem Motto: "Warum informiert uns der Kunde so spät...?"

bei der versicherung heisst es sie warten auf die akte vom statsanwalt das,das verfahren eingestellt ist.

Der Satz ist verwirrend: Heisst das, dass die Ermittlungen eventuell noch gar nicht abgeschlossen sind? Falls ja, ist es klar, warum die Akte noch nicht beim Versicherer ist: Die Staatsanwaltschaft gibt i.a.R. erst nach Beendigung der Ermittlungen Akteneinsicht. Und vorher wird der Versicherer auch nicht regulieren.

die liegt sein ca.14 tagen bei der statsanwaltschaft und wurde von der versicherung noch nicht angefordert

Woher kommt diese Info? Nehmen wir aber einmal an, dass es so ist: Was spricht dagegen, den zuständigen Schadensachbearbeiter zu kontaktieren und höflich, aber bestimmt nachzufragen, wann mit Akteneinsichtnahme und folglich mit Regulierung zu rechnen ist.

Sollten dies Auskünfte dann nicht zufriedenstellend sein, steht natürlich der Rechtsweg frei (wobei manchmal schon die Ankündigung desselben zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen kann...)

nein die statsanwaltschaft ist bereit die akte sofort los zu schicken(gaben mir sogar die fax nummer das die versicherung dort ein fax zur anforderung der akte stellen können)

Hat der Fragesteller als Kommentar auf die unterste Antwort hier gegeben.

richtig 10.1. gestohlen und gemeldet und am 18.1. hatte es denn der" fällt mir der name nicht ein" der mensch der den kfz brief und die schlüssel holt erst zeit.deshalb wohl der 18.2. !! die ermittlung ist eingestellt habe ich von der staatsanwaltschaft hier.das die versicherung zahlen muss weiss ich und ich weiss auch das die sich zur begleichung auch eine frist geben müssen.

Ruf doch mal bei der Staatsanwaltschaft an, ob die das nicht beschleunigen können mit der Aktenübergabe. Die Ämter lassen sich da immer seeeehr viel Zeit...

nein die statsanwaltschaft ist bereit die akte sofort los zu schicken(gaben mir sogar die fax nummer das die versicherung dort ein fax zur anforderung der akte stellen können)

Nein, sorry, ich kann dir auch nicht sagen wann ein Mitarbeiter deiner Versicherung die Akte bei der Staatsanwaltschaft endlich anfordern wird, wie lange die es dann noch intern prüfen werden und wie lange sie dazu brauchen letztendlich eine Überweisung zu tätigen.

Das hängt nicht nur vom Unterschied zwischen einem schnell und einem langsam arbeitendem Versicherer ab, manchmal läuft auch in einem Einzelfall einfach etwas schief/wird vergessen und dauert Wochen länger als normal.

An deiner Stelle würde ich dem Versicherer mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft auf Aktenanforderung wartet. Sollte der Versicherer nicht reagieren wollen, würde ich versuchen die Aussage der Staatsanwaltschaft schriftlich zu bekommen und dann dem Versicherer eine Frist setzen.

Dir kann leider absolut niemand sagen "Am Tag xx.yy.zz. wird das Geld auf deinem Konto eingehen", auch wenn man es gerne würde.