Autobild Abonnement / Axel Springer
Folgendes Problem: Vor etwa einem Jahr habe ich ein Abo für die Autobild abgeschlossen und im Voraus gezahlt. Im Dezember bin ich dann umgezogen und habe dort angerufen um eine Adressänderung zu machen. Gleichzeitig habe ich dann gefragt bis wann mein Abo läuft und ob ich es kündigen muss. Die Frau hat gesagt, dass es sich selbst erledigt und ich nichts machen muss. Heute war ein Brief von Autobild in der Post. Jetzt soll ich für ein weiteres Jahr zahlen. Ich habe dort angerufen um das zu klären. Die Frau hat gesagt, dass ich hätte kündigen müssen. Ich habe mich auf das Gespräch mit ihrer Kollegin berufen. Die Frau will das jetzt weiterleitet und klären. Jetzt die Frage: Habe ich rechtlich eine Handhabe? Ich denke mal, dass in den AGB's steht, das ich kündigen muss. Aber eine Mitarbeiterin hat mir ja gesagt, dass ich das ich brauch. Ach ja Rechtschutzversichert bin ich und lasse es gern auf einen Streit ankommen aber habe ich da ne Chance? Danke im Voraus.
3 Antworten
Die Schwierigkeit wird sein, die Aussage der Mitarbeiterin übers Telefon zu beweisen. In den meisten Fällen ist dies unmöglich & der Anbieter wird sich auf seine AGB berufen, die Dir ja vorliegen.
Daher glaube ich auch kaum das Du von der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage bekommen wirst, wenn Du rechtliche Schritte einleiten willst.
Hatte gerade selbst einen ähnlichen Fall mit der Hotline einer Bank & musste da klein beigeben, weil es einfach nicht nachweisbar war.
Bei Vertragsschluss wurde sicher vereinbart, dass der Vertrag sich automatisch verlängert. Solange nichts Abweichendes bewiesen werden kann, bleibt es bei diesem Vertrag.
Das müssen sie ja auch nicht - sie haben ja einen von Dir unterschriebenen Vertrag.
Ich habe ebenfalls ein Autobild-Abo. Nach einem Jahr kann man das jederzeit kündigen und bekommt zuviel gezahltes Geld zurück.
Kündige aber schriftlich.
Aus genau diesem Grund regelt man solche Dinge niemals am Telefon mit schwachsinnigen Hotlines, sondern ausschließlich schriftlich, und zwar mit beweisbarer Zustellung. D.h. per Einschreiben mit Rückschein.
Dein Fall ist leider kein Einzelfall, es ist immer wieder dasselbe.
Das Telefon ist das absolut ungeeignetste Mittel, um geschäftliche Dinge zu regeln. Beweisbar ist von dem Gequatsche hinterher nichts.
Und genau deshalb gibt es überall diese "Hotlines". Um die Leute in der Sicherheit und Geborgenheit einer Telefonseelsorge zu wiegen, um sie einzulullen und systematisch zu verk...ckeiern. Und hinteher? "Nööö... das ham wa nie gesacht..."
Ja, das beweisen kann ich natürlich nicht. Aber das Gegenteil können die auch nicht beweisen..