Autobild Abonnement / Axel Springer

3 Antworten

Die Schwierigkeit wird sein, die Aussage der Mitarbeiterin übers Telefon zu beweisen. In den meisten Fällen ist dies unmöglich & der Anbieter wird sich auf seine AGB berufen, die Dir ja vorliegen.

Daher glaube ich auch kaum das Du von der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage bekommen wirst, wenn Du rechtliche Schritte einleiten willst.

Hatte gerade selbst einen ähnlichen Fall mit der Hotline einer Bank & musste da klein beigeben, weil es einfach nicht nachweisbar war.

Ja, das beweisen kann ich natürlich nicht. Aber das Gegenteil können die auch nicht beweisen..

@CCNBC777

Bei Vertragsschluss wurde sicher vereinbart, dass der Vertrag sich automatisch verlängert. Solange nichts Abweichendes bewiesen werden kann, bleibt es bei diesem Vertrag.

@CCNBC777

Das müssen sie ja auch nicht - sie haben ja einen von Dir unterschriebenen Vertrag.

Ich habe ebenfalls ein Autobild-Abo. Nach einem Jahr kann man das jederzeit kündigen und bekommt zuviel gezahltes Geld zurück.

Kündige aber schriftlich.

Aus genau diesem Grund regelt man solche Dinge niemals am Telefon mit schwachsinnigen Hotlines, sondern ausschließlich schriftlich, und zwar mit beweisbarer Zustellung. D.h. per Einschreiben mit Rückschein.

Dein Fall ist leider kein Einzelfall, es ist immer wieder dasselbe.

Das Telefon ist das absolut ungeeignetste Mittel, um geschäftliche Dinge zu regeln. Beweisbar ist von dem Gequatsche hinterher nichts.

Und genau deshalb gibt es überall diese "Hotlines". Um die Leute in der Sicherheit und Geborgenheit einer Telefonseelsorge zu wiegen, um sie einzulullen und systematisch zu verk...ckeiern. Und hinteher? "Nööö... das ham wa nie gesacht..."