Autobestellung bei falscher Ausstattung stornieren?

3 Antworten

An die verbindliche Bestellung bist du doch nur 6 Wochen gebunden. Es sei denn, der Händler hat dir eine Auftragsbestätigung innerhalb dieses Zeitraumes zu kommen lassen. Lese mal die Bestellung und die AGB genau durch. Es wird nicht das geliefert was du bestellt hast. Somit kannst du ohne Schadenersatz zurücktreten.

Es ist aber auch allerdings üblich bei EU-Wagen, dass sie nicht die identischen Ausstattungen haben wie ein deutsches Fahrzeug. Auch dazu muss etwas in den AGB stehen.

Da der Lieferant dir ja die Nachbesserung des Vertrages (und der Lieferung) angeboten hat, bist zu jetzt im Zugzwang. Du kannst bestenfalls einen Schadensersatz bekommen, für die dann verspätete Lieferung. Dass dein jetziges Fahrzeug nicht mehr durch den TÜV kommt, hat der Lieferant ja nicht zu vertreten.

Gemäß § 323 I iVm § 323 II Nr. 1 (entgültige und ernsthafte Verweigerung) kannst du vom Vertrag zurücktreten (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html). Die Leistung ist zwar noch nicht fällig, aber es ist absehbar, dass die Leistung auch bei Fristende noch nicht erbracht werden kann (§ 323 Abs. 4).

Du kannst auch Schadensersatz neben der Leistung (also z.B. die TÜV-Gebühr, Mehrkosten) oder Schadensersatz statt der Leistung (also z.B. Mehrkosten für gleichwertiges Ersatzauto) fordern. Aber das willst du offensichtlich nicht.

Nein, um Schadensersatz geht es mir wirklich nicht, ich will lediglich wissen, ob ich ohne Probleme den Vertrag auflösen kann und ich mich woanders nach dem gewünschten Auto umsehen kann. Gibt schließlich genügend andere Händler, die ähnliche Autos anbieten, und eben in der gewünschten Ausstattung und sofort auf Lager. Schadensersatz, sprich einen Preisnachlass, hat der Händler ja ohnehin abgelehnt.

Das mit dem TÜV ist sicherlich nicht mein Problem. Als Liefertermin wurde aber schriftlich April vereinbart.