Autobesitzer gestorben -wer darf Auto verkaufen?
Mein Stiefvater ist gestorben, es gibt kein Testament. Er hatte ein Auto, das nun meine Mutter (also die Witwe) fährt.
sie zahlt auch die restlichen Raten, da das Auto noch abbezahlt werden muss ( bei der Bank). Sie hat die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Frage: kann sie das Auto verkaufen ? Wie kann sie nachweisen, dass sie es besitzt ?
anscheinend reichen die Fahrzeugpapiere ja nicht aus, der Kaufvertrag lief auf meinen verstorbenen Stiefvater.
danke für eure Tipps !
6 Antworten
Wenn sie verheiratet ist mit ihm und er kein Testament hatte , fällt alles auf die Ehefrau und seine leiblichen Kinder . Man muss mit all den Personen zum Notar und muss zusammen unterschreiben,meist wird alles gerecht aufgeteilt .Sie erbt aber auch seine Schulden dann.
Theoretisch: Sie muss mit einem Erbschein (oder vom Nachlassgericht eröffnetem Testament, das ihr aber nicht habt) den Nachweis erbringen, dass sie zum Verkauf berechtigt ist.
Praktisch: Wenn sie im Besitz der Papiere ("Fahrzeugbrief") ist, wird sie einen Abnehmer finden.
auf den Punkt gebracht 👍👍
Die Witwe muss sich über das Nachlassgericht einen Erbschein besorgen. Bei gesetzlicher Erbfolge erbt die Witwe 50% der Erbmasse (neben den Kindern).
Wo ist das Problem ? Wenn sie beide Zulassungsbescheinigungen hat und die Raten weiter zahlt, kann sie das Auto auch verkaufen.
Dass sie es besitzt ist deutlich. Aber sie ist nicht Eigentuemerin, deshalb kann sie es nicht einfach verkaufen. Denn auch als Alleinerbin muss sie es erst bezahlen.