Autobahn mit Zusatzzeichen?

4 Antworten

Zusatzschilder definieren immer den Gültigkeitsrahmen des Hauptschildes.

Wenn es also ein "unbegrenzt Zeichen" war, darfst du dort von 22-6 Uhr ohne Begrenzung fahren.

(Kenn ich zwar oft anders, da nachts tendenziell eingeschränkt wird, um den Lärm zu mindern (in Wohngegenden) .. kann aber auch zwecks Berufsverkehr sein, dass während dieser Zeit eine Begrenzung gilt und außerhalb eben unbegrenzt gefahren werden kann)

Danke aber wie schnell darf ich da jz dann fahren also wenn nicht Unbegrenzt ist weil es war kein Schild mehr da ?

@Sardiny

Es gibt kein unbegrenzt Zeichen sondern nur ein Aufhebungszeichen für andere Einschränkungen. Daher ist von 6 Uhr morgens bis 10 Uhr Abends die letzte Einschränkung weiterhin aktiv.

@theCapsicum

Das ist leider einfach falsch (oder besser: glücklicher Weise).

Wie du vielleicht weißt, ist Deutschland eins der wenigsten (vielleicht das einzige) Land, dass auf Autobahnen, unbegrenzte Geschwindigkeiten zulässt.

Wenn es ein einfaches Aufhebungszeichen ist (Verkehrszeichen Nr. 282 - Weiß, rund, 5 schwarze Diagonale Streifen) hebt es außnahmslos alle Streckenbezogenen Einschränkungen und Verbote auf. Ab diesem Zeichen gilt nicht die letzte Beschränkung, sondern nichts mehr - hier kannst du ganz legal und offiziell 500 km/h fahren (Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVOVerkehrszeichen 282 Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote)

Danke, bitte, Gute Fahrt !

@SirPeppo

Natürlich ist mir das bewusst, deswegen habe ich den Fragesteller korrigieren müssen, dass das Schild nicht "unbegrenzt" heißt. Der Rest deiner Antwort wiederholt mich nur.

Okay danke aber ich hatte halt das Problem das dieses Schild nach einer Baustelle war wo 60 erlaubt gewesen ist und die Baustelle am Anfang der Autobahn war und ich deswegen nicht weiß wie schnell ich da jz fahren darf

Kann es sein, dass das Tempolimit, was auf den Schildern vorher gezeigt wurde, auch mit dem Zusatzschild "22 - 6 Uhr" versehen war? Dann hängt manchmal am Aufhebungsschild auch das Zusatzschild dran, um anzuzeigen, dass halt genau das Tempolimit wieder aufgehoben ist. Ich hab das bisher zwar nur mit den Zusatzschild "Bei Nässe" gesehen, aber mit Zeiten sollte das auch möglich sein.

Das Schild heißt also nicht, dass du nur von 22-6 Uhr unbegrenzt fahren darfst, sondern dass das Limit auf 120km/h, was von 22-6 Uhr gilt, aufgehoben ist. Du darfst dort also immer unbegrenzt fahren.

Relativ klar: Die Aufhebung der Geschwindigkeits- und Überholverbote gilt nur im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Tagsüber gelten die letzte Einschränkung weiter.

Das Zeichen heißt ja auch nicht "unbegrenzt" sondern "Ende sämtlicher Streckenverbote", betrifft also auch LKW-Überholverbote und ähnliche Beschränkungen, die am Tage den Verkehrsfluss erhalten sollen.

Nicht so kompliziert: Die Streckenverbote, die von 22:00 - 6:00 gelten werden mit dem Schild aufgehoben.

Aufhebung aller Streckenverbote kann nicht mit einem kleinen Hinweisschild eingeschränkt werden.Auch nicht zeitweise.

Das wäre ein verdecktes und irreführendes Verbot 130 zu fahren oder nicht zu überholen,weil dies das zuletzt geltende Verbot war.

Sollte dies tatsächlich so gehandhabt sein,würde die Sanktion im Bußgeldverfahren

angreifbar sein.Das Straßenverkehrsämter da mitspielen will ich nicht ausschließen,halte es aber auch nicht für wahrscheinlich.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte eine Aufhebung nur in begrenzten Zeitraum nicht möglich sein?

@theCapsicum

Es fehlt an der Eindeutigkeit.Aufhebung aller Streckenverbote.- Danach kannst Du mit einem Verbotsschild regeln und mit einem Zusatzschild einschränken.Regeln und Verbote müssen klar und eindeutig sein,Erfassbar in Sekundenbruchteilen.

@Rutscherlebnis

Naja, Verkehrszeichen 282 und eine Uhrzeit mit Verkehrszeichen 1040-30 zugleich zu sehen, sollte wohl jeder Fahrzeugführer in einem Blick schaffen, sonst muss wohl arg an der Tauglichkeit gezweifelt werden.

Worauf ich aber hinaus will: Es gibt keine Rechtsgrundlage, warum eine Einschränkung auf die Aufhebung der Streckenverbote nicht zulässig sei, oder kannst du mir eine benennen?

@theCapsicum

Die Rechtsgrundlage ist" Es fehlt an der Eindeutigkeit" .Es können mehrere Verbote und Einschränkungen auf der zurückgelegten Strecke ,auch in Abschnitten gegolten haben.Hast Du da schon jemals eine" Rückrechnung "gemacht? Versuchs zum Spaß,es wird Dir gar nicht gelingen.

@Rutscherlebnis

Ich bin entsetzt über die Außenwirkung dieser Aussage bezogen auf deine Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Ich habe stets alle für meine Fahrzeugklasse geltenden Regelungen der Strecke zu kennen und wenn ich an das Aufhebungsschild an der Autobahn komme, weiß ich damit, dass ab hier keine Streckenbezogene davon mehr gilt. Wenn ich aber die Zeit-Einschränkung der Frage sehe, dann existiert das Schild einfach von 6 bis 22 Uhr für mich nicht.

@theCapsicum

Tja,habe zu kennen,oder dazu wirklich in der Lage zu sein.^^Versuch macht kluch und dann melde Dich wieder.Du wirst ganz erstaunt sein.Und ja, die reduzierte Geschwindigkeit nur für LKW auf der Brücke ist ein weiterer Fallstrick,wo regelmäßig Vollbremsungen von PKW Lenkern von 130=> auf 60 km / h stattfinden.Warum finden die statt? Weil es an der Eindeutigkeit fehlt,und man Angst vor Fahrverbot hat.Ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? ^^