Auto zugeparkt, Nötigung?

1 Antwort

Das ist ein heikles Thema. 

Nötigung ist kurz gesagt, jemanden mit Gewalt zu etwas zwingen (zu tun, dulden oder zu lassen), das er nicht will und nach § 240 StGB eine Straftat.

Wichtiges Merkmal dabei ist die Gewalt. Gemeinhin gilt, dass bei Verwendung des PKW als Hindernis das Merkmal der Gewaltanwendung erfüllt ist.


In Deinem Fall liegt zweifellos eine Nötigung vor. Allerdings muss sich der Tatvorsatz auch darauf beziehen, dass der zugeparkte deswegen nicht fahren kann. Bei kurzzeitigen Verstößen dürfte wohl auch die Bagatellgrenze nicht überschritten sein.

Jetzt gibt es 3 Möglichkeiten (nach Schweregrad aufgelistet):
- keine Sanktion
- Fahrverbot
- Entzug der Fahrerlaubnis

in Deinem minderschweren Fall dürfte nichts passieren, zumal der zugeparkte auch nicht weggefahren ist (was zu beweisen wäre)

Danke für deine Antwort. Heute steht er immernoch mit seinem Hänger da den er gestern eigentlich anhängen könnte un zurück zu fahren und dann auszuparken. Da ich nicht absichtlich so nah an ihn rangefahren bin (fahranfänger) handelt es sich dann immernoch um eine nötigung?

@thisisgianlu

das ist immer so eine "Aussage gegen Aussage" Geschichte und es kommt auf den Zusammenhang an. Einer Anzeige muss nachgegangen werden, da gibt es nichts zu rütteln. Wahrscheinlich bekommst Du darüber auch Post.

Ich gehe davon aus, dass es dann aber auch wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Für den Fall dass Du gehört wirst, würde ich aber zur Vorsicht die Parksituation immer wieder mit Bilder (mit Datumsstempel) festhalten.

So kannst Du im Fall der Fälle zumindest zeigen, dass es keine akute Situation war.

Wie gesagt, ich persönlich denke, es wird im Sande verlaufen.