Auto wurde angefahren Beweise zu wenig Fall abgeschlossen?

3 Antworten

Hallo, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen einer Straftat. Da sie nicht das Auto bestrafen kann, sondern nur Personen, muss sie einstellen, wenn mehrere in Frage kommen und die die Aussage verweigern.

Aber Du hast natürlich Anspruch auf Schadenersatz. Wenn Du beweisen kannst, dass das Auto Deinen Schaden verursacht hat, muss dessen Versicherung zahlen.

Rufe dazu beim Zentralruf der Versicherungen an -> Google und schildere den Fall. Dort wird Dir mitgeteilt, an wen Du Deine Ansprüche stellen kannst.

Aber wenn schon eingestellt wurde, ist das nun ja schon ne zeitlang her. Hast Du noch gar nix unternommen in der Richtung?

Ich habe das gemeldet bei der zentralen Rufnummer bzw. Gegnerischen Versicherung. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat ziemlich lange gebraucht. Und jetzt Monate später kam, dass der Fall eingestellt wird und die Versicherung hat auch abgelehnt.
ich kann ja nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Der Fall ist Anfang März passiert.

@verreisterNutzer

Ist denn bewiesen, dass der Schaden von besagtem Auto verursacht wurde? Sieht für mich bist jetzt so aus, als ob Du einen Anwalt einschalten musst.

@Raven751

Es steht auf auf der Absage der Versicherung nur: ... dass die aus der Alte der Polizei nur entnehmen dass unterschiedliche Angaben bezüglich des verursachenden Fahrzeuges gemacht werden. Eine Verursachung das bei uns versicherte Fahrzeug ist nicht nachgewiesen. Daher weisen wir alle Ansprüche in vollem Umfang zurück. ..

@verreisterNutzer

Ah ok. So wie ich Dich verstanden hatte, steht besagtes Auto als Verursacher fest. Vielleicht wurde auch wegen der Zweifel dessen das Verfahren eingestellt.

Aber ich sehe ein, dass ich zuwenig über die Details weiß, um Dir helfen zu können. Da kann ich nur raten, einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich das alles anschauen und Dich beraten kann. Kostet halt aber.

Die Staatsanwaltschaft hat wahrscheinlich das Thema Fahrerflucht eingestellt. Das hat aber mit dem Schaden nichts zu tun. Der wird dennoch über die Versicherung geregelt. 

Wo könnte ich denn nachfragen am besten ? Ich habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.. gegen diese Person wurde es ja eingestellt.

@verreisterNutzer

Du hast das Kennzeichen, dann kriegst Du die Versicherung über den Zentralruf:

0800 – 250 260 0

Geht auch im Internet, google nach Zentralruf der Autoversicherungen. Da meldest Du den Schaden. Wie gesagt, eingestellt wurde nur die Fahrerflucht. Dass das Auto den Schaden verursacht hat, ist wohl unstrittig, dafür hast du ja einen Zeugen.

@tinalisatina

Hatte ich damals auch gemacht.Die Versicherung hat den Schaden auch abgelehnt :(. Daher verstehe ich das alles nicht..

@verreisterNutzer

Du hast doch einen Zeugen, der das Fahrzeug gesehen hat. Und das steht im Polizeibericht. Richtig? Dann gibt es nur eins: Ab zum Anwalt. Zahlt die Versicherung.

@tinalisatina

Es steht auf auf der Absage der Versicherung nur: ... dass die aus der Alte der Polizei nur entnehmen dass unterschiedliche Angaben bezüglich des verursachenden Fahrzeuges gemacht werden. Eine Verursachung das bei uns versicherte Fahrzeug ist nicht nachgewiesen. Daher weisen wir alle Ansprüche in vollem Umfang zurück. .. weiss ja auch nicht was in der Akte steht. Ob evtl auf lackabschürfungen getestet wurde? Und übernimmt das meine Versicherung mit dem RA? Wie setze ich das um?

@verreisterNutzer
dass unterschiedliche Angaben bezüglich des verursachenden Fahrzeuges 

Oh, das ist natürlich was anderes. Das Blöde ist, dass Du die Akte nur mit Anwalt bekommst.* Deine Versicherung übernimmt das nicht, es sei denn, Du hast eine Verkehrsrechtschutz. *Du kannst es trotzdem mal probieren und auf die Polizei gehen, ein wenig auf "dumm" machen, den Wisch von der Versicherung mitbringen und fragen, ob das wirklich so drin steht, also widersprüchlich. Vielleicht sagt oder zeigt Dir ja jemand, was da steht. Unklare Angaben zum Fahrer: Egal, das ist nicht Dein Problem, Versicherung muss zahlen. Unklare Angaben zum Fahrzeug: Schlecht. Dann musst Du abwägen, ob Du das Risiko eingehst.

Kennst Du den Zeugen? Vielleicht mit dem nochmal sprechen.

@tinalisatina

Ja der Zeuge ist jemand aus der Nachbarschaft. In dem Staatsanwalts Schreiben heißt es, der Zeuge konnte die schadensverursachung beobachten aber die fahrerin nicht identifizieren aufgrund der Dunkelheit. D.h. er hat es ja gesehen, so habe ich es verstanden aus dem Schreiben.

@verreisterNutzer

Dann würde ich mal davon ausgehen, dass die Autonummer korrekt ist. Die Sache würde ich (hätte ich) dem Anwalt übergeben. Wichtig: Einen nehmen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Bist Du im ADAC? Dann da nachfragen.

Wie? Verfahren eingestellt? Das kann dann nur gegen den Halter oder den vermeintlichen Fahrer gewesen sein. Die Versicherung des Fahrzeuges muß dennoch den Schaden regulieren. Egal wer gefahren ist!

Ja, dass verfahren wurde eingestellt gegen diese Person. Ich weiß auch nicht, an wenn ich mich wenden soll um mal nachzufragen Versicherung? Polizei? ..

@verreisterNutzer

Über die Zentrale Rufnummer der Versicherer kannst herausfinden, wo der Gegner Versichert ist und den Schaden Anzeigen. Die gegnerische Versicherung muß den Schaden regulieren!