Auto wird nach Abschleppen durch Schutzbrief nicht mehr rausgegeben. Was kann ich tun?

7 Antworten

Habe dem Abschlepper gesagt, dass ich das Auto meinetwegen gerne in der Werkstatt reparieren lassen möchte, aber ich vorher einen Kostenvoranschlag möchte bzw. erfahren möchte, was der Wechsel für mich kosten würde.

Damit bist Du einen mündlichen Vertrag eingegangen. Um einen Kostenvoranschlag zu erstellen muß natürlich vorher eine Diagnose gestellt werden. Als Werkstattbetreiber würde ich mir immer, auch wenn der Kunde sagt : "Das liegt da und da dran", eine eigene Diagnose erstellen. Schließlich muß ich für die Reaparatur eine Garantie übernehmen. Nachher war es nicht die Lichtmaschine, und dann zahlst Du doppelt und dreifach, oder ich warte auf mein Geld, weil die Reparatur für den Kunden unnötig erscheint. Aber dafür gibt es ja das Werkunternehmerpfandrecht. Das übt der Werkstattbetreiber nun aus. Zahl die 32 Euro und laß dir die Diagnose schriftlich aushändigen.

In einer Werkstatt, in der der Austausch einer Lichtmaschine zu kompliziert und aufwändig erscheint, würde ich nicht mal mein Wischwasser auffüllen lassen.

Wieso kann mir eine andere Werkstatt einen Kostenvoranschlag auf meinen Wunsch erstellen, ohne dass das Fahrzeug dort war? Die freien Werkstätten haben doch in der Regel Programme am PC mit diversen Schritt für Schritt Reparatur Anleitungen (uA. Mit Einschätzung der Arbeitszeit). Mir fällt der Name der Software gerade nicht ein. Wenn ich einen Handwerker nach Hause hole, zB um zu begutachten, welche Kosten auf mich zukommen würden bei einem bestimmten Problem, wird er sich die Sachen notieren und ggf. grob vor Ort die Kosten überschlagen oder meldet sich spätestens wieder, wenn er im Büro ist bzw. wenn er die Kosten kalkuliert hat. Man weiß vorher, was eine Lichtmaschine bzw. uA. der Keilriemen kosten wird. Man kann die ungefähre Arbeitszeit abschätzen. Selbst wenn es ein mündlicher Vertrag ist, muss doch vorher auf ggf. anfallende Kosten für einen Kostenvoranschlag etc... hingewiesen werden? Oder hat sich die Gesetzeslage hierzu geändert?

Mir ist bewusst, dass bei der Reparatur auch unvorhersehbares ersetzt werden kann, was zB mit Mehrkosten verbunden ist. Eine vernünftige Werkstatt hält den Kunden über evtl. höhere Kosten auf dem laufenden und verbaut nicht irgendwelche Teile oder führt nicht irgendwelche ggf. teuren Reparaturen durch, die nicht vorher besprochen wurden. Kann ja nicht das Fahrzeug für einen Reifenwechsel abgeben und plötzlich wurden auch die angeblich defekten Bremsen durch neue Bremsen ersetzt. Man hat vllt. noch gesehen, dass Motoröl fehlt und füllt irgendein teures Rennsport Motorenöl ein, was der Kunde dann zahlen soll, obwohl er es nicht wollte. So leicht geht das doch nicht?

Du bezahlst die Erpressersumme mit Deiner EC-Karte und holst Dein Auto ab. Wenn der Betrag vom Konto abgebucht wird, hast Du 6 Wochen Zeit ihn zurückzuholen. Auch würde ich Anzeige wegen Erpressung und Betrug erstatten. Da die Werkstatt es nicht reparieren will hat diese auch Anspruch auf genau NICHTS!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Irgendwie habe ich das Gefühl du schwimmst immer gegen den Strom und kommst immer mit Anzeige oder Anwalt auch wenn du falsch liegst.

Die Werkstatt muss das Fahrzeug überprüfen bevor sie wissen ob Überhaupt die Lichtmaschine defekt ist. Außerdem wollte er ausdrücklich einen Kostenvoranschlag was dazu führt dass das Fahrzeug einer Diagnose unterzogen werden muss.

Nein HomerDD. Oder holst du dein Geld von Anwalt zurück wenn er einen Fall verliert?

Das mag bei den Simpsons funktionieren, in der Realität aber ganz sicher nicht. Warum erklärt ReiskocherXL.

Wie soll ich Geld zurück holen, wenn es nicht über Lastschrift läuft? :o

Du bist ja mal einer. Um einen Kostenvoranschlag zu machen muss die Werkstatt natürlich wissen was defekt ist. Dafür können sie sich nicht auf deine Laiendiagnose verlassen,selbst wenn du im Endeffekt Recht hattest. Du musst die Diagnose natürlich bezahlen.

Da es die Werkstatt aus purer Dummheit gar nicht reparieren will, hat sie keinen Anspruch auf Bezahlung.

Ja. Sie wollen es nicht reparieren, obwohl dies mein Anliegen gewesen wäre. Hätte es ja reparieren lassen, wenn die Kosten überschaubar gewesen wären. Diese Arbeit wird verweigert. Begründung : Es würde mir zu teuer kommen. Das würden sie nicht machen. Was teuer ist, kann ich nicht beurteilen. Was soll das überhaupt für eine Begründung sein. 550,00€ sind bei der anderen Werkstatt in der Tat teuer, aber für diese Art von Arbeit überschaubar! Ein Kassierer im Supermarkt kann doch auch nicht seine Arbeit verweigern, wenn er vorher einschätzt, dass dieser Einkauf mir zu teuer kommen würde? Selten solch blöden Aussagen gehört.

Du wolltest ausdrücklich von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag was dazu führt dass eine Diagnose erstellt werden muss, somit musst du auch diese Diagnose bezahlen. Es hätte auch was anderes defekt sein können und nicht die Lichtmaschine.

der abschlepper hat recht. um einen kostenvoranschlag zu erstellen, muß er schließlich die ursache finden. sei froh wenn er dir nur 32€ berechnet. er hätte auch das recht standgebühr pro tag dir in rechnung zu stellen.