Auto vor dem 18. Geburtstag zulassen?!

5 Antworten

Du darfst auch unter 18 ein Auto zulassen. Kein Problem. Einfach alle Unterlagen mitnehmen und das Auto anmelden.

Das ist nicht richtig. Unter 18 ist man nicht voll geschäftsfähig. Also darf man auch kein Auto anmelden.

@Heidekraut12

sorry, Deine Aussage ist absolut falsch: Es ist auch möglich ein Auto auf ein Kind zuzulassen! Aber;

Bei Minderjährigen muss eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegen, welche die Zustimmung erteilt, dass das Fahrzeug von der minderjährigen Antragstellerin oder dem minderjährigen Antragsteller für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden soll. Etwaige Schadenersatzansprüche müssen im Ernstfall an die gesetzlichen Vertreter weitergegeben werden. Die Personalausweise der gesetzlichen Vertreter sind als Nachweis bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen.

@gerd1011

heißt auf deutsch? :D was brauch ich nun alles um das Auto auf mich zuzulassen?

@Orange01

Versicherungsbestätigung(bzw eine Nummer die Du dort erhälst), Tüv-Bericht, Fahrzeugbrief vom Fahrzeug, Bankverbindung, Deinen Ausweis, und Deine Eltern incl. Ausweis, die für Dich unterschreiben müssen. Und natürlich etwas Geld für die Zulassung und die Nummernschilder.

@gerd1011

gut danke :) was soll ich machen wenn meine Eltern keine Zeit haben? kann ich ne Vollmacht mitnhemen oder meine Großeltern oder irgendsowas ?

@Orange01

hier auf dem Link: http://www.autowebsite.de/tipps-und-tricks/kfz-vollmacht.htm findest Du eine Vollmacht, die Ihr Ausfüllen müßt(vorallem auch Punkt 4!). Ob Deine Eltern mitmüssen, kann ich leider nicht sagen, evtl. reichen auch die Kopien der Ausweise. Da rufe lieber einmal bei der Zulassungsstelle an und frage nach!

Leider nein, erst mit 18 ist man voll geschäftsfähig, darunter nur eingeschränkt geschäftsfähig. Die Fahrzeugzulassung ist ein Vertrag und dafür muss man nunmal 18 sein.

Einzige Ausnahme sind die gedrosselten 125er Mopeds, wenn der "Minderjährige" einen Führerschein hat, die Versicherungsdoppelkarte auch auf den "Minderjährigen" läuft, kann die Zulassungstelle das Fahrzeug auch auf den "Minderjährigen" zulassen, allerdings nur mit schriftlichem Einverständniss der Erziehungsberechtigten.

Hast du denn schon eine Führerschein ?

leider nicht richtig. siehe Kommentar oben

@gerd1011

Allein kann er es aber nicht machen, er muss eine Vollmacht der Eltern vorlegen-

@Heidekraut12

das ist richtig, aber ein Auto kann er auf seinen Namen dann doch zulassen

Ganz einfach. Du siehst du, dass du alles beisammen hast (Versicherung usw ....) und laesst das am Freitag schon zu. Du musst dazu keine 18 sein.
Das einzige Problem koennte sein, dass du eine Einzugsermaechtigung fuer die Kfz-Steuer unterschreiben musst. Wenn du ein eigenes Konto hast, sollte das aber auch gehen.

Du darfst Dein Auto nicht vor Deinem 18. Geburtstag zulassen, da ab dem Tag der Zulassung keiner kontrollieren kann, ob Du das Auto auch nicht sofort selbst fährst. Soweit ich weiss muss man mit der Zulassung auch seinen Führerschein vorlegen. Wenn Du das nicht kannst, wird der Wagen auch nicht zugelassen.

Autobesitzer/Halter kann jede natürliche Person sein, die geschäftsfähig ist.