Auto von privat leihen und selber versichern?

6 Antworten

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Es gibt zwar kurzfristige Vollkaskoversicherungen. Dabei muss aber meist mindestens ein Monatsbeitrag bezahlt werden. Basis ist dann 100 % des Tarifs. Ziemlich teuer.

Super. Macht das jede Autoversicherung oder kannst du mir bitte einen Tip geben, an welche ich mich da wenden könnte?

@skoerbitz

An und für sich geht das bei jeder Gesellschaft. Aber normalerweise nur für bestehende Kundschaft.

Das ist unter normalen Umständen nicht möglich. Dein Vorhaben würde voraussetzen, dass du zu der bereits bestehenden KFZ-Versicherung eine zweite Versicherung parallel abschliessen könntest. Das ist gemäß Versicherungsgesetzgebung nicht möglich.

Um das Fahrzeug deines Nachbarn auf deinen Namen versichern zu können, müsste er es dir quasi verkaufen. Nicht mal abmelden und wieder neu versichern würde funktionieren, die alte Versicherung würde die älteren Rechte geltend machen.

Eine alternative Möglichkeit wär, für die Zeit des Ausleihens sich von der Versicherung einen Rabattschutz sowie die Möglichkeit des Verleihens gegen Gebühr in die bestehende Versicheurng eintragen zu lassen. Aber, es kann sein, das die Versicherung dieses ablehnt, im Schlimmsten Falle sogar den Versicherungsschutz kündigt.

Danke für den Hinweis mit der Versicherungsgesetzgebung! Scheint ein Deutschland spezifische Rechtslage zu sein. In England bzw. auch Frankreich ist es möglich das eigene Auto gegen Geld zu verleihen wobei sich der Leiher den Wagen für die Ausleihzeit selber versichert.

Ich muss nochmal nachfragen, da ich ja selber kein Auto und damit auch keine Kfz-Versicherung besitze. Wenn mein Nachbar mir sein Auto gegen eine finanzielle Gebühr (richtig mit Vertrag) ausleiht, ist es doch gar während des Leihzeitraums gar nicht versichert, oder?

@skoerbitz

Wenn das Fahrzeug gegen Entgelt verliehen wird ist es nach außen hin nach wie vor versichert. Im Innenverhältnis muss geprüft werden ob das Verleihen einen Zuschlag erforderlich macht. das kann nur mit dem Versicherer des Fahrzeuges abgehandelt werden. An einer Kurzzeitkasko haben die meisten Versicherer kein Interesse.

@JR0903

Ist jedoch möglich, und durchaus sinnvoll

Nein, das ist nicht möglich. Zudem muss dein NAchbar auch darauf achten, ob in seinem Versicherungsschutz ein verleihen oder vermieten mit versichert ist. Grundsätzlich gilt eine KFZ-Versicherung für ein bestimmtes Fahrzeug. Das du dieses Fahrzeug mietest, ausleihst und selber versicherst, geht nicht. Wenn das funktionieren würde, könnte jede Autovermietung so arbeiten und hätten somit dieses Risiko ausgeschlossen.

Danke für die Antwort, aber es liegt vielleicht ein Missverständnis vor: Mein Nachbar will ja gerade, dass seine Versicherung im Fall des Ausleihens nicht gültig ist und ich in dem Fall gerne eine eigene abschließen.

@skoerbitz

Das geht genau nicht. Wenn du einen Unfall verursachst, ist sein Schadensfreiheitsrabatt weg.

@DerHans

Ach wenn ich für den Ausleihzeitraum den Wagen bei einer anderen Versicherung kurzfristig (teuer) versichert habe?

Bei Verleih gegen Geld ist eine erg. Vers. nicht bzw. nur beim derzeitigen Versicherer möglich.

Viel Glück und allzeit Gute Fahrt.

Vielen, vielen Dank für die Antwort. Weisst du zufällig, ob das nur in Deutschland so ist? In anderen EU Ländern (Frankreich, England) ist das möglich.

@skoerbitz

Es gibt spezielle Urlaubstarife, Die kann aber nur jeweils der Eigentümer abschließen. Wer dann mit dem Auto fährt, ist egal.

@DerHans

Da kann aber etwas nicht stimmen. Zuständig für die Versicherung ist der Halter und dieser kann, muß aber nicht der Eigentümer sein. Und gewerbliche Tarife, weil eben Geld fließt, haben die meisten Versicherungen in D. eben nicht. Allzeit gute Fahrt.

So wie das beschreiben ,in der Konstellation ! : Schlichtweg : NEIN !DerMakler

Interessante Formatierung. Hab ich so auch noch nicht gesehen ;)

@skoerbitz

Oh mann, wo war ich den da..lach..es sollte eigentlich "so wie da beschrieben.." heißen..HG DerMakler