Auto von privat an privat - falscher Kilometerstand

2 Antworten

Abseits der Frage, wie das juristisch abläuft: Denkst du denn nicht auch, dass für ein Auto, das 50 Prozent mehr Kilometer hat als ursprünglich angenommen, auch ein anderer Preis zustande gekommen wäre?

Da sollte doch schon von deinem Gefühl her klar sein, was angebracht - was recht - ist. Ihr habt euch halt beide geirrt - weil die Beschreibung falsch war, weil du fahrlässig das Scheckheft nicht kanntest.

Was verlangst du denn, soll er dir beweisen? Schließlich scheinst du ja selbst einzusehen, dass der Wagen 50 Prozent mehr Kilometer hat als du dachtest.

Um dir zu beantworten, ob er im Recht ist, musst du mir sagen, was er genau von dir erwartet. Eine arglistige Täuschung liegt jedenfalls nicht vor.

Freue mich immer über Nachfragen :) und bin stets an Infos interessiert, wie ein Fall zu Ende geht. Grüße

Vielen Dank für die Antwort. Er erwartet von mir, dass ich das Auto wieder abhole und ihm die 500 euro zurückgebe.

Ob 100.000 oder 150.000 macht bei nem golf 2 Diesel Baujahr '85 nichts aus. Preis wäre gleich geblieben.

Er schreibt paragraphen des BGB von wegen arglistiger Täuschung usw.

Ich habe das Scheckheft ja auch gesehen, nur habe ich es nicht so akribisch durchsucht... Deswegen hab ich das mit dem tacho gar nicht gelesen

@HKS2905

Danke auch für die Rückmeldung! Leider habe ich trotzdem keine Superdupernachricht für dich.

Wenn du möchtest, kannst du mir gerne mal den ganzen Text per Freundschaftsanfrage schicken; dann kann ich das besser beurteilen.

Anfechtung

Was er von arglistiger Täuschung schreibt, funktioniert schon mal nicht, da du ihn vorliegend nicht getäuscht hast. Letztlich läuft dieses Begehren aber auf eine Anfechtung hinaus, welche auch anders als nur durch Täuschung begründet werden kann, so zB wegen Irrtums - der Käufer müsste dann aber nachweisen, dass er bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles den Kaufvertrag so nicht abgeschlossen haben würde. An dieser Stelle wird deine Aussage interessant, dass der Preis bei solch einer Kaufsache nicht mehr mit dem Kilometerstand zusammenhängt. Ich denke, da kommt es sehr darauf an, möglichst gut zu argumentieren; vllt gibt es speziell dazu auch Gerichtsurteile. Erst einmal gilt aber, dass die Beweislast der Anfechtende trägt ;) Außer dem Preis spielt aber auch eine Rolle, dass er bei Kenntnis der tatsächlichen Laufleistung ein anderes Fahrzeug hätte kaufen können - wie gesagt, die besseren Argumente sind hier wohl entscheidend.

Eine Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Kaufvertrages von Anfang an, so dass Kaufpreis und -sache ganz allgemein rückgewährt werden müssen.

Kaufrecht

Denkbar ist allerdings ein Anspruch des Käufers schlicht deshalb, weil ihm eine Sache geliefert wurde, die nicht dem entspricht, was vereinbart wurde. In letzter Konsequenz ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt, auch sind grundsätzlich Schadenseratzansprüche denkbar. Angriffspunkt hier wäre zu behaupten, dass der abweichende Kilometerstand kein erheblicher Mangel ist - das schließt den Rücktritt aus. Also auch hier wieder gut argumentieren.

Unterliegst du in der Argumentation, musst du tatsächlich das Auto abholen und die 500 Euro zurückgeben.

Alles natürlich nur meine persönliche Einschätzung. Ich bin kein Profi und breite nur mein gefährliches Halbwissen aus, damit du dich daran bedienen kannst ;) Wenn du noch Paragraphen brauchst, schieße ich die gerne nach.

@Droitteur

Übrigens steht dir im Falle eines wirksamen Rücktritts möglicherweise eine Nutzungsentschädigung zu - auch da wäre wieder Raum für Argumentation.

@Droitteur

Und noch für mein Verständnis: Wurde denn - außer auf dem Tacho - noch irgendwo der Kilometerstand zum Ausdruck gebracht? Wenn nicht, sieht natürlich alles wieder ein wenig anders aus.

@Droitteur

vielen vielen dank für die Antworten von dir!!!

Was für eine Rolle spielt es, dass ich beim Autokauf zu zweit war, und er alleine?

Was nicht heissen soll, dass ich lügen werde - um Gottes Willen.

Der Kilometerstand steht auf dem Tacho und im Scheckheft. Es ist so aufgeführt (ich versuche es anschaulich zu beschreiben)

Auf der ersten Seite steht der damalige erste Käufer und der erste Service bei so und so viel Kilometer. Dann steht auf der ersten Seite noch "Austauschtacho - Datum"

und auf der 5. oder 6. Seite wäre der "60.000km-Service" fällig. Und dort steht dann bei Km-Stand "10.000km"

War das verständlich? FÜr aussenstehende ist das immer etwas blöd zu beschreiben...

Auch auf dem Kaufvertrag steht drauf "....weist eine Gesamtfahrleistung von 101.000km auf..." Mit dem Zusatz (Bastlerfahrzeug / gekauft wie gesehen)

Gruß Henry

@HKS2905

Hiho Henry!

Sehr gern :) Sorry, war eine Weile nicht aktiv; stecke auch in dem Fall nicht mehr ganz drin^^

Wenn das Problem weiterhin besteht, lese ich mich noch mal ein; andernfalls wäre es wohl müßig. Aber keine Scheu, wenn du noch Hilfe brauchst, gib dann nur Bescheid!

Schöne Grüße

Und danke dir auch für dein Kompliment :))

Hey,

also ich würde sagen, sofern du noch eine Kopie oder so hast vom vorherigen Kaufvertrag, wo ja drinstehen müsste, wie viel km das ding hatte, als du es gekauft hast, bist du schon mal auf der sicheren Seite. Außerdem müsste in dem gefundenen Scheckheft ein Datum oder irgendwas drinstehn. Das wären schon Mal zwei Sachen die dich decken. Du musst nur irgendwie beweisen, dass du mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast. Hoffe ich konnte dir irgendwie weiterhelfen... Lg

Vielen Dank für deine Antwort.

Habe vom Kauf leider keinen Kaufvertrag.

Ja da steht drin das '95 oder so der Tacho msl gewechselt wurde.

Naja ich wusste wirklich nichts davon. Aber er muss mir beweisen, dass ich es hätte wissen müssen oder?

@HKS2905

Das ist schlecht. Vllt hast du noch irgendeinen anderen Nachweis wann du das Auto gekauft hast. Und 95 ist ja wirklich arschlang her. Wie alt warst du da ? ;) Wenn das Scheckheft einfach im Auto lag, kannst du schlecht beweisen, dass du es nicht wusstest. Ach und, Zeugen gelten übrigens auch. Also...