Auto Versicherung per Abmeldung kündigen?
Servus,
ich wollte letztes Jahr im Dezember meine Autoversicherung kündigen und zu einer anderen wechseln doch dann hieß es ihre Kündigungsfrist ist vorbei und ich kann erst zum 31.12.16 aussteigen..
Jetzt meine Frage wenn ich mein Auto abmelde dann ist ja meine Versicherung auch beendet kann ich dann mein Auto gleich wieder anmelden aber auf eine andere Versicherung oder ist dies dann Versicherungsbetrug bzw. nicht möglich ?
Mit freundlichen Grüßen
Onur
7 Antworten
Jetzt meine Frage wenn ich mein Auto abmelde dann ist ja meine Versicherung auch beendet kann ich dann mein Auto gleich wieder anmelden aber auf eine andere Versicherung oder ist dies dann Versicherungsbetrug bzw. nicht möglich ?
Nein - aber du könntest das Fahrzeug auf deine Ehefrau ummelden und über diese neu versichern.
Wenn innerhalb des Jahres das Fahrzeug abgemeldet wird und ein Fahrzeugwechsel stattfindet ist auch ein Wechsel der Versicherung möglich.
Eine Abmeldung und danach Anmeldung des gleichen Wagens ist zwar möglich, aber nur beim alten Versicherer.
Danke für die schnelle Antwort :)
Hallo Onur,
dies ist kein Versicherungsbetrug von dir, sondern ein ganz großer Irrtum!!!
Du kannst ausserhalb der Kündigungsfrist nur durch einen Fzg.- oder Halterwechsel deine bisherige Kfz-Versicherung kündigen bzw. aufheben!
Dein Fzg. nur mal kurz abmelden und wieder anmelden geht gar nicht, da in diesem Fall hier eine Ruheversicherung eintritt und bei der Anmeldung automatisch deine bisherige Kfz-Versicherung wieder in Kraft tritt :-((
Im Schadenfall und bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung könntest du vorzeitig deinen Kfz-Versich.vertrag noch aufheben.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Danke für deine Antwort :)
Mitnichten endet ein Versicherungsvertrag durch Abmeldung des Kfz! Dein Ansinnen wird spätestens dann scheitern, wenn ein neuer Versicherer den alten wegen der schadenfreien Jahre anfragt!!
Zumindest wird deine alte Versicherung davon erfahren, denn dort wird man einen Auskunft zum Schadensfreiheitsrabatt einholen.
Wie das dann gehandhabt wird, weiss ich nicht, dürfte von der Gesellschaft abhängen. Durch An - und Abmeldekosten wird es aber wahrscheinlich kaum Ersparnis geben.
durchaus möglich
Nicht nur möglich - es gibt keine andere Alternative!
Wie das dann gehandhabt wird, weiss ich nicht, dürfte von der Gesellschaft abhängen...
Hi tanzegern, dies ist nicht von der Gesellschaft abhängig, sondern da gelten die "älteren Rechte" für den bisherigen Versicherer aufgrund der Ruheversicherung!
Das ist wohl richtig, habe ich ja eingeräumt. Aber diese Rechte müssen auch geltend gemacht werden. Mindestens eine Gesellschaft - die es inzwischen so nicht mehr gibt - hat solche Verträge ziehen lassen. Das weiss ich aus Erfahrung.
Mindestens eine Gesellschaft - die es inzwischen so nicht mehr gibt - hat solche Verträge ziehen lassen. Das weiss ich aus Erfahrung.
Mit Sicherheit nicht.
Aber selbst wenn, hätte der VN seinen Schadensfreiheitsrabatt nicht an den neuen Versicherer übertragen bekommen.
*seufz* Ich arbeite bei einem Versicherungsmakler. Es KANN definitiv klappen. Mehrfach so gemacht.
Aber diese Rechte müssen auch geltend gemacht werden...
...spätestens bei der Anfrage nach den schadenfreien Jahren wird der "Schwindel" doch aufgedeckt!?!
Es KANN definitiv klappen. Mehrfach so gemacht.
Dafür gibt es nur eine Erklärung: da kennen div. Versich.mitarbeiter bzw. -vertreter ihre eigenen Bedingungen nicht :-(
Autoversicherung muss man im November kündigen, zum Stichtag 31.12.
Das ist eine gute Frage, ich habe da lange drüber nachgedacht. Wenn das ginge, würden das doch mehr Leute machen, ich habe da meine Zweifel.
Versicherungsbetrug ist das eigentlich nicht, aber ich weiß nicht, ob die Zulassungstelle da mitspielt.
Was sollte die Kfz-Zulassung dagegen haben. Abmeldung und erneute Anmeldung - sind doch Einnahmen.
Nur die alte Versicherung lässt einen Versichererwechsel nicht zu.
Autoversicherung muss man im November kündigen, zum Stichtag 31.12.
Hey liebe Lieselotte, nicht alle Kfz-Versich.verträge haben als Ablauf den 1.1., sondern es gibt auch noch die unterjährigen Kfz-Verträge, welche auch nur unter dem Jahr mit Frist von 1 Monat kündbar sind, wie der Name schon sagt!
Das ist eine gute Frage, ich habe da lange drüber nachgedacht. Wenn das ginge, würden das doch mehr Leute machen, ich habe da meine Zweifel.
Da kann ich dir nur zustimmen: deine Zweifel sind hier berechtigt, denn dann würden ja tagtäglich die unzufriedenen Kunden ihre Kfz-Versicherung laufend kündigen und neu abschließen und damit die Versich.branche lahmlegen ;-)
Onur hätte mit dieser Vorgehensweise erst mal eine Doppelversicherung am Hals, da ja die bisherige Kfz-Versich. wieder auflebt durch die Ruheversicherung und ausserdem hat die bisherige Kfz-Versich. die "älteren Rechte"!
Gruß siola55
Nein - er darf das Auto dann wieder beim alten Versicherer versichern.