Auto Versicherung gekündigt, Auto jedoch nicht abgemeldet. nun hat Polizei das gemacht

9 Antworten

Um ein Auto anmelden zu können benötigt man einen Versicherungsnachweis. Hat man diesen nicht, darf man sein Auto nicht anmelden bzw. wird es zwangsabgemeldet.

Es dürfte Punkte in Flensburg geben und ggf. eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen Straßenvekehrs- und Zulassungsverordnung

Da steht ein wenig Ärger ins Haus. Du solltest sehen, dass Du das Auto schnellstens wieder anmeldest, indem Du zur Zulassungsstelle mit einer Deckungskarte gehst. Vielleicht solltest Du alles mit Deiner Versicherung klären. In der Tat gehört es zu den wenigen Dingen, die nicht passieren dürfen, wenn Du Deine Kfz-Versicherung nicht bezahlst. 3 Monate besteht eine Nachversicherungsfrist, danach bist Du ganz ohne Versicherungsschutz.

Die Polizei wird Dir sagen, dass Dein Auto unverzüglich aus dem öffentlichen Verkehrsbereich entfernt werden muss. Wenn Du Dein Auto neu angemeldet hast, hat sich das erledigt. Ggf. droht Dir aber noch ein Bußgeld. Vielleicht kannst du ja die Polizisten beruhigen, dass sie Dich gebührenfrei verwarnen. Aber das wird nicht einfach sein. Dass Du Dich nicht um Deine Post gekümmert hast, ist kein Grund, der akzeptiert wird.

M. E. bist Du in dieser Sache sehr luschig gewesen. Ich wünsche Dir aber trotzdem viel Glück, dass Du nicht allzu viel Ärger bekommst.

Selbstverständlich wird ein Fahrzeug zwangsweise abgemeldet, wenn die Versicherungspflicht nicht eingehalten wird, d.h. jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt muß mindestens haftpflichtversichert sein. Das passiert in der Regel in Fällen, wie Du sie schilderst. Allerdings ist das eine Ordnungwidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. DU wirst eine Ordnungsstrafe und die Kosten für die Zwangsmaßnahme tragen müssen.

Was du rechtlich falsch gemacht hast: Du hattest ein KfZ, mit dem du am Straßenverkehr hättest teilnehmen können, ohne versichert zu sein. Wenn du einen Unfall gebaut hättest, hätte keine Versicherung dafür gezahlt, der Geschädigte wäre der Dumme gewesen. Ergo zieht die Polizei dein Auto aus dem Verkehr.

Wende dich an deine zuständige Kfz-Zulassungsstelle und an deine Versicherung, wie du deine Kiste wieder im Verkehr mitspielen lassen kannst.

polarfuchs  26.03.2012, 19:08

der Geschädigte wäre der Dumme gewesen>

Zum Schutz eines möglichen Geschädigten Dritten gibt es zum einen eine einmonatige Nachhaftungsfrist und zum anderen hätte die Versicherung sehr wohl den Schaden des Geschädigten bezahlt, hätte aber Regress beim Versicherungsnehmer genommen!

hallo

  1. bist du verpflichtet deine post per nachsendeauftrag zb umzuleiten , freunde oder wie auch immer .
  2. kostet dich der spass richtig geld , zwangsenstempelung , der volle versich.beitrag , steuer . ein par hunderter werden es wohl

gruss mike