Auto verliehen - geblitzt - Fahrer nicht genau bekannt.

13 Antworten

Dann werdet wohl ihr Zahlen. Aber ich finde das eine Frechheit von der Freundin deiner Frau. Was ist das denn für eine Art sich einen Wagen zu leihen und dann nicht für Folgekosten aufzukommen... Das geht ja mal ganz und garnicht! Ich würde mir das von ihr vorstrecken lassen und sie soll sehen wer das war und sich ihr Geld wieder zurück holen!

Dann werdet wohl ihr Zahlen.

Nö, müssen sie nicht. ;)

Die Freundin hat sich das Auto geliehen und kommt für die Unkosten/Strafzettel auf.

.....wie und von wem sich die Freundin das Geld holt, kann deiner Frau egal sein.

Was für ein Quatsch, nur der Fahrer wird für die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verantwortung gezogen, wenn die Freundin nicht gefahren ist, kann ihr dies auch nicht zur Last gelegt werden.

@Antitroll1234

du laberst Quatsch, man kann auch einfach die Strafe auf sich nehmen,aber sich das Geld danach von der Freundin zukommen lassen, so macht man das wenn man keine Lust auf unnötigen Stress, Papierkram und Gerichtsverhandlungen hat.

@truebeauty

Warum sollte jemand ein Verwarngeld oder sogar Bußgeld, Punkte, Fahrverbot auf sich nehmen was er nicht getan hat ?

Dies mag bei einer Verwarnung noch gehen, spätestens im Punktebereich wird die Behörde stutzig wenn die Frau auf dem Bild ein Mann ist^^

So manche Gedankengänge und Wissen von der Rechtslage von hier schreibenden sind nahe Kinder in der Vorschule.

@truebeauty

@ truebeauty

Grundsätzlich mal Richtig.

Wenn Du aber die Frage richtig gelesen hättest dann wäre Dir aufgefallen das der Fahrer nicht bekannt ist. Von wem also willst Du Dir das Geld dann holen?

Und was ist wenn es auch Punkte gibt?

@Crack

wenn es dafür Fahrverbot gibt, ok , dann würde ich es auch nicht machen. Aber nach meinen Erfahrungen ist völlig egal wer da auf dem Foto ist, es hat bis jetzt immer geklappt auch bei Punkten, die gucken sich das Foto eh nich an.

Ja die Freundin hat das Auto geliehen, dann ist es auch Ihre Schuld wenn Sie das Auto einfach irgendwelchen Männern gibt die sich dann Blitzen lassen, also hat meiner Meinung nach eher die Freundin zu zahlen als der Inhaber des Autos.

@truebeauty

Der "Inhaber", also der Halter des Fz. muss in dem Fall sowieso nicht zahlen. ;)

@truebeauty

also hat meiner Meinung nach eher die Freundin zu zahlen als der Inhaber des Autos.

Nochmal zum mitschreiben:
Es muss derjenige zahlen der den Verstoß begangen hat, weder der Halter noch die Freundin der das Auto geliehen wurde ist für einen nicht begangenen Verstoß verantwortlich !

Den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln liegt bei der Behörde.

@Antitroll1234

wenn ich dir mein Auto leihe, hast du die alleinige Verantwortung darüber, was mit dem Auto geschieht und wer damit fährt und wer für Stafzettel aufkommt.

Punkt

@OldHolborn

Nochmal zum mitschreiben, diesmal nur für Dich ganz alleine:

Es kann nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, niemand muss ein Bußgeld oder Verwarngeld übernehmen für eine OWi welche er nicht begangen hat.

Die Frau gibt an das sie das Fahrzeug an Person xyz verliehen hat, weitere Ermittlungen sind Sache der Behörde, wird kein Fahrer ermittelt kann dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Was genau verstehst Du daran nicht ?

@Antitroll1234

Wohl von der Rolle, oder was!

es ist mir pfurzegal welchen Paragrafen- bla-bla du von mir aus auflistest!

Das ist MEINE eigene moralische Ansicht!

....was du davon hältst ist mir so was von Wurscht!

@OldHolborn

Das ist MEINE eigene moralische Ansicht!

Das nützt dem Fragesteller aber nichts.

Die Frage ist ja nicht was Du davon hältst oder meinst, sondern was passiert wenn die Freundin den Fahrer nicht benennen kann.

Frage lesen und darauf antworten, deine Meinung juckt niemanden, und hilft nicht dem Fragesteller zur Beantwortung der gestellten Frage.

@Antitroll1234

Guten Tag allerwertester Herr Oberlehrer!

Wem ich was schreibe und ob es dem Fragesteller hilft oder nicht, soll DEINE Sorge nicht sein!

Der Fragesteller hat sich über meine Antwort nicht beklagt

@OldHolborn

Doch da solch dusselige Antworten nur nerven.

Lese dir mal die Richtlinien von GF durch, diesen hast Du zugestimmt bei der Registrierung:

3) Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.

Aber troll ruhig weiter rum, viel Spaß :p

@Antitroll1234

vielen vielen Dank Herr Oberlehrer ;-)

@OldHolborn
Der Fragesteller hat sich über meine Antwort nicht beklagt

Das machen die wenigsten, das bedeutet dann aber nicht unbedingt das die Antwort auch gut war.

Es ist schon beeindruckend was Einige hier so von sich geben. Moral, Meinung oder Halbwissen ist leider Fehl am Platz, warum aber wird dann dieser Unsinn immer noch bis aufs Messer verteidigt?

@OldHolborn

Wem ich was schreibe und ob es dem Fragesteller hilft oder nicht, soll DEINE Sorge nicht sein!

Meine Sorge ist, dass wenn dich niemand über den tatsächlichen Stand aufklärt, Du bei der nächsten Frage erneut eine falsche Antwort ablieferst, manche lernen dazu, andere wie Du z.B. eben nicht.

@Antitroll1234

Tja und immer weiter drehen sich die Windmühlen, @Antitroll. ;))

@Eichbaum1963

Die sind leider unermüdlich, bin immer wieder erstaunt über Beratungsresistenz manch User ;-)

@Antitroll1234

Nicht nur du.^^

Nur bei manchen Windmühlen befürchte ich schon einen bevorstehenden Lagerschaden, so rasant wie die sich drehen. :P

Wenn auf dem Schreiben der Polizei das Datum vermerkt ist, an dem auch der Umzug stattfand dann hat niemand von deinen "Freunden" rum zu drucksen.

Sie hatten dein Auto und waren letztendes auch dafür verantwortlich. Du warst zwar diejenige die ihr Auto verliehen hat aber wenn deine Freundin wirklich eine so gute Freundin ist dann sollte ihr hoffentlich klar sein, dass einer von Ihnen die Kosten des Blitzers tragen muss.

Das ist absolut das letzte, geblitzt werden und jetzt so tun als wenn sie nichts davon wüssten. Denen würde ich aber was flüstern.

Dann wird sie wohl oder übel den Strafzettel bezahlen müssen. Meine Freundin wäre das dann allerdings nicht mehr, wenn die meine Gutmütigkeit ausnutzen würde und einfach so mein Auto an jemand anderen ausleihen würde. Es muss doch nachvollziehbar sein, wer dieses Auto gefahren ist.

Dann wird sie wohl oder übel den Strafzettel bezahlen müssen.

Nein, muss sie nicht. Nur der Fahrer kann belangt werden.

@Eichbaum1963

Bist Du Dir da sicher? Sie ist Halterin und wenn kein Fahrer zu ermitteln ist haftet der Halter. Sie ist dafür verantwortlich wem sie ihr Auto gibt.

@annette27

Damit hier endlich alle Zweifel ausgeräumt werden: Bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es keine Halterhaftung! Dazu § 25a Abs. 1 Satz 1 StVG:

Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.

Das betrifft aber nur Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, d.h. verbotswidriges Halten und Parken. Außerdem sind die Kosten, die dem Halter auferlegt werden (derzeit 20 Euro nach § 107 Abs. 2 OWiG) keine Geldbuße, also keine Sanktion des Verstoßes an sich, sondern nur der Ersatz des Ermittlungsaufwandes, den die Behörde dadurch hatte. Für Geschwindigkeitsverstöße gilt diese Vorschrift aber nicht, also kann der Halter dafür keinesfalls verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht selbst der Fahrer war!

@annette27
Bist Du Dir da sicher?

Ja sehr sicher. ;)

und wenn kein Fahrer zu ermitteln ist haftet der Halter.

Irrtum, denn in Deutschland gibt es keine allgemeine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen - es ist immer der Fahrer zu ermitteln, welcher diesen Verstoß begangen hat.

Siehe auch Ausführungen im Kommentar von @adk710.

Dann wird sie zukünftig zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert werden - das ist extrem lästig, weil darin genauestens jede Fahrt genauestens aufgeschrieben werden muss.

Ihr ist zu raten, den Fahrer zu identifizieren und den Behörden mitzuteilen.

Die Polizei wird so oder so eigene Ermittlungen anstellen und im Zweifel alle am Umzug beteiligten Personen ermitteln und befragen..

Ihr ist zu raten, den Fahrer zu identifizieren und den Behörden mitzuteilen.

Nö, muss sie gar nicht, das machen dann schon die Behörden. Sie sollte aber angeben, an wen sie das Auto verliehen hat. ;)