Autokäufer fährt ohne Zulassung, werde ich bestraft?

5 Antworten

Solange der Wagen nicht auf den Namen des Käufers angemeldet wurde, bleibst Du der Halter, auch nach einer Abmeldung und damit bist Du hier erst einmal "dran".

Nur wenn Du alle hier gemachten Aussagen auch beweisen könntest, wärst Du aus dem Obligo und der Käufer allein verantwortlich.

Also: dein Auto wurde abgemeldet, und es besteht ein kaufvertrag. somit bist du in soweit raus da du es bereits verkauft hast. mit dem nummernschild weiß ich net.

hoffe es hilft.

Der Fragesteller selbst war so clever und hat keinen Kaufvertrag, der Verkäufer braucht seinen nur weg zu werfen und alles bleibt am Fragesteller hängen.

@Crack

ok, DAS ist s*****e gelaufen; dann hat er probleme am hals...

Ein Kaufvertrag, der nicht dokumentiert ist. Das könnte ja jeder behaupten.

Abgemeldet heißt nicht, dass du nicht mehr dafür verantwortlich bist. Der fährt weiterhin auf dein Risiko. Wenn er einen Unfall baut, ist es immer noch deine Versicherung. Dass du keine Kopie des Kaufvertrags hast, kann auch bedeuten, dass du ihm da unangemeldete Fahrzeug zur Verfügung gestellt hast. Da bekommst auch du noch Ärger.

Dass du den Wagen verkauft hast, ist erst mal nur deine Behauptung.

Wenn er einen Unfall baut, ist es immer noch deine Versicherung

§ 95 Abs. 1 VVG?

Dass du keine Kopie des Kaufvertrags hast, kann auch bedeuten, dass du ihm da unangemeldete Fahrzeug zur Verfügung gestellt hast.

das könnte schlimmstenfalls passieren. Man sollte ein Kfz keinesfalls ohne einen Kaufvertrag zu behalten, verkaufen.

Wenn ein Fahrzeug abemeldet wurde, weshalb steckt man die Kennzeichen dann eigentlich wieder ans Fahrzeug dran?

Ich habe nur dem Käufer einen Kaufvertrag mitgegeben

hast du denn selbst noch ein unterschriebenes Exemplar?