Auto verkauft - Nach 500 KM Getriebe defekt
Hallo zusammen,
ich habe vor 6 Tagen ein Auto verkauft. Einen Wagen mit einer elektrohydraulischen Kupplung für einen Preis um die 3000 €. Ich habe den Mobile.de Kaufvertrag dafür benutzt welcher mir sicher erschien. Der Käufer hat den Wagen probe gefahren.
Nun ruft mich heute der Käufer an, dass das Getriebe nichtmehr schalten würde. Ein Besuch in der Werkstatt hätte ergeben das entweder das Steuergerät für die Schaltung, oder die Pumpe der Hydraulik nichtmehr funktionieren würde. Er wolle das Auto zurückgeben, im Rahmen des 14 tägigen Umtschrechts!
Ich habe ihm dann gesagt das ich bereit wäre 200 € für die Reperatur dazuzutun, weil ich es verstehen kann, das dies ärgerlich ist, aber er wolle das nicht.
Entweder ich nehme das Auto zurück, oder er würde einen Rechtsanwalt einschalten.
Es hat sich hierbei um den mobile.de Kaufvertrag gehandelt mit folgendem Auszug:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung
erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten"
Bin für jede HIlfe sehr dankbar
10 Antworten
Oha, da frag lieber einen Sachverständigen oder Anwalt. Vielleicht wendest du dich sogar an Mobile.de. Die Antworten hier gehen sicher in die verschiedensten Richtungen. Meine wäre: Der Typ war da, hat das Auto besichtigt und sogar probegefahren. Dann hat er es mit einem sauberen Vertragsabschluss gekauft. Ich meine, da kann er machen was er will, du bist im Recht. Woher soll bitte das 14tägige Umtauschrecht kommen? Wenn das nicht Vertragsbestandteil ist, kann er sich darauf nicht berufen, denke ich. Gekauft, wie gesehen. Er hat das Auto jetzt eine Woche gefahren, wer garantiert, dass er den Schaden nicht sekbst verursacht hat?
Erstens: Soweit Dir der Schaden nicht bekannt war oder bekannt sein musste, und Du ihn nicht arglistig verschwiegen hast, bist Du problemfrei.
Zweitens: ES GIBT KEIN 14-TÄGIGES UMTAUSCHRECHT!!! Der Typ sondert Blödsinn ab.
Wenn Du nicht arglistig getäuscht hast, hat der Käufer einfach Pech gehabt. Sowohl juristisch als auch moralisch bist Du dann auf der sicheren Seite, und Dein Angebot einer Beteiligung mit 200 Eur ist großzügig.
Soll er zum Anwalt gehen. Da wird er keinen Erfolg haben (der Anwalt auch nicht).
da kann auch ein Anwalt nichts machen. Im Vertrag steht : ...."Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.... " Und Der Käufer hat dafür unterschrieben. Du musst weder etwas zur Reparatur zuzahlen noch das Fahrzeug zurücknehmen.
Hallo zusammen,
danke für die vielen Antworten :) beruhigt mich sehr.
Arglistig getäuscht kann hier nicht der Fall sein. Laut der Werkstatt die das Auto bei ihm gecheckt hat, ist wohl das Steuergerät oder die Hydraulikpumpe für das Getriebe defekt. Also ein elektronischer Defekt, welcher scheinbar nun von jetzt auf gleich eingetretten ist. Ein Schaden von ca. 1500 €.
Meine Freundin ist das Auto zuvor auch gefahren bis ich den Wagen dann verkaufen konnte, auch diese hat keine Probleme feststellen können.
Ich meine der Kerl hat einfach unglaubliches Pech und ich hab echt schuldgefühle, aber den Wagen zurücknehmen mit diesem Schaden, das geht einfach nicht für mich.
und ich hab echt schuldgefühle,
Das ehrt Dich.
aber den Wagen zurücknehmen mit diesem Schaden, das geht einfach nicht für mich.
Recht so.
das mit dem Anwalt ist nur eine leere Drohung, da das ein Privatverkauf war brauchst Du nichts zu befürchten. Und der Auszug wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung gibt Dir recht