Auto verkaufen trotz zwangsabmeldung?

8 Antworten

allerdings ist das Auto zur Fahndung ausgeschrieben da er die Versicherung nicht bezahlen konnte.

Mir graust es davor mit solchen Leuten einmal im Verkehr zu kollidieren. Ob die sich überhaupt Gedanken um ihre Situation machen, und was auf sie zukommt, wenn sie einen Unfall bauen, jemand wird verletzt und benötigt monatelange oder sogar jahrelange Behandlung? Wahrscheinlich rutscht denen das an der Kimme vorbei.

Keine Sorge mein Kollege fährt nicht mit demütig ohne Versicherung 👍🏻

Ich vermute mal, dass das Auto so lange es zur Fahndung ausgeschrieben ist, wie Du schreibst, auch Deinem Kollegen rein rechtlich nicht mehr gehören könnte, da es als Pfand gelten soll, so lange er nicht bezahlt hat.

Deshalb vermute ich dass auch Du Dich mit so einer Aktion strafbar machen würdest.

Wenn es darum geht, dass er das Auto verkaufen will, um die Schulden bezahlen zu können, dann warum meldet er sich nicht entsprechend und bietet diese Möglichkeit an?

das Auto ist zur Fandung ausgeschrieben da es nicht mehr versichert ist und somit im Strassenverkehr nicht zugelassen ist

Ich vermute mal, dass das Auto so lange es zur Fahndung ausgeschrieben ist, wie Du schreibst, auch Deinem Kollegen rein rechtlich nicht mehr gehören könnte, da es als Pfand gelten soll, so lange er nicht bezahlt hat.

Falsch vermutet, das Fahrzeug wird nur stillgelegt, d.h. die Kennzeichen werden entstempelt und der Wagen darf wegen dem fehlenden Versicherungsschutz nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Das hat nichts mit Eigentumsrechten zu tun. Pfänden kann man andere Dinge leichter, dazu bedarf es auch erst einmal einen Pfändungsbeschluß.Vielleicht gehört der Karren sogar noch der Bank, dann wäre ein Verkauf sowieso nicht möglich.

Deshalb vermute ich dass auch Du Dich mit so einer Aktion strafbar machen würdest.

Welcher Straftatbestand würde denn dann deiner Meinung nach in Frage kommen?

Wenn dein Kollege die Fahrzeugpapiere besitzt, kann er dir das Auto verkaufen und du kannst es auf dich anmelden und versichern.

Bedeutet aber, dass er seine Versicherungsbeiträge für die Vergangenheit trotzdem zahlen muss.

soweit ich weiß muss er ja erst seine Beiträge der Versicherung usw... bezahlen um das Auto wieder auf sich anzumelden,

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, braucht es auch nicht versichert zu sein.

Bevor Du den Wagen kaufst würde ich erst mal klären ob das Auto tatsächlich deinem Kumpel oder einer Bank gehört. Wenn da nämlich noch ein Darlehen drauf läuft, und das Fahrzeug zur Sicherheit der Bank übereignet wurde, wird das nichts mit abkaufen. Die Möglichkeit, das nämlich der Darlehensgeber nach dem Wagen suchen läßt, weil dein Kumpel die Raten nicht mehr bezahlt hat, halte ich auch für möglich und für viel wahrscheinlicher.

Wenn da nämlich noch ein Darlehen drauf läuft, und das Fahrzeug zur Sicherheit der Bank übereignet wurde, wird das nichts mit abkaufen.

Ein Fahrzeug wird nicht übereignet sondern als Sicherheit behandelt. Was Du meinst ist ansonsten inhaltlich richtig, aber in solchen Fällen hält der Darlehensgeber in aller Regel auch die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit vor und wird sie dem Schuldner nicht aushändigen. In Fällen vorzunehmender amtlicher Änderungen (zb. zum Zweck der Stillegung) wird der Darlehensgerber die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die entsprechende Behörde senden und auch von dort direkt zurück erhalten ohne das der Schuldner sie in die Hände bekommt.

Verstehe das mit der "Fahndung" nicht. Ich vermute, es wird um die Zwangsentstempelung gehen und nicht um eine "Beschlagnahme" des Fahrzeugs als solches. Mach den Kaufvertrag, mach mit den Papieren die Ummeldung, wie die Versicherung sich seinen Kunden schnappt ist deren Sache. Was anderes ist es, wenn auf dem Fahrzeug ein "Eigentumsvorbehalt" lastet oder dies als "Sicherheit" geführt wird. Ersteres belastet dich aber beim Kauf auch nicht.. Sache des Verkäufers und wenn zweiteres der Fall ist, dann hat der Verkäufer nur den Fahrzeugschein aber nicht den Brief und ohne Brief gibts natürlich auch kein Fahrzeug zu verkaufen und umzumelden. Egal, was man sich sonst "schriftlich" oder wie auch immer ausmacht.

Wenn das Fahrzeug beim Versuch es zu entstempeln nicht aufgefunden wurde, wird es automatisch zur Fahndung ausgeschrieben..

Unbeteiligte Dritte sollen ja geschützt werden, bei einem Schaden im Regen zu stehen

@DerHans

Immer diese Begrifflichkeiten :-) Jedenfalls kann er das Ding natürlich mit neuer Deckung wieder zulassen. Erfreut ja wohl so gesehen auch die Zulassungstelle, wenn se die alten Kennzeichen bei Vorsprache in die Hand bekommen und dann ist das Thema so gesehen erledigt. :-)