Auto Verkauf an minderjährigen?

5 Antworten

Die Rechtslage sieht so aus: Der Minderjährige hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes (du solltest das Geld aber den Eltern geben), da der Vertrag unwirksam ist.
Dass der Minderährige dir gesagt hat, es sei alles in Ordnung, ändert an der Sache leider nichts.

Allerdings hast du natürlich auch einen Anspruch auf Rückübereignung des Fahrzeugs. Der Minderjährige hat kein Recht, es zu behalten.

Du kannnst das Auto dann halt anderweitig verkaufen. Viel mehr bleibt dir leider nicht übrig. Im deutschen Recht ist der Minderjährige die "heilige Kuh des BGB", d.h. er wird so gut wie immer geschützt.

ja leider

Du musst das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Minderjährige dürfen solche Geschäfte nicht ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Dass du über sein wahres Alter nicht Bescheid wusstest, ändert nichts daran.

gibt es da keine andere Möglichkeit?

den so bleibe ich auf den Kosten der Teile sitzen

@Chiiilla

Wenn die Eltern des Käufers nicht doch noch zustimmen, dann hast du gelitten. Nein, andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Du musst es rückgängig machen, du hättest dich vergewissern müssen, dass der Käufer volljährig ist.

Da ist nicht viel zu machen, Minderjährige sind eben nur beschränkt geschäftsfähig

Ja, Du gibst das Geld raus und bekommst dein Auto zurück. Aus der Nummer kommt man anders nicht raus.

gibt es da gar keine andere Möglichkeit?

weil so bleib ich auf den Kosten der Teile sitzen?

@Chiiilla

Weil Du mit einem bedingt Geschäftsfähigen Kind Abmachungen getroffen hast. Das ist dann dein Risiko, wenn die Elter etwas dagegen haben. 

Sei Froh, wenn das Auto noch Heile ist, da haftet der Junge nämlich auch nicht für.