Auto Tür vom Kollegen geknallt gegen Laterne?!?

7 Antworten

Die Privathaftpflicht deines Vaters müsste dafür aufkommen, wenn du kein 18 bist oder noch zu Hause wohnst.

Teile der Versicherung den Hergang mit, weise darauf hin, das dein Kumpel vorm Anhalten gesagt hat „Passt auf, wenn du zur Beifahrerseite aussteigst"..... du hast beim Anhalten nicht mehr daran gedacht und knallst die Tür gegen eine Laterne, kann schon mal passieren.

Mach es schriftlich, gib eine Kopie deinem Kumpel, er soll ebenfalls den Hergang schildern und dir eine Kopie geben, reich beides bei der Versicherung ein.

Nichts reparieren lassen, bis die Versicherung es mitteilt. Vielleicht kann dein Kumpel in der Zwischenzeit einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt besorgen oder zumindest fragen was die Reparatur ungefähr kostet. In der Regel, wenn es mehr als 1000€ kostet, schickt die Versicherung einen Sachverständigen.

Das ist ein Fall für die Privathaftpflicht. Dieser den Schaden melden und ein paar Fotos und Kostenvoranschlag einreichen.

Weshalb. Der Fahrzeugführer muss sein Auto so abstellen, dass der Beifahrer auch aussteigen kann. Wenn er zu nah an einer Laterne parkt hat er zumindest eine Mitschuld und darf den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

@Apolon

Und du weißt natürlich genau wie er geparkt hatte und dass ihn eine teilschuld trifft...

Warst wohl heute mal deinem Lieblingslink ins Hellseherforum gefolgt, nicht wahr?

mal davon abgesehen, dass selbst bei Teilschuld die PHV einen Teil des Schadens am Auto zahlen würde, was ja auch schon nicht schlecht ist, oder?

Du solltest nicht immer so viel in Fragen hineininterpretieren.

@NamenSindSchwer

Ich denke auch, dass eine Regulierung durch die PHV möglich ist. Zumindest wenn es paar Dinge zutreffen sollten. Doch um eine genaue Aussage in diesem verzwickten Fall treffen zu können, sind weitere Details notwendig.   Einen Versuch ist es allemal wert.

@NamenSindSchwer

Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei solchen Schilderungen, die wichtigsten Details vergessen werden. Wie z.B. auch der Schaden an der Laterne.

Und wie du doch sicherlich weißt, kann sich der Eigentümer der Laterne direkt an den Kfz-Versicherer wenden und seinen Schaden melden.

Und man sollte auch in einem Forum, an alle Möglichkeiten denken und nicht immer davon ausgehen, dass alles im grünen Bereich ist.

@NamenSindSchwer

Alleine die Tatsache, dass die Tür gegen die Laterne geprallt ist, zeigt ja, dass der Fahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehallten hat. Er hätte ja die Mitfahrer VORHER aussteigen lassen können.

@DerHans

Und du parkst immer so, dass eine Tür vollständig geöffnet werden kann oder was? So ein Quatsch. Wenn der Beifahrer sieht, dass er nicht raus kommt, darf er eben nicht aussteigen.

Den Schaden sollte der Kollege über seine Kfz-Haftplichtversicherung und über die Vollkasko-Versicherung einreichen.

Eine Haftung von dir kann ich hier nicht erkennen.

Natürlich ich habe die Tür doch gegen geknallt und bin privat versichert... kann er doch nix für

@marcelgamer123

Wenn der Fahrzeugführer ganz knapp sein Fahrzeug an eine Laterne fährt und dich auffordert aus dem Fahrzeug auszusteigen, kann man dir doch keine Schuld zuweisen.

Außerdem werden verursachte Schäden an der Laterne über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet.  Der Laternenbesitzer (meist die Stadtverwaltung) kann den Schaden dann auch direkt an die Kfz-Versicherung melden. 

Als Autofahrer muss ich auch darauf achten, dass wenn sich weitere Personen im Fahrzeug befinden, diese aussteigen können ohne einen Schaden zu verursachen.

Auch fehlt mir in deiner Frage ein Hinweis über die beschädigte Laterne!

@Apolon
Außerdem werden verursachte Schäden an der Laterne über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet.

Da davon auszugehen ist, dass der Beifahrer hier ebenfalls nicht richtig aufgepasst hat, kann der Schaden an der Laterne (sofern denn überhaupt einer entstanden ist) auch über die PHV des Beifahrers reguliert werden. Dem Eigentümer wird egal sein von welcher Versicherung er seinen Schaden ersetzt bekommt, solange er sein Geld kriegt und dann ist die Regulierung über die PHV selbstverständlich der deutlich bessere Weg.

Dein Papa sollte es der Haftpflichtversicherung melden. Sie muß die Gelegenheit bekommen den Schaden zu begutachten. Wenn eine Kostenübernahmebescheinigung kommt dann kann dein Freund den Schaden reparieren lassen.

Der FAHRER ist selbstverantwortlich dafür, dass die Passagiere gefahrlos aussteigen können.

Deine Private Haftpflichtversicherung wird hier den unberechtigten Anspruch zurück weisen.