Auto rollt prallt auf Mauer, Scheibenbruch => Wer zahlt?

7 Antworten

Sofern du eine Kaskoversicherung hast, kommt die abzüglich der Selbstbeteiligung dafür auf-

Der Glasschaden ist über deine Teilkasko abgedeckt. Hier wirst du auch nicht zurückgestuft.

Die Delle in der Stoßstange ist über eine Vollkasko abgedeckt. Hier kommt es auch zur Rückstufung. Da müsstest du dir dann ausrechnen lassen, ob sich das lohnt.

Wenn du eine Vollkasko hast, ist dort die Teilkasko eingeschlossen. Du könntest also dann auch nur den Glasschaden über die Versicherung laufen lassen und würdest dann nicht zurückgestuft, da der über die Teilkasko abgerechnet wird

Die Vollkasko. Wenn Du keine hast zahlst Du es selber.

welche Versicherung das zahlen müsste.

Den Eigenschaden bezahlt keine Kaskoversicherung, denn hier liegt zumindest grobe Fahrlässigkeit vor, da das Fahrzeug nicht ausreichend gegen wegrollen gesichert wurde.

Denn wie du selbst sagst, wurde die Handbremse nur leicht angezogen. Hier hättest du diese fester anziehen müssen !!!

Im Bergland z.B. kann man ja nun auch nicht so sein Fahrzeug in einer Steigung parken und sich auf seine Handbremse verlassen.

Im Übrigen rührt dieser Schaden aus einen Bedienungsfehler hervor, denn die Handbremse wurde wohl nicht genügend gezogen bzw. aus einem Brems- oder Betriebsvorgangs, welches in einer Kaskoversicherung als nicht abgedecktes Risiko gilt.

Den Schaden an der Wand würde die KFZ Versicherung übernehmen.

Den Eigenschaden bezahlt keine Kaskoversicherung, denn hier liegt zumindest grobe Fahrlässigkeit vor,

Der Oberste Gerichtshof sieht dies z.B. anders und erklärte zu einem Schadensfall nach einer nicht richtig angezogenen Handbremse (7 Ob 58/77), dass eine "objektiv ausreichende, allenfalls rückschauend betrachtete ungenügende Sicherung eines Fahrzeuges gegen Abrollen KEINE grobe Fahrlässigkeit ist und daher nicht die Leistungsfreiheit der Versicherung bewirkt".

@Antitroll1234

@ Antitroll

zu einem Schadensfall

wie du richtig erklärst, so bezieht sich dein österreichisches Urteil auf "einen" Schadensfall.

KEINE grobe Fahrlässigkeit ist

In Deutschland sieht dies aber anders aus, denn in Deutschland gibt es hierzu vielzählige Urteile.

Auch kam es bei solchen Urteilen auch immer darauf an wie und wo das Fahrzeug abgestellt wurde. Am wichtigsten hierbei war immer die Frage wie steil das Gefälle war.

Es mag zwar sein, dass es nicht grob fahrlässig ist, wenn auf einer leicht abschüssigen Strasse die Handbremse leicht angezogen war und das Fahrzeug erst viel später anfing wegzurollen.

Generell aber gibt es hierzu kein Urteil in Deutschland welches alle "leicht angezogenen Handbremsen" mit einbezieht.

Hallo Divarius

Du bekommst nur etwas wenn du eine Kasko- oder Teilkaskoversicherung hast.

Gruß HobbyTfz

Wenn du eine Teilkasko hast, kannst du den Glasbruch deiner Versicherung melden. Sonst zahlst du ALLES selbst.

Und wenn er eine Vollkasko hat, wird auch die Delle in der Stoßstange übernommen.

hier liegt aber ein Bedienungsfehler der Handbremse vor. Diese wurde nämlich nur leicht angezogen und nicht fest. Dies wäre zudem grob Fahrlässig, welches aber bei einem Bedienungsfehler nicht mit ins Gewicht fällt.