Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben?

10 Antworten

Nein. Er hat kein Rückgabe Recht. Du solltest dich auf keine Diskussionen mit ihm einlassen und seine Forderung konsequent zurück weisen.

Einfach mal abwarten was passiert. Der Käufer will ja etwas von Dir. Also müsste er ggf. klagen und er ist dann in der Beweispflicht.
Vermutlich wird da gar nichts passieren, wenn Du einfach abwartest.

Ich würde das Auto zurücknehmen wenn er morgen kommt. Das Geld aber erstmal behalten und sofort eine Werkstatt deines Vertrauens aufsuchen und den Mängel bestätigen lassen oder eben nicht.

Bitte den Käufer um was schriftliches der Werkstatt. Und deine Werkstatt auch.

Wenn er nicht defekt ist kann er es nicht zurück geben, wenn doch dann schon weil du Ihm das Theoretisch vorenthalten hast.

Ansonsten biete Ihm an Ihr fahrt jetzt gemeinsam (Natürlich mit Termin) zu einer Werkstatt die du kennst.

Blödsinn unter Privat gibt es keine Gewährleistung

@OlafausNRW

Gewährleistung gibt es grundsätzlich auch zwischen Privatleuten.

@Droitteur

Die schließt man aus im Kaufvertrag

@OlafausNRW

Bisher steht hier nichts davon; der Ausschluss kann zudem unwirksam sein.

@OlafausNRW

Was der Verkäufer gemacht hat ist theoretisch betrug. Er hat Ihm wahrscheinlich ein komplett heiles Auto verkauft (Oder die Mängel angegeben) und eben nicht genannt das die Kupplung auch kaputt sei. Natürlich kann er behaupten er wusste davon nichts aber wer soll Ihm das glauben? Da ist es das gute Recht des Käufers anzeige zu erstatten wenn der Verkäufer sich nicht verständnisvoll zeigt.

@Droitteur

es kann auch ein Metoerit auf das Auto fallen lool

@OlafausNRW

In dem Fall wäre es aber die Schuld vom Käufer, da er nicht aufgepasst hat das dass Auto ausreichend gesichert ist.

@exxo0

Was faselst du denn da ?? lies dir doch bitte noch einmal die Frage durch

@OlafausNRW

Ich habe jetzt auf deinen Kommentar geantwortet der hat nichts mit der Frage zutun..

@exxo0

Was für einen Stoff rauchst du gerade ?? lool

@OlafausNRW

Okay man merkt du bist nicht zurechnungsfähig.

@OlafausNRW

Ist halt so (und sehr viel wahrscheinlicher als dein Metoerit). Was du schreibst, dass es unter Privatleuten keine Gewährleistung gebe, ist schlicht und ergreifend falsch, und das komplettierst du mit einer schonungslos enthüllenden Ausdrucksweise.

@Droitteur

Die Wahrheit ist immer schonungslos

@OlafausNRW

:D

Okay, nichts für ungut^^

wenn Du einen vernünftigen, vorgedruckten Kaufvertrag für Privatverkauf (ADAC, mobile, ...) genommen hast, dann ist Gewährleistung ausgeschlossen, und er hat kein Rückgaberecht.

Habt ihr keinen ordentlichen Kaufvertrag gemacht, dann sieht es jetzt schlecht für Dich aus. Wobei Kupplung jetzt normaler Verschleiß ist, da würde ich vorher in einen Anwalt investieren, bevor ich das Auto zurücknehmen würde. Denn da hätte man nichtmal beim Kauf vom Händler Ansprüche.

Ich bin mir nicht sicher, wie es bei Privatverkäufern ist, aber ich würde sagen, dass er selbst Schuld ist und Pech hat.

nee leider gibts "Pech nicht mehr" wenn er sagt dass er das mit der Kupplung bewusst Verschwiegen hat .. dann wars das .. hier gewinnt der bessere Anwalt !

@nasowasaberoch

Seit wann gibt es denn eine Gewährleistung unter Privatverkäufern ?
Wenn der Verkäufer nichts von der Kupplung wusste, dann hat der Käufer Pech. So sehe ich das.

@Batista2198

Gewährleistung gibt es grundsätzlich auch zwischen Privatleuten.

@Batista2198

ja ich weiss .. würde ich auch so sehen .. ist leider so hätte mir vor jahren einer von Asyl Tourismus erzählt .. hätte ich ihn gefragt ob er noch ganz sauber ist ...