Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben?
Hallo erstmal,
habe gestern meinen Hyundai mit der 130tkm verkauft. Im Kaufvertrag steht nur
Das er den Wagen Abmeldet, und Bezahlt hat.
, heute hat er angerufen und gesagt das er bei einer Werkstatt war , Und ihn Gesagt haben das die Kupplung Kaputt wäre und er weiter 500 euro Bezahlen müsste und morgen zurückgeben.
Der Wagen hatte Anfang des Jahres Neuen Tüv bekommen (02.2018) wo keine Mängel Festgestellt wurden sind.
meistens schreiben die fachwerkstätten mehr auf als wie wirklich gemacht werden muss.
Hat er ein Rückgaberecht? Hatte ihm am telefon gesagt das er es ohne Rückgabe option gekauft hat, jetzt hat er gedroht eventuell vorbei zukommen und es zurück zu geben
Wie soll ich vorgehen???
10 Antworten
Nein. Er hat kein Rückgabe Recht. Du solltest dich auf keine Diskussionen mit ihm einlassen und seine Forderung konsequent zurück weisen.
Einfach mal abwarten was passiert. Der Käufer will ja etwas von Dir. Also müsste er ggf. klagen und er ist dann in der Beweispflicht.
Vermutlich wird da gar nichts passieren, wenn Du einfach abwartest.
Ich würde das Auto zurücknehmen wenn er morgen kommt. Das Geld aber erstmal behalten und sofort eine Werkstatt deines Vertrauens aufsuchen und den Mängel bestätigen lassen oder eben nicht.
Bitte den Käufer um was schriftliches der Werkstatt. Und deine Werkstatt auch.
Wenn er nicht defekt ist kann er es nicht zurück geben, wenn doch dann schon weil du Ihm das Theoretisch vorenthalten hast.
Ansonsten biete Ihm an Ihr fahrt jetzt gemeinsam (Natürlich mit Termin) zu einer Werkstatt die du kennst.
Gewährleistung gibt es grundsätzlich auch zwischen Privatleuten.
Die schließt man aus im Kaufvertrag
Bisher steht hier nichts davon; der Ausschluss kann zudem unwirksam sein.
Was der Verkäufer gemacht hat ist theoretisch betrug. Er hat Ihm wahrscheinlich ein komplett heiles Auto verkauft (Oder die Mängel angegeben) und eben nicht genannt das die Kupplung auch kaputt sei. Natürlich kann er behaupten er wusste davon nichts aber wer soll Ihm das glauben? Da ist es das gute Recht des Käufers anzeige zu erstatten wenn der Verkäufer sich nicht verständnisvoll zeigt.
es kann auch ein Metoerit auf das Auto fallen lool
In dem Fall wäre es aber die Schuld vom Käufer, da er nicht aufgepasst hat das dass Auto ausreichend gesichert ist.
Was faselst du denn da ?? lies dir doch bitte noch einmal die Frage durch
Ich habe jetzt auf deinen Kommentar geantwortet der hat nichts mit der Frage zutun..
Was für einen Stoff rauchst du gerade ?? lool
Okay man merkt du bist nicht zurechnungsfähig.
Ist halt so (und sehr viel wahrscheinlicher als dein Metoerit). Was du schreibst, dass es unter Privatleuten keine Gewährleistung gebe, ist schlicht und ergreifend falsch, und das komplettierst du mit einer schonungslos enthüllenden Ausdrucksweise.
Die Wahrheit ist immer schonungslos
:D
Okay, nichts für ungut^^
wenn Du einen vernünftigen, vorgedruckten Kaufvertrag für Privatverkauf (ADAC, mobile, ...) genommen hast, dann ist Gewährleistung ausgeschlossen, und er hat kein Rückgaberecht.
Habt ihr keinen ordentlichen Kaufvertrag gemacht, dann sieht es jetzt schlecht für Dich aus. Wobei Kupplung jetzt normaler Verschleiß ist, da würde ich vorher in einen Anwalt investieren, bevor ich das Auto zurücknehmen würde. Denn da hätte man nichtmal beim Kauf vom Händler Ansprüche.
Ich bin mir nicht sicher, wie es bei Privatverkäufern ist, aber ich würde sagen, dass er selbst Schuld ist und Pech hat.
nee leider gibts "Pech nicht mehr" wenn er sagt dass er das mit der Kupplung bewusst Verschwiegen hat .. dann wars das .. hier gewinnt der bessere Anwalt !
Seit wann gibt es denn eine Gewährleistung unter Privatverkäufern ?
Wenn der Verkäufer nichts von der Kupplung wusste, dann hat der Käufer Pech. So sehe ich das.
Gewährleistung gibt es grundsätzlich auch zwischen Privatleuten.
ja ich weiss .. würde ich auch so sehen .. ist leider so hätte mir vor jahren einer von Asyl Tourismus erzählt .. hätte ich ihn gefragt ob er noch ganz sauber ist ...
Blödsinn unter Privat gibt es keine Gewährleistung