Auto Privat verkauft, jetzt hab ich ärger!

9 Antworten

In dem Kaufvertrag von autoscout24.de steht klar und deutlich der Sachmangelausschluss. Dir war kein Mangel bekannt und während der 350 KM die der Käufer gefahren ist, kann das Radlager schon mal kaputt gehen zumal der Wagen ja auch schon 160.000 KM runter hat. Du hast damit jedoch nichts mehr zu tun und musst auch nichts bezahlen. Also ruhig und locker bleiben und sich auf nichts einlassen. Das ist ein gern gemachte Masche von Privatkäufern geworden, wie auch schon @jetztgehtslos geschrieben hat.

Wenn du im Vertrag die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast, wirst du rechtlich kaum belangt werden können!!

nein, bist du nicht. er hat ein gebrauchtwagen gekauft nach der probefahrt, es kann nach der übernahme was passiert sein, rechtlich kann er dich nicht belangen

Das kommt auf den Kautvertrag an, deren Wortlaut die Fragestellerin leider nicht genannt hat.

@ronnyarmin

es ist nicht davon auszugehen, dass der fragesteller dem käufer schriftlich zugesichert hat, dass er für etwaige reparaturen nach dem kauf gerade stehen wird, sonst hätte er die frage nicht gestellt

@FCKOS

Also in dem Vertrag von Autoscout24 stehen alle Daten zum Auto, mit welchem Zubehör er abgegeben wird und das er keine mir bekannten Schäden hat. Was auch tatsächlich so ist!! Auf Seite 2 wird dann vom Käufer bestätigt das er eine Probefahrt gemacht hat und das es ein Privatverkauf ist. Das konnte man eben ankreuzen.

Wenn du die gesetzliche Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen hast, dann musst du dir sicher keine großen Gedanken machen. Auf irgendwelche Schreiben oder Mails oder SMS musst du auch nicht reagieren. Er will etwas von dir, also muss er auch entsprechend tätig werden. Solange du keinen "gelben Brief" von einem Gericht bekommst, musst du gar nichts machen und auch auf nichts reagieren. Diese "Nachforderungen" von privaten Autokäufern sind leider an der Tagesordnung. Ein Versuch kann ja nicht schaden. So denken die Käufer dieser "geiz ist gei." Gesellschaft.

Sollte die Forderung berechtigt sein (was man nur wissen könnte, wenn der Wortlaut des Kaufvetrags bekannt wäre), wäre es töricht, bis zum gerichtlichen Mahnbescheid zu warten.

@ronnyarmin

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann widersprechen. Ein Mahnbescheid kann hier aber gar nicht kommen. der Käufer müsste nämlich klagen vor Gericht. Das wird er sich aber überlegen, da er erst mal die Kosten tragen müsste.

@jetztgehtslos

Also in dem Vertrag von Autoscout24 stehen alle Daten zum Auto, mit welchem Zubehör er abgegeben wird und das er keine mir bekannten Schäden hat. Was auch tatsächlich so ist!! Auf Seite 2 wird dann vom Käufer bestätigt das er eine Probefahrt gemacht hat und das es ein Privatverkauf ist. Das konnte man eben ankreuzen.

Vollkommen lächerlich.

Ein Radlager kündigt sich in aller Regel frühzeitig an und macht lange Geräusche, die immer lauter werden bis es vollends fertig ist und getauscht werden muss.

Da reden wir nicht von 350km zwischen den ersten Anzeichen eines Schadens(leise Geräusche) bis zum deutlich unüberhörbaren Rattern und Jaulen/Quietschen. Das hätte man schon bei der Probefahrt hören können und müssen.

Zum Anderen ist so ein Radlager 'ne Sache von max. ~50 Euro + Reparaturkosten, dafür macht kein vernünftiger Käufer 'nen Aufstand und ein Rechtsstreit den man verlieren kann eher wahrscheinlich), geht man dafür normal auch nicht ein(Streitwert zu gering für den Stress).

Guck dir an was in dem Vertragsformular drin steht, das du hast ausgefüllt;: mit hoher Wahrscheinlichkeit und in Anbetracht des Fahrzeugalters...kann dir von Rechtsweg her normal gar nichts passieren. Soll dir den Buckel runter rutschen, reagier nicht auf ihn!