Auto ohne tüv zur Werkstatt schleppen?
Hallo und zwar geht es darum mein Auto hat keinen tüv mehr ist jedoch angemeldet und ist auch noch versichert.. ist es erlaubt es mit einem anderen Auto zur Werkstatt zu schleppen ? Ca 2 km
9 Antworten
Wie lange ist denn der HU-Termin überzogen? Das ist die eigentliche Frage.
Textblock von mir dazu:
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Erst ab dem 3. Monat Überzug ist der erhöhte Beitrag fällig.
Beispiel
* TÜV fällig im Oktober -> 31. Oktober wäre der Stichtag.
* 2 Monate überzogen -> bis zum 31. Dezember wäre alles im grünen Bereich
* 3. Monat begonnen -> ab dem 1. Januar kostet die Prüfung mehr. Beim
TÜV Süd für PKW derzeit
* 56,50 Euro (nur HU)
Bei Überschreitung um mehr als 2 Monate 20 % Aufschlag auf die HU Gebühr -> 67,92 Euro
Die Gebühr für die AU kommt noch dazu, Höhe hängt vom Prüfverfahren ab. Auf die AU gibt es keinen Aufschlag in Höhe von 20 %.
Bußgeld bei Kontrolle durch Polizei
Jedoch ist das nur die Gebühr für die HU. Solltest du kontrolliert werden hast du ab dem 3. Monat auch ein Bußgeld zu bezahlen:
* 2-4 Monate überschritten: 15 Euro
* 5-8 Monate überschritten: 25 Euro
* mehr als 8 Monate überschritten: 60 Euro und 1 Punkt.
Das Bußgeld wird aber nur dann fällig, wenn du angehalten und kontrolliert wirst. Das Prüfunternehmen bzw. der Prüfer (Dekra, TÜV, GTÜ, KÜS, etc.) erhebt kein Bußgeld.
Wie lange ist der TÜV denn abgelaufen? Wenn es jetzt vielleicht nur ein paar, aber auch wirklich nur ein paar, Wochen sind, die der TÜV abgelaufen ist, würde ich in direkten Weg mit dem Auto zur Werkstatt fahren, wenn es noch fährt und nicht offensichtlich verkehrsuntüchtig ist. Wenn Bremsen, Beleuchtung etc. nicht verkehrsfähig sind, solltest du es mit oder ohne Tüv nur in die Werkstatt schleppen lassen und nicht selbst abschleppen…
T3Fahrer
Ist das wirklich verboten? Ich muss gestehen, dass ich das gar nicht sicher weiß… Aber letztenendes wird dir ja keiner beweisen können, dass das Fahrzeug beim letzten Startversuch nicht angesprungen ist… ;0)
.... warum schleppen?
Wird da nicht für das Zugfahrzeug sogar die Karte für C und mehr benötigt?
Siehe ggf.
Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben.
Nunmehr liegt ein verbotenes Schleppen i.S.d. § 33 StVZO vor und ist ordnungswidrig.
FE-Rechtlich wird ein Zug gebildet.
Man benötigt die Klasse BE, C1E oder CE, da das geschleppte Fzg. i.d.R. mehr als 750 kg zG aufweist.
Nach dem alten FE-Recht, benötigt man die Klasse 2 (Zug mit mehr als 3 Achsen).
Der Fahrer des geschleppten Kfz benötigt keine FE, da sein Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben wird.
Er muss aber geeignet sein.
Das geschleppte Fzg muss nach § 3 FZV zugelassen werden und benötigt ein Kennzeichen (§§ 8, 9, 10 FZV).
Es hängt nämlich davon ab, was für Fahrzeuge man abschleppen möchte und wie man sie abschleppt.
Zieht man mit dem Seil oder der Stange einen PKW, ist der Führerschein Klasse B völlig ausreichend.
Diese Aufgabe kann also jede Privatperson übernehmen, die überhaupt ein Auto fahren darf.
Der Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis
(§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV),
er muss nur das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre).
Siehe einen Kommentar weiter unten.
... wir reden nicht von abschleppen, wir reden laut Frage von schleppen.
Unterschied schon bekannt? Falls nicht, einfach mal belesen.
Wie Schleudermaxe es schon sagte:
SCHLEPPEN (betriebsfähiges Fahrzeug)
AB-SCHLEPPEN (betriebsunfähiges aber zugelassenes Fahrzeug)
Du darft auch ohne Tüv auf direktem Weg zur Werkstatt und Prüfstelle Fahren.
und dann fährt man dahin, wie lange bist drüber?
Fahrzeug ist doch angemeldet und versichert - wo ist dein Problem?
.... das Fahrzeug darf doch gar nicht abgeschleppt werden, weil es selbst fahrtüchtig ist, oder übersehe ich etwas?