Auto ohne Kennzeichen angefahren
Fall: Angenommen: Halter A lässt sein Auto ohne Kennzeichen stehen. Autofahrer B sieht das und denkt sich nichts dabei und fährt es einfach mal an. B nimmt an, da die Kennzeichen fehlen ist A nicht an einer Verfolgung interessiert. B fährt einfach weiter. Klarer Fall von Unfallflucht oder? (Interessiert mich einfach, da man rechtlich ja beschlagen sein will, oder?)
19 Antworten
unfallflucht-klar, aber wo kein kläger, auch kein richter, da müßte einer von den beiden schon ziemlich behämmert sein, wenn er sich zur polizei begäbe.
Unfallflucht ist m.E. auch (ausm Bauch heraus).
Andererseits hätte Auto A ohne Kennzeichen dort nicht stehen dürfen.
Grundsätzlich ist es so, dass die Beschädigung fremden Eigentums mit anschließender Entfernung vom "Tatort" praktisch Unfallflucht ist und mit Führerscheinentzug bestraft wird. Es ist unerheblich ob das Fahrzeug, das beschädigt wurde angemeldet ist oder nicht, da du nicht weißt, ob das Fahrzeug mit Wissen des Platzeigentümers dort steht oder nicht.
Wer fährt mit Absicht sein eigenes Auto kaputt ??? Dies Frage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen
versicherungsbetrüger
eigenes wohl nicht, Halter A Fahrer B
Ob der Wagen ein amtliches Kennzeichen hat oder nicht ... es ist Fahrerflucht. Ein Fahrad hat ja auch kein KZ und dennoch darfst Du rechtlich gesehen nicht einfach weiterfahren sofern Du dieses angefahren hast ...
Wenn man selber den Halter nicht ermitteln kann MUSS man die Polizei anrufen damit die den Fall aufnehmen. Ein Zettel gilt vor dem Gericht als Fahrerflucht !
Bsp.: Alle sehen wie man ein Auto anfährt. Man steigt aus, schreibt einen Zettel und klebt den hinter den Scheibenwischer. Alle denken, ah, alles klar der Schreibt seine Handynummer auf. Der Halter kommt und sieht den Zettel und es steht "haha Pech gehabt" drauf ...
Chrischan