Auto noch beim Ex versichert ...

6 Antworten

Hallo,

vielleicht hilft ja folgender Hinweis an den Herrn Gemahl:

Wenn er darauf besteht, die SFR zu behalten, geht ein kurzer Hinweis über die Zeit des Führerscheinentzugs an den Versicherer.

Dann sind seine Rabatte für die letzten 10 Jahre "futsch" , weil er nicht SFR-berechtigt war.

Möglicherweise hilft ihm das ja bei seiner Entscheidung, die Rabatte freizugeben.

Alternativ kann man mit dieser Info auch bei der Versicherung nachfragen, ob zumindest für die Zeit des Führerscheinentzugs die schadenfreien Jahre der Ehefrau auch ohne Rabattübertragung angerechnet werden können, da diese nachweislich dem Ehemann nicht zustehen KÖNNEN.

Viele Grüße

Loroth

Das wäre aber eine falsche Behauptung. Man kann ein Auto auch versichern, ohne einen Führerschein zu haben. Man darf es nur nicht fahren. Z.B. bei Firmen ist das so, die haben auch keinen Führerschein. Eine SF Übertragung geht nur mit Zustimmung des Ehemannes. Du muß überlegen, was Dir wichtiger ist: jetzt niedrige Beiträge zahlen aufgrund des niedrigen SFR des Ex-Mannes und dann später ggf. wieder von vorn anfangen oder jetzt höhere Beitäge zahlen, um später mal einen eigenen guten SFR zu haben und dann weniger zu zahlen. Die Chancen und Risiken sind übrigens m.E. gleichmäßig verteilt: Du fährst zwar den SFR runter, könntest ihn aber auch durch Schäden belasten. Ich empfehle, die Sache so laufen zu lassen. Dann sparst DU jetzt Geld und wer weiß, ob er den SFR jemals wieder selbst braucht. Und inzwischen gibt es ja auch gute Sondereinstufungsmöglichkeiten bei SF-Ersteinstufung. Vielleicht kannst Du in ein paar Jahren dann z.B. eine (Ehe)Partner regelung nutzen, wenn Du mal einen eigenen SF brauchst und fängst dann bei SF 2-8 statt bei SF 1/2 an.

@Versichfachwirt
Das wäre aber eine falsche Behauptung. Man kann ein Auto auch versichern, ohne einen Führerschein zu haben.

Stimmt, ich ziehe meine Aussage zurück. Ich habe mich irrtümlicherweise von den Rabattübertragungsregelungen zu TB 28 verleiten lassen, diese auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

Die Versicherung nach der Sonderkonditionierung zu fragen, halte ich aber weiterhin für legitim....

@Loroth

Ich hatte schon angefragt, warum ich, trotz nachweislicher Zahlungen der Beiträge (von meinem Konto) und Halterin des Fahrzeuges nicht auch wenigstens ein bißchen davon profitieren kann, aber da war null Entgegenkommen. Ich würde in SF 1/2 eingestuft werden und daran ist nichts zu ändern, laut deren Aussage.

Deswegen würde ich ja auch gerne wechseln ...

@MatiT

da seid Ihr momentan definitiv beim falschen Versicherer, diese Partnerregelungen sind bei vielen Gesellschaften üblich. Wenn man ganz kleinlich ist, könnte das Problem natürlich auch daran liegen, dass es einen laufenden Erstvertrag für die Einstufung eines Partner-Zweitfahrzeuges geben muß. Und im Grunde endet der Erstvertrag hier ja, wenn der Zweitvertrag beginnt. Dieses Problem ist aber m.E. durch die Rückdatierung des Zweitvertrages lösbar. Und eine Rückdatierung zur Erlangung eines besseren SFR ist in der Kraftfahrtversicherung nicht unüblich, wenn auch in der Regel, um im nächsten Jahr eine bessere SF Einstufung zu kriegen. Aber der grundsatz ist der gleiche.

Die Zulassung Deines Autos ist mit den Versichrungsdaten verknüpft. Daher kann man die Versicherung wechseln, aber keine zweite fürs Auto abschließen.

Die Versicherung müsste wissen, dass man in solchen Fällen zu einer EVÜ (einer elektronischen Versichrungsbestätigung ZUR ÜBERMITTLUNG) greift, die über den GDV direkt mit den Fahrzeugdaten abgelegt und beim KBA und dem STVA eingespielt wird. Nur wie die Vertragsmodalitäten vorher zu laufen haben, muss die Versicherung mit Dir klären.

Wenn alle Stricke reißen: Suche Dir eine Versicherung und ein paar Tage, in denen Du das Auto nicht brauchst, melde das Fahrzeug ab (die Versicherung wird dann gekündigt) und wenn Du es wieder brauchst, melde es an. Dafür brauchst Du eine Versicherungsbestätigungsnummer und woher Du die bekommst, kannst Du selbst bestimmen.

Wenn alle Stricke reißen: Suche Dir eine Versicherung und ein paar Tage, in denen Du das Auto nicht brauchst, melde das Fahrzeug ab (die Versicherung wird dann gekündigt) und wenn Du es wieder brauchst, melde es an.

Da dies jedoch kein Halterwechsel ist, liegt demnach dann eine Doppelversicherung vor! Also Vorsicht mit solchen "Tricks" bzw. Tipps!!!

Also du bist Halter und er ist VN. Schau mal auf die Beitragsrechnung. Hat sich der Betrag erhöht? Dann kann dein Ex seinen Vertrag kündigen zum 01.01.2015. Vielleicht bringst du ihn dazu.

Macht er es nicht, meldest du das Auto ab.

Dann läßt du es wieder zu. Frag einen Versicherungsmakler nach dem Modell Lady Mobil. Läuft über die Degenia, Versicherer ist die Itzehoher. Das Modell wurde genau für deinen Fall entwickelt. Du bist nicht die einzige Ehefrau, welche nach der Trennung keinen SFR mehr hat. Du bekommst einen SFR. Berechnet wird er aus den Jahren, in denen du einen Führerschein besitzt.

Das hört sich wirklich gut an, habe mal gegoogelt, werde mal anrufen, aber da sehe ich jetzt schon ein paar Problemchen:

Heißt jetzt übrigens jetzt fair mobil (mittlerweile auch für die Herren der Schöpfung!)

Die Voraussetzungen:

Versicherungsnehmer muss mindestens 23 Jahre alt sein
CHECK

Versicherungsnehmer muss seit mindestens 3 Jahren Führerschein Kl. 3 bzw. Klasse B (D oder EU) haben
CHECK

Versicherungsnehmer ist alleiniger Nutzer des Fahrzeuges Hm, Sohn fährt ab und zu damit, gut, könnte man abstellen

Versicherungsnehmer ist Halter/in des Fahrzeuges CHECK

Versicherungsnehmer lebt bei Antragsstellung nicht mit einem festen Partner zusammen CHECK

Die Sondereinstufung (Rabatt) “fair mobil” wird gewährt, wenn Versicherungsnehmer bereits mind. 1 Vertrag bei der Itzehoer Versicherung hat oder diesen oder gleichzeitig mit Sondereinstufung beantragt Habe ich nicht, so kommt man auch zu Verträgen :)

Kein Schadenereignis in den letzten 2 Jahren BINGO, zertrümmerte Heckscheibe im September als ich von der Arbeit zu meinem Fahrzeug auf dem Parkplatz kam, über Teilkasko Glasschaden reguliert

Definition Trennung = mit oder ohne Trauschein (auch „wilde“ Ehe) CHECK

Unterschriebene Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers über vorgenannte Punkte ....

Mein Ex müsste diese erst kündigen, damit ich mich selbst versichern kann. Ist das wirklich so?! I

Du kannst das Fahrzeug mit Kennzeichen und ZB Teil I / II abmelden.

Im Anschluss mit neuer Versicherung und eVB Nummer auf dich zulassen.

Ich verstehe es einfach nicht, er bekommt nach 10 Jahren (!!) seinen Führerschein trotz Entzug wegen Alkohol wieder obwohl er immer noch trinkt

Nach Ablauf der festgelegten Sperre kann dein Ex natürlich die Fahrerlaubnis neu beantragen.

Zwischen An- und Abmeldung sollte meiner Erfahrung nach einige Zeit vergehen, sonst bestehen Versicherungen gerne auf die Einhaltung des alten Vertrages. Ob sie damit durchkommen ist durchaus unterschiedlich, aber riskieren würde ich es nicht.

Ansonsten sehr gute Antwort.

@Autorenfreund

Die neue Versicherung läuft ja auf einen komplett anderen Namen und nicht auf den gleichen Versicherungsnehmer ;-)

@Antitroll1234

Es liegt aber kein Halterwechsel vor, weshalb sie da öfters Theater machen. Glaub mir einfach, bei einer Abmeldung und anschließenden Wiederzulassung ohne Halterwechsel werden sie davon erfahren und im Zweifelsfall Probleme verursachen können.

@Autorenfreund

Gerade bei einem Halterwechsel besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Nur beim Wechsel des Versicherungsnehmers, weil dann ein Risikofortfall vorliegt. Demnach muß hier kein Halterwechsel erfolgen, um mit einer An- und ABmeldung aus der Nummer rauszukommen.

Du kannst das Fahrzeug mit Kennzeichen und ZB Teil I / II abmelden. Im Anschluss mit neuer Versicherung und eVB Nummer auf dich zulassen.

Dies funktioniert leider nicht, da das Auto ja bereits auf die Martina zugelassen ist! Dieser "Trick" geht nur bei einem Halterwechsel!!!

Wenn ich jobmäßig nicht auf mein Auto angewiesen wäre, wäre mir das egal und ich hätte es wirklich abgemeldet, aber das geht momentan leider nicht. Ich habe auch niemanden, der mir für die Zeit ein Auto leihen könnte, und Leihwagen ist mir leider zu teuer.

Zum Ablauf der festgelegten Sperre, er hatte 2x den Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren, sollte eine MPU machen, hat er aber nicht. Ist auch zwischendurch Auto gefahren, auch OHNE Führerschein. Jetzt sitzt er praktisch nur noch die Zeit ab bis er wieder auf die Menschheit losgelassen wird? Ich verstehe diese Regelungen nicht, sorry. Andere bekommen für wesentlich weniger härtere Strafen!

Was bitte bedeutet denn EX? Gab es eine Scheidung oder lediglich eine Trennung und gab es überhaupt eine Ehe? 1. Im Rahmen einer Scheidung wird üblicherweise der Rabatt geordnet. 2. Trennung LG, hier sollte ggf. mittels Rechtsanwalt der Rabatt eingefordert bzw. seine Kündigung abverlangt werden mit anschließender Neuversicherung, mit welcher SF-Klasse auch immer. 3. Prüfe Halter/- Fahrzeugswechsel und dadurch bedingt Ende der bisherigen Versicherung. 4. Stoppe die Beitragszahlung und "überwache" die Kündigung der Vers. mit rechzeitigem Neuabschluß. Verantwortlich ist doch der Halter, setze dich durch. 5. Fahrzeug außer Betrieb setzen und neu versichern ohne Rückgriff auf bisherige Versicherung könnte klappen. Absprechen und somit viel Glück.

EX bedeutet getrennt lebend weil noch nicht geschieden. Ich habe es nicht wirklich so dicke, denn eine Scheidung ist nunmal teuer und wird mit Sicherheit bei diesem Mann nicht so glatt ablaufen, dass weiß ich aus Erfahrung. Die Autoversicherung ist wahrscheinlich noch der "einfachste Teil" ...

Danke für den Tipp, das werde ich mir mal im Hinterkopf behalten, dass der Rabatt auch geordnet werden kann/muss.

Punkt 4 hatte ich auch schon überlegt, ich habe halt nur Angst, dass ich dann nicht schnell genug reagieren kann. Denn die Schreiben bekommt ja ER und nicht ich.

@MatiT

einfach nicht zu zahlen kann zwar nach Ablauf des Mahnverfahrens zu einer Kündigung des Versicherers führen, wonach das Problem letztlich gelöst wäre, aber aufgrund der dadurch entstehenden Kosten und des fehlenden Versicherungsschutzes und der damit verbunden ggf. Zwangsstillegung des Fahrzeuges ist davon abzuraten. Zur "Ordnung des SFR": es gibt weder in den AGB noch in den Tarifbestimmungen einen Passus, der die Aufteilung eines SFR bei Scheidung regelt. Grundsätzlich ist ein SFR ohnehin unteilbar und kann nur einer Person (ob natürlich oder juristisch) gehören. Insofern kann der Ehepartner ohne SFR, wenn überhaupt, im Rahmen des Rechtsstreites nur einen finanziellen Ausgleich, nicht aber den SFR fordern.