Auto meines Vater auf mich Ummelden?

4 Antworten

als Mitarbeiter einer Kfz-zulassungsbehörde: du benötigst die Zulassungsbescheinigung teil i Und II (Kfz-Brief und -schein), die alten kennzeichenschilder, einen 7-stelligen Versicherungscode (gibt bei deiner Haftpflichtversicherung) sowie deinen Ausweis. Dann gehst du zu deiner Zulassungsbehörde, meldest d das Fahrzeug auf dich an. Die neue Zulassungsbehörde informiert dann die alte Zulassungsbehörde über die Ummeldung des Fahrzeuges. Diese informiert dann das zuständige Finanzamt und die Versicherung deines Vaters. Du musst das Fahrzeug vorher nicht bei der alten Zulassungesbehörde abmelden.

Doch kannst Du, ohne Probleme, wenn Du alle Papiere beisammen hast Fahrzeugbrief, Ausweis, Zulassung u. in manchen Bundesländern ne Einzugsermächtigung vom Finanzamt. Solltest Du die bereits runter gefahrenen Versicherungs-Prozent von Deinem Vater übernehmen wollen, gibt es bei Deiner Versicherung Vordrucke die auszufüllen u. zu unterschreiben sind. Dann sollte einer Ummeldung nix mehr im Wege stehen. :-)

Danke, aber was bitte verstehst du unter einer Zulassung?

@RSDriver

Na das Auto Deines Vaters, ist doch auf ihn angemeldet......also hat er auch ne Zulassung-sbescheinigung ( die staatl. Erlaubnis/Genehmigung das Fahrzeug auf öffentl. Straßen zu bewegen)^^

Hallo,

wenn es Dein Auto ist, dann hast Du sicher auch den KFZ-Brief (nicht nur den Schein)! Wer den hat, dem gehört auch offiziell das Auto. Mit dem kannst Du ohne Probleme alles selber erledigen. Wenn Du Dir ganz sicher sein willst, kann Dir Dein Vater einen Wisch unterschreiben, dass er Dir das Auto verkauft oder geschenkt hat. Aber wie gesagt, das brauchst Du nicht.

Geh einfach mit dem Brief zur KFZ-Zulassungsstelle. Und nimm ein wenig "Kleingeld" mit. Deine Papiere (Perso) brauchst Du auch. Ach ja, Du solltest Dich vorher mit der Autoversicherung in Verbindung setzen.

Schöne Grüße

ENM

Das geht ganz problemlos, da es sich ja um einen Halterwechsel handelt. Du wirst allerdings den Rabatt (wahrscheinlich) nicht voll übernehmen können. Du verlierst das eine Jahr Rabatt, dass du durch diese Zweitwagenregelung "geschenkt" bekommen hast. Du kannst nur den Rabatt bekommen, den deine eigene Fahrleistung aussagt.

Du solltest den Wechsel rückwirkend zum 30.6. dokumentieren lassen, dann wirst du bereits zum 1. Januar wieder um eine Stufe verbessert.