Auto in Autohaus beschädigt, wer haftet?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Melde es deiner privaten Haftpflichtversicherung.

Die wird dich in diesem Fall wie eine PASSIVE Rechtsschutzversicherung vertreten.

Wenn jemand etwas von dir will, ist er in der Beweispflicht. Du musst NICHT beweisen, was du NICHT getan hast.

Sorry Hans, aber wenn die PHV die "kl. Benzinklausel" geltend macht -was ja streitig diskutiert wird- dann gibt es auch keinen Rechtsschutz.

@ProVersi

Er bestreitet ja gerade, dass er das Fahrzeug bewegt hat. Er hat es sich nur als Kaufinteressent angesehen.

Danke für den Kommentar. Genau darauf läuft es momentan hinaus :-)

Mal schauen was meine PHV dazu sagt, wenn sie ein Urteil gefällt haben.

Das DU VERSICHERT SEIST, möchte ich für den geschilderten Fall doch mal ganz stark bezweifeln! Deine Kfz und auch deine Privathaftpflicht sind schon mal aus dem Rennen. Aber vielleicht warst du ja als Händler unterwegs und bist über deine betriebliche Haftpflichtpolice geschützt. Anders geht es nämlich nicht!

Generell kannst du dich natürlich wegen der erhobenen Forderungen streiten, aber wenn wir ehrlich sind, spricht so ziemlich ALLES gegen dich und dann würde es auch vor Gericht nicht gut für dich ausgehen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
deine Privathaftpflicht sind schon mal aus dem Rennen

Sehe ich nicht so. Ich betrachte den FS in diesem Fall nicht als "Führer des Fahrzeugs". Könnte trotzdem knifflig werden, wenn der Schadenbearbeiter das anders sieht.

@NamenSindSchwer

"ausgiebig Testen" wäre mit "Gebrauchen" mMn gleichzusetzen und dann ist der Schaden vom Tisch.

@ProVersi

Quelle Google:

Fehlerhafte Absicherung des Fahrzeugs nach dem Parken führte zum Losrollen des Fahrzeugs und dadurch zu einem Schaden
  • Die Absicherung eines PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Daher stellt das Losrollen eine gebrauchs­spezifische Gefahr dar. Die Haft­pflicht­versicherung war somit aufgrund der Benzin­klausel von der Leistungs­pflicht befreit (Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012, Az. 6 S 324/11).
@ProVersi

Dass es in Gebrauch war würde ich durchaus auch so sehen. Aber der FS war für mich trotzdem kein Fahrzeugführer. Der hatte vl. noch nicht mal den Schlüssel.

@ProVersi

Klar, hier steht auch außer Frage, dass die Dame die Fahrzeugführerin war, schließlich hat sie die Kiste ja abgestellt. Der Gebrauch steht hier sowieso außer Frage.

@NamenSindSchwer

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Fahrzeug aussteige und den Radfahrer die Tür ins Gesicht haue oder die Tür an einer Mauer beschädige zahlt den Schaden am Radfahrer und der Tür auch meine PHV. Ich hab den Schaden zwar beim Gebrauch eines Kfz verursacht, aber ich war halt weder Halter noch Eigentümer oder Führer des Kfz. Und das ist hier die entscheidende Frage: War der FS Führer des Fahrzeugs. Aus meiner Sicht wie gesagt nicht, aber wie in meiner Antwort geschrieben würde es mich auch nicht wundern wenn der Schaden (zunächst) abgelehnt wird.

@NamenSindSchwer

Interessante Gedanken! Wäre ich der verletzte Radfahrer, so würde ich meine Direktansprüche beim K-Versicherer anmelden; auch unbegrenzte Deckung ist hier ein Thema. Und nicht zuletzt ist ja PHV keine Pflicht... Aber wir stellen fest, der Fall des Fragestellers könnte streitig enden mit langer Dauer und unklarem Urteil.

Übrigens: "Absichern eines Fz" nach dem Parken oder NACH DURSCHALTEN ALLER GÄNGE sehe ich hier auch klar als Gebrauch eines Kfz.

@ProVersi
Wäre ich der verletzte Radfahrer, so würde ich meine Direktansprüche beim K-Versicherer anmelden

Selbstverständlich ist die KH ebenfalls zur Regulierung verpflichtet.

@NamenSindSchwer

Er hat die Bremse gelöst! Damit hat er eine Bewegung des Fahrzeugs billigend in Kauf genommen

@Vampire321

Das macht ihn immer noch nicht zwangsläufig zum Fahrzeugführer.

@NamenSindSchwer

Aber zum Schadens-verursacher mit dem Fahrzeug als ‚werkzeug

@Vampire321

Das spielt doch aber keinerlei Rolle. Aber um das zu erkennen müsste man die Formulierung in den AVB der PHV kennen...

@NamenSindSchwer

So schaut’s... aber darüber kann nur der/die FS Klarheit bringen - am besten NACH einem Gespräch mit der PHV ;)

@ProVersi

Aber gehört das anziehen der handbrense nicht genau so dazu, wie das einlegen eigenes ganges? Ich habe die Handbremse nicht berührt, also kann sie nur vorher nicht angezogen gewesen sein.

Erstens: Eine Verkehrsunfallflucht ist es nicht, da diese nur auf öffentlichen Wegen stattfinden kann!

Zweitens : Wenn diese Angelegenheit vor Gericht kommt, würde der Richter immer nach den natürlichen Gegebenheiten gehen. Was bedeutet in deinem Fall, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass in den letzten Minuten, als der Wagen alleine stand, sich eine weitere Person in dieses Auto gesetzt hat.

Drittens: Es sieht wirklich danach aus, als wenn du die letzte Person warst, und damit wohl leider für den Schaden haftbar bist.

.... bitte nur wo und seit wann soll das so sein?

Der Geschädigte ist in der Beweispflicht. Ob hier der Beweis des ersten Anscheins ausreicht vermag ich nicht zu beurteilen.

Wenn dir deine Privathaftpflicht hier schon den Versicherungsschutz bestätigt hat, ist doch alles gut. Lass die das klären.

Wenn du den Schaden dort noch nicht gemeldet hast, wirst du evtl. mit Problemen aufgrund der "Benzinklausel" rechnen müssen. Aus meiner Sicht dürfte die aber nicht greifen, da du den Schaden nicht als "Führer eine Kfz" verursacht hast. Falls deine PHV den Schaden ablehnen will, solltest du denen gegenüber so argumentieren.

Da würde ich locker bleiben. Sie müssten dir das schon genau nachweisen. Da der Mitarbeiter dich jedoch alleine gelassen hat, wird das wohl nichts.

Um was für einen Schaden soll es dich denn überhaupt handeln ?

Das sehe ich auch so. Es gibt keine Beweise. Das witzige ist dabei, dass nur das auto, auf welches mein besichtigtes auto drauf gerollt ist, beschädigt wurde. Knappe 800€ soll der schaden kosten.