Auto im graben

12 Antworten

Hallo newbie

den Flurschaden bezahlt die Haftpflichtversicherung deines Schwiegervaters, den Schaden am Fahrzeug die Vollkasko (wenn er eine abgeschlossen hat)

sollte dein Schwiegervater als Selbstfahrer in den Policen eingetragen sein bekommt er eine Strafe von seiner Versicherung noch aufgedrückt, in der Regel ist die Strafe ein Jahresbeitrag. Der Flurschaden wird aber trotzdem bezahlt

wusste er denn, dass du sein Fahrzeug benutzt hast?

Du müsstest normalerweise Zahlen , denn du hast den Schaden verursacht. Abgesehen davon , den Personen ausweichen , und das mit 5 - 10 Km/h und dann im Graben landen , sorry , kann ich mir so nicht vorstellen, das ist kaum schneller als Schrittgeschwindigkeit, damit landet man nicht im Graben , denn nach 1 - 2 Metern würde das Auto stehen. MfG

die vollkasko des beschädigten fahrzeugs oder der verursacher zahlt die reparatur selbst.

Im schlimmsten Fall einfach angeben, dass dein Schwiegervater gefahren ist. Kommt darauf an, wie du versichert bist.

Gab es Zeugen oder war die sogar die Polizei vor Ort?

Nicht nur Versicherungsbetrug ist verboten auch der Ratschlag dazu!

wenn Schwiegervater keine Vollkasko hat, dann bleibt er auf den Schaden sitzen. Ob du nun moralisch verpflichtet bist den Schaden zu erstatten, bleibt dir selbst überlassen.