Auto Halter: Vater oder ich?

8 Antworten

Hey Katrin,

hast du dich denn schon über die Eltern-Kind-Regelung informiert???

Hier hast du Anspruch auf die Einstufung als Fahranfängerin in die SF 1/2 ähnlich der Zweitwagenregelung über die Eltern, jedoch mit dem großen Unterschied: du selbst bist Fzg-Halterin und Versich.nehmerin und erfährst dir gleich per Vertragsbeginn deine eigenen schadenfreien Jahre und somit wird eine spätere Übertragung von den Eltern auf dich hinfällig!

Gruß siola55

Hallo siola, nein davon hab ich noch nichts gehört aber ich kann schon mit SF1 anfangen wenn ich das Jahr von Meiner Mutter übernehme. Und das ist halt gleich viel günstiger also 1/2

@Kathrin97

Sorry - aber als Fahranfängerin kannst du 0 Jahre! übernehmen. Du kannst max. die Zeit seit deinem Führerscheindatum übertragen lassen, und dies sind leider 0 Jahre!!!

@siola55

Hallo Siola,

Du irrst - man kann auch die dann erreichte SF-Stufe bei einzelnen Versicherungsunternehmen auf die Tochter übertragen. 

Sie sollte dies aber davor mit dem jeweiligen Vermittler besprechen.

Gruß A.

@Apolon

Alternativ, das Fahrzeug wird auf ein Elternteil zugelassen und sie erhält dann SF 3. 

Hierzu müßte sie bereits als Fahrerin mind. 23 Jahre alt sein!!! Sie wird jedoch erst in 2 Monaten 18 Jahre jung!

...man kann auch die dann erreichte SF-Stufe bei einzelnen Versicherungsunternehmen auf die Tochter übertragen.

Jedoch max. die schadenfreien Jahre seit dem Führerscheindatum! Ergo kann sie niemals diese SF3 (3 schadenfreie Jahre) übertragen bekommen!

hast du dich denn schon über die Eltern-Kind-Regelung informiert???

Hier hast du Anspruch auf die Einstufung als Fahranfängerin in die SF 1/2

Dies wäre eine Möglichkeit.

Alternativ, das Fahrzeug wird auf ein Elternteil zugelassen und sie erhält dann SF 3.

Mit Sondervollmacht kann man dann später auch diese dann erreichte SF-Stufe auf die Tochter übertragen.

Also dürfte dies dann beitragsgünstiger sein!

Gruß A.

Das kann ich nicht so ganz glauben und rege an, auch den Marktführer zu rechnen (siehe ggf. Siola). Zudem sind die Beiträge meist höher, denn die Versicherung muß im Schadenfall ggf. 2 Parteien begleiten... und von Mutter kann doch gar keine SF Klasse übernommen werden, wie bitte soll dies denn gehen ohne Fahrerlaubnis für diesen Zeitraum? Allzeit Gute Fahrt.

Zudem sind die Beiträge meist höher, denn die Versicherung muß im Schadenfall ggf. 2 Parteien begleiten... und von Mutter kann doch gar keine SF Klasse übernommen werden, wie bitte soll dies denn gehen ohne Fahrerlaubnis für diesen Zeitraum?

??? könntest Du diesen Text mal übersetzen, dass man auch weiß, was Du damit meinst ???

Hallo Kathrin,

beim ersten Auto ist es sinnvoll, ein Elternteil als Fahrzeughalter und als Versicherungsnehmer einzutragen, denn dann ist bei allen mir bekannten Versicherungsunternehmen eine Sondereinstufung möglich.

Der Schadensfreiheitsrabatt, kann dann später auch auf dich übertragen werden.

Gruß A.

beim ersten Auto ist es sinnvoll, ein Elternteil als Fahrzeughalter und als Versicherungsnehmer einzutragen...

...ausser sie entscheidet sich gleich für die Eltern-Kind-Regelung als Fahranfängerin und hat als Fzg-Halterin und selbst Versich.nehmerin gleich per Vertragsbeginn Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 und sammelt für sich gleich noch ihre schadenfreien Jahre! Eine spätere Übertragung von den Eltern ist somit hinfällig...

@siola55

...ausser sie entscheidet sich gleich für die Eltern-Kind-Regelung als Fahranfängerin

sicher ist dies möglich, dafür zahlt sie aber auch einen höheren Beitrag !

@Apolon

sicher ist dies möglich, dafür zahlt sie aber auch einen höheren Beitrag !

...also bei der HUK-Coburg ist die Eltern-Kind-Regelung sogar günstiger als eine Zweitwagenregelung über die Eltern unter der Voraussetzung, daß allle Daten wie Fahrer unter 23 Jahren auch angegeben werden!

Ein Versicherer läßt sich in der Regel nicht doppelt besch......!

Einerseits wird einfach der/die FahrerIn unter 23 Jahren verschwiegen bei der Zweitwagenregelung - jedoch später bei der Übertragung Eltern-Kind taucht urplötzlich ein bisherige/r FahrerIn in diesem Alter auf um die schadenfreien Jahre zu übernehmen. Also ganz doof sind die Versicherer dann auch nicht...

@siola55

...also bei der HUK-Coburg ist die Eltern-Kind-Regelung sogar günstiger als eine Zweitwagenregelung über die Eltern unter der Voraussetzung, daß allle Daten wie Fahrer unter 23 Jahren auch angegeben werden!

Tja .... die HUK scheint aber die Einstufung nur in SF 1/2 vorzunehmen.

Andere Versicherungsunternehmen stufen bei einem Zweitwagen mit Fahrer unter 23 Jahren das Fahrzeug in SF 3 ein. Wenn das Fahrzeug jedoch auf das Kind direkt zugelassen wird gibt es nur SF 1/2.

Also wäre es dann wohl sinnvoll einen anderen Versicherer zu wählen und nicht die HUK.

Gruß A.

PS: mit solchen VN die falsche Angaben beim Vertragsabschluss machen möchte ich nichts zu tun haben.

@Apolon

Dann könntest ja bitte mal ein konkretes Beispiel nennen und nicht immer nur Andeutungen hierzu machen...auch ich lerne gerne noch etwas dazu ;-)

Gruß siola55

@siola55

Hallo siola,

dann nehmen wir z.B. die AXA/DBV Zweitwagenregelung mit Zulassung + VN auf das Kind = SF 1/2 mit Zulassung + VN auf ein Elternteil (Kind unter 23 Jahren als Fahrer) = SF 3.

Es gibt noch weitere Versicherer die dies so, bzw. ähnlich handhaben.

Gruß A.

@Apolon

Danke für die Info! Die Axa verlangt zwar eine Kundenbindung (Erstfahrzeug bei Axa versichert -> SF 3, falls nicht dann nur -> SF 1/2), jedoch lohnt sich dann ein Versichererwechsel allemal ;-) 

beim (ersten) Auto ist es sinnvoll, ein Elternteil als Fahrzeughalter und als Versicherungsnehmer einzutragen...

...da dann der Zuschlag wegfällt, falls Fzg-Halter und Versich.nehmer nicht  identisch sind!

Wenn ich meinen Vater eintragen lasse spare ich 100€ bei der Versicherung. Hat das dann Nachteile für mich? 

Ja klar - dein Vater erhält die unliebsamen Briefe wie Strafzettel, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw.

Wenn ich meinen Vater eintragen lasse spare ich 100€ bei der Versicherung.

Ja - versicherungstechnisch erhälst du einen Zuschlag, falls Fzg-Halter und Versich.nehmer nicht identisch sind!

Gruß siola55

Für dich hat es keine Nachteile, wenn dein Vater auch der Halter ist.

Wichtig ist nur, dass bei der Versicherung angegeben wird, dass du das Auto auch fährst.

"Nachteil" für deinen Vater wäre, dass eventuelle Strafzettel dann an ihn gerichtet werden. :-)