Auto gekauft und nicht abgemeldet - Ist das Betrug?

7 Antworten

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Da dein Vater angeblich nicht die Absicht hatte, wäre es wohl auch kein Betrug.

Und richtig, der Verkäufer konnte ohne Abmeldung das Auto nicht aus der Versicherung nehmen, denn die verlangen üblicherweise eine Bestätigung, bzw. bekommen diese von der Verwaltung autom. zugesendet.

Da dein Vater das Auto nun abmeldet und sich bereit erklärt den Schaden zu regulieren, ist da nichts zu befürchten.

ich hatte vor vielen Jahren selber das Problem. Nur habe ich damals meinen Wagen verkauft und der neue Inhaber hatte den Wagen nicht umgemeldet. Das gefährliche daran ist, dass sollte der neue Besitzer mit dem Wagen einen Unfall verursachen, ist der Vorbesitzer der Dumme, weil er für den Schaden aufkommen muß. Also erst mal in Vorkasse treten. Ich habe damals auch eine Anzeige aufgegeben. Und Recht bekommen. Das ist Betrug. Also schleunigst ummelden und nicht nur die Versicherung.

Betrug wäre dann erfüllt, wenn Dein Vater beim Kauf des Wagens vor hatte, noch eine Zeit lang damit durch die Gegend zu fahren, ohne das Fahrzeug umzumelden. Voraussetzung dafür ist aber AUCH, daß sich aus dem Kaufvertrag ergibt, daß er das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden hat.

Bei Betrug reicht allerdings auch "bedingter Vorsatz". Das bedeutet, daß es ihm schlich egal war, ob jemand anderes oder er selbst die Versicherung für die Karre zahlt. Und DAS zu entkräften, könnte im Zweifelsfalle durchaus schwierig werden.

Hey,

Soweit ich weiß kann er das garnicht, weil vermutlich nirgendwo vertraglich festgehalten wurde, dass dein Vater es abmelden muss. Wenn DOCH, dann hat der Vorbesitzer das Recht dazu.

Ganz einfach, wenn der Vorbesitzer es nicht selber abmeldet, dann wohl Pech gehabt. Ansonsten sollte dein Vater einfach so kulant sein und den Differenzbetrag zahlen, den der Vorbesitzer aufgrund des nicht abgemeldeten Wagens an die Versicherung bezahlen musste. So einfach geht das - da muss natürlich der arme betrogene Vorbesitzer mit einverstanden sein ;)

Lieben Gruß

weil vermutlich nirgendwo vertraglich festgehalten wurde, dass dein Vater es abmelden muss.

Normalerweise steht das im Kaufvertrag.

betrug ist es nicht, sondern nachlässigkeit, der vorbesitzer hat recht, er muss solange versicherung bezahlen...