Auto gehört der Bank, kann ich es trotzdem abmelden?

4 Antworten

Früher hast du beides Benötigt, heute reicht der die Bescheinigung Teil 1

Allerdings wage ich zu bezweifeln das du einfach das Auto Abmelden kannst, wenn es Rechtlich gesehen gar nicht dir gehört...
Da kannst du dir noch mehr Ärger Einhandeln als du eigentlich willst.

Gehe zur Versicherung , oder Rufe die An - und kläre das...
Denn Wichtig ist , das du aus der Versicherung Raus bist und nicht weiter für zahlen musst.

Wenn ein Inkaso Unternehmen wegen nicht Zahlung der Raten kommt und dir dein Auto nimmt - bekommst du eh was Schriftliches...

Wichtig ist in dem Fall nur, das die Versicherung dir dein zuviel Gezahltes Geld wieder erstattet.

Also Spreche vorerst mit der Versicherung und Kläre das wie das mit dem Versicherungsschutz aussieht - was die Brauchen damit du nicht weiter für was zahlen musst was du gar nicht hast.

Zweitens Frage bei der Bank nach, ob du das Auto Abmelden kannst, wegen den oben genannten Befürchtungen von dir.

Wenn es sich schon um die "neuen" EU-Papiere handelt (und davon gehe ich aus, da sie seit 12 Jahren ausgegeben werden und eine Finanzierung nicht so lange möglich ist): Ja, der Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) reicht aus. Früher wurde die Außerbetriebssetzung im Brief vermerkt, heute auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Um was für ein Fzg handelt es sich?
Kann ich das Auto da rauskaufen und übernehmen? Hat man Dir die Möglichkeit gegeben? Ich würde evtl. einsteigen.

Das ist ein Kia Ceed...3 Jahre alt und Restkredit ist 14.000Euro

Das heißt, die Mühle ist vielleicht noch die Hälfte wert.

Deshalb mach ich mir auch keine Mühe, da noch irgendwas zu verhandeln. Die fallen so schnell im Wert.

@RolandBeetz

Huch, OK, danke.
Das entspricht ja quasi dem Neupreis noch.

Das Fahrzeug kannst Du jedenfalls mit der Zulassungsbescheiningung I und den Kennzeichen abmelden.

Alles Gute.

@godlikegenius

Ich glaub für den Zustand bekommt man keine 14000 mehr.

130000km runter, Kupplung schon ganz schön in Mitleidenschaft gezogen und Tüv läuft diesen August aus. 

Danke dir trozdem für deine Antwort :)

Zum abmelden brauchst du neben dem Fahrzeugschein, auch den Fahrzeugbrief.

nein, der Schein reicht