Auto für jemand anderen zulassen?
Guten Abend Leute, Ich muss morgen den neuen gebrauchten meiner Schwiegermutter zulassen. Leider kam es spontan und ich habe die zuständige Zulassungsstelle nicht mehr telefonisch erreichen können. Ein paar Sachen habe ich schon recherchiert, jedoch sind mir noch einige Dinge unklar.
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Reicht eine Kopie ihres Personalausweises oder muss es der Originale sein?
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Reicht die EVB-Nummer oder muss es der Ausdruck sein?
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Muss die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zwingend vorhanden sein?
Vielen Dank schonmal!
Euer Lennow
4 Antworten
Hallo,
Das ist kein Problem. Du kannst es auch zu lassen.
Du brauchst:
- EVB Nummer
- Ausweis der Person auf die es zugelassen werden soll
- Bankdaten wo die Steuer abgezogen werden soll
- eine handgeschriebene Vollmacht
- Zulassungspapiere Teil 1 und Teil 2
- dein Ausweis
- am besten auch die Telefonnummer der Person zu Hand haben
- und natürlich Geduld bei einer Zulassungsstelle
Ich habe schon oft an und abgemeldet für meine Mutter. Kein Problem gewesen.
Nachtrag: EVB Nummer kannst du auf dem Smartphone gespeichert auch herzeigen. Auf einem Zettel geschrieben. Oder ausgedruckt. Das ist egal
- Das Original UND deinen Personalausweis.
- Die eVB-Nummer reicht.
- Die Bezahlung der KFZ-Steuer geht nur noch per Bankeinzug und daher muss die Einzugsermächtigung vorhanden sein.
Zusätzlich ist auch eine Vollmacht des Halters für die Zulassung durch eine andere Person erforderlich. Und dafür dann auch dein Personalausweis.
Viele Grüße
Michael
1. ohne den Personalausweis im Original geht nicht
2. such bei deiner Zulassungsstelle online was benötigt wird, Vollmachtformular kannst du ausdrucken und unterscheiben lassen
3. die EVB kannst du einfach sagen, sie muss vorhanden (von der Versicherung erteilt) sein
die Zulassungsstelle will jemanden haben der die Steuer zahlt, wer das ist, ist egal, muss nicht der Kfz-Halter sein, aber eine schriftliche Einwilligung muss her
1. im Orginal und eine Vollmacht
2. wie du die eVB übermittelst dein Problem - am Handy aus dem Kopf oder schriftlich egal
3. JA - das ist die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer des Zolls