Auto für die Nachbarn zu laut.
Hallo zusamman,
wir wohnen seit wenigen Wochen in einem 3 stöckigen Mietshaus im 2. OG. Die Nachbarn aus dem EG wohnen schon seit 10 Jahren in dem Haus, genießen aber deshalb keinerlei Sonderrechte, Hausrechte oder sonst etwas, meinen Schwiegereltern sind zwar Eigentümer, dennoch haben wir auch einen ganz normalen Mietvertrag und keinerlei Sonderrechte.
Ca. 20-30 Meter vom Haus entfernt befindet sich für jede Partei eine Garage, im Haus ist dementsprechend noch genug stellfläche für mehrere Autos (Vor ca. 15 Jahren hatte jede Partei mit 2 Autos in m selben Hof geparkt).
Jetzt das Problem:
Die Nachbarn aus dem EG (verbitterte Frührrentner mit zu viel Zeit), beschweren sich darüber das wir ein zweites Auto vor der Garage stehen haben und meine Freundin jeden Morgen umrangieren muss. Dies tun wir aus reinen gutwillen weil die Nachbarn es noch schlimmer finden, wenn wir das Auto neben eine Grünfläche stellen. Hier wäre mein Ford Focus, benziener, keine Baulichen Veränderungen mit neuem Originalauspuff zu nah am Ihrem Fenster (ca. 10 Meter) und Sie würden davon immer wach werden. Die Nachbarn aus dem 01. OG bekommen nichtmal mit, das wir 2 Autos haben.
Jetzt die Frage:
Gibt es gesetzliche Richtwerte oder eine Art Mindestabstand die ein Auto zum Fenster haben muss? Lauf vermieter haben wir das Recht dort unser Fahrzeug abzustellen, sowohl "vor dem Fenster" (ca. 10 Meter entfernt), als auch vor der Garage. Die Frage gillt nur aus interesse, falls die Situation eskalieren sollte und vor Gericht landet.
Ich vermute, das falls es soweit kommen sollte, der Lautstärkepegel in deren Schlafzimmer gemessen wird und dann der Richter entscheidet. Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?
14 Antworten
Viele leider nur halb richtige Antworten. Ich hoffe, mit meinen Antworten etwas mehr Klarheit rein zu bringen. Hier der erste Teil.
Normalerweise sind auf jedem Wohngrundstück die möglichen Stellplätze markiert oder umgekehrt gibt es Stellen, an denen nicht geparkt werden darf (vom Eigentümer selbst angebrachtes Halteverbot, Feuerwehranfahrtszonen etc.).
Ansonsten gibt es eine einfache Regel: Eine Garagenzufahrt ist kein Stellplatz. Die Garagenzufahrt kann als Stellplatz allenfalls von dem genutzt werden, der ansonsten die Garage nutzt. Also Garage 1 Auto o d e r davor ein Auto und letzteres auch nur dann, wenn durch dieses Abstellen vor der Garage niemand anders behindert oder belästigt wird. Das ist bei Euch der Fall, wenn ihr das als zwei Plätze nutzt. Das Umrangieren würde entfallen, wenn Garage und Vorplatz wie vorgesehen genutzt werden, also nur von 1 Auto. Wenn sich jetzt die Nachbarn aus dem EG über genau dieses Umrangieren beschweren, dann tun sie das zurecht.
Gibt es aber auf dem Grundstück andere Plätze (z. B. nicht i n aber neben Grünanlagen), auf denen das Parken nicht ausdrücklich vom Eigentümer verboten ist und wo die Feuerwehrzufahrt nicht behindert ist und auch sonst keine Nutzungsbehinderung anderer Bewohner entsteht, darf auch auf anderen Plätzen geparkt werden. Es dürfen z. B. keine Wege verstellt werden oder der Hauseingang oder die Zufahrt zu den Garagen. Ist also der Platz neben der Grünfläche so ein Platz, der niemanden behindert, dürft ihr dort das zweite Auto abstellen, auch wenn es direkt vor dem Fenster der Nachbarn ist.
Da werden dann auch keine Lautstärkepegel oder so gemessen. Hat jemand z. B. seine Wohnung direkt an der Kreuzung einer belebten Straße mit viel LKW-Verkehr, der vielleicht erst in den letzten Jahren so angewachsen ist, hilft auch keine Beschwerde, wenn jedes Mal, wenn die Ampel auf grün schaltet die LKW kräftig Gas geben.
Hier der zweite Teil:
Deine Schwiegereltern sind die Eigentümer. Damit seid ihr, ob ihr es wollt oder nicht, Teil der Vermieterpartei. Gerade für Euch ist es oberwichtig, dass ihr in bestem Einvernehmen mit den Schwiegereltern handelt. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
-
Die Schwiegereltern wollen die Nachbarn los werden, aus welchem Grund auch immer.
-
Die Schwiegereltern wollen die Nachbarn als treue, gut und pünktlich zahlende Mieter auch weiterhin in der Wohnung behalten.
Im ersten Fall werdet ihr Euch am besten darauf verständigen, dass ihr künftig möglichst oft Euer Auto vor dem Fenster der Nachbarn abstellt. Im zweiten Fall werdet ihr möglichst viel Rücksicht auf die Leute nehmen und mit ihnen möglichst gemeinsam eine für alle verträgliche Lösung finden.
Im ersten Fall kann es also sein, dass die Leute irgendwann ausziehen, wenn sie merken, dass die Belästigung unerträglich ist und sie keinen Rückhalt beim Vermieter haben. Rechtlich können sie dann gar nichts machen. Es ist fast ausschließlich Sache des Eigentümers, wo er das Abstellen von Autos erlaubt und wo nicht. Er könnte also z. B. auch Stellplätze markieren oder Sperrflächen anlegen, auf denen er das Abstellen verbietet. Da mischt sich normalerweise kein Richter ein. Sollte es wirklich zu einem Gerichtsprozess kommen, würde ein Richter allenfalls versuchen, mit einem Vergleichsvorschlag die Sache auszuräumen. Mehr kann er aber nicht tun, denn auch wenn die Leute schon 20 Jahre drin wohnen, wußten sie doch von Anfang an, dass es möglich ist, vor ihrem Fenster ein Auto abzustellen und dass sie das nicht verhindern können, es sei denn im Mietvertrag steht was anderes.
Keinen ähnlichen Fall, aber verschiedene Fälle, aus denen sich dann dieses Gesamtbild ergibt. Verschiedene Aspekte spielen da eine Rolle. Zum Beispiel:
Eine Garagenzufahrt wird niemals als zweiter Stellplatz anerkannt. Deshalb könnten die gestörten Mieter auch argumentieren, dass die überflüssigen Rangierfahrten unterbleiben würden, wenn nicht gerade diese "illegale" Nutzung unterbleiben würde. Und vermutlich bekämen sie vor Gericht auch Recht.
Eine Feuerwehranfahrtszone muss freigehalten werden, wenn eine solche im ursprünglichen Plan eingezeichnet oder später von den Behörden gefordert wurde. Als vernünftiger Hauseigentümer würde man auch selbst eine solche einrichten, wenn es die Situation des Grundstücks erfordert.
Wenn nicht schon in den Planunterlagen bestimmte Grünflächen oder sonstige frei zu haltende Flächen festgelegt wurden, darf jeder Eigentümer selbst entscheiden, wo auf dem Grundstück geparkt werden darf und wo nicht. Und da kommt jetzt die beabsichtigte Rücksichtnahme oder beabsichtigte Rücksichtslosigkeit ins Spiel. Welches Interesse wiegt schwerer? Das von Bewohnern, die keine Autos vor ihrem Fenster haben wollen oder das von Bewohnern, die einen Stellplatz am Haus dringend brauchen, weil es auf den Straßen rings um nie freie Stellplätze gibt.
In jedem Fall wird es z. B. die Stadtverwaltung gerne sehen, wenn auf einem Grundstück so viel wie möglich Parkplätze bereit gestellt werden für die Bewohner. Stellplatzsatzungen fordern in der Regel eine Mindestanzahl an Stellplatzen, aber nicht eine Maximalanzahl.
Dem letzten Satz entnehme ich, dass es der Supergau wäre, wenn die langjährigen Mieter zu sehr verärgert würden. Ich denke, da hilft nur Gespräch oder es tatsächlich darauf ankommen zu lassen. Es ist ja letztlich auch die Frage, wie oft am Tag diese Belästigung vor kommt. Wenn morgens weg gefahren und abends wieder hingestellt wird, kommt es zweimal am Tag zu etwas Motorengeräusch. Steht da aber das "Taxi Mama", das die vier Kinder von morgens 7.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr zu Kita, Schulen, Musikunterricht, Sport usw. bringt und später wieder abholt, dazwischen noch einkaufen fährt usw., kann das schon ziemlich lästig werden. Aber auch dafür würde sich bestimmt eine einvernehmliche Lösung finden lassen.
Naja, mit Supergau meine ich zwar die Vermieter, aber nur weil wir eigentlich keine Streitgespräche mögen/suchen. Leider sind diese nicht sehr komunikativ. Es würde sich im übrigen niemand daran stören wenn diese Ausziehen, das wurde schon so von uns besprochen.
Ausführliche und verständliche Antwort von bwnoch2, ---------> ich bin beeindruckt . (y)
Danke. Wie wäre es dann mit Klick auf DH (blauer Button). Würde mich auch freuen.
Danke für die Auszeichnung. Hoffe, dass ich wirklich helfen konnte.
Nein gibt es nicht, aber wenn der Auspuff zu laut sein sollte, was bekanntlich ist, kann es Ärger geben oder nur eine mündliche Verwarnung.
Der Auspuff ist ganz neu und vom Fachhändler montiert und geprüft. Selbst wenn... von wem meinst du, solle die mündliche Verwarnung denn kommen?
Der Po-li-zei
solange nur gestartet und weggefahren wird (also kein motor hochdrehen), haben die mieter dies hinzunehmen, sonst würden sie den ganzen verkehr verbieten wollen und das ist absurd. lass dich nicht beeinflussen was sie monieren, du hast dir nichts vorzuwerfen.
Ca. 20-30 Meter vom Haus entfernt befindet sich für jede Partei eine Garage... aus welchen Grund wurden die Garagen mit einer so gr. Abstandsfläche erbaut?, es gibt ja Ausnahmen die eine direkte Nähe nicht erlauben, sollte das bei Euch gegen sein, kann doch das zweite Auto vor dem Garagentor abgestellt werden..
Haben wir auch schon nachgefragt. Das die Garagen so weit weg sind hat keinen besonderen Grund. Ich finde es nicht einmal weit, wenn man davor steht sieht es für mich "normal" aus.
Die Grundfläche des Grundstücks hatte es einfach zugelassen und ein großer Hof zum Gemeinschaftsgarten ist ja auch nicht verkehrt ^^
Sie dürfen Ihr Auto abstellen, wo immer dies Ihr Mietvertag erlaubt.
Danke für diese Ausführliche Antwort.
Das Rangieren war ein Vorschlag zur Güte von unserer Seite, den die Familie, wenn auch wiederwillig zunächst angenommen hat. Damit wir nicht vor Ihrem Fenster stehen. Ich denke damit.
Darf ich fragen ob Sie einen ähnlichen Fall hatten oder woher haben Sie diese Infos?
Die Vermieter hatten vorgeschlagen neben der Grünfläche einen Parkplatz einzuzeichnen, was wir abgelehnt hatten um den Supergau zu vermeiden.