Auto fahren ohne Führerschein? Gesetzes Lücke?

10 Antworten

Ich kann nur von meiner persönlichen Erfahrung berichten was das Fahren ohne Fahrerlaubnis betrifft. Kurz zu meinen Erlebnis. Ich bin 8 mal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig von einem deutschen Gericht per Strafbefehl zu je 3000 € verurteilt worden. Bei einem erneuten Strafverfahren gegen mich und erneuter Verurteilung hielt ich es doch mal für notwendig den Ermittelten Staatsanwalt und Richter auf die geltende StVZO hinzuweisen. Nach Ende meiner Einspruchsfrist von 2 Wochen bekam ich von den mich zuvor Verurteiten Gericht ein Schreiben in dem es Wörtlich auf einmal hies. SEHR GEEHRTER HERR........ . Hiermit sehen wir von einer weiteren Strafverfolgung ab. Das Verfahren wird eingestellt und an die Ordnungsbehörde zurück gegeben da es sich um eine Verkersordnungswidrigkeit handelt.

Also wer weiss es jetzt besser als ein Deutsches Gericht und schreibt eine Gegendarstellung.

LG Fischi5134

stimmt nicht. 


Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21

 

 StVG, die verwirklicht wird, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44

 

 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25

 

verboten ist. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmter Fahrerlaubnis, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.

er meint wohl die "Lücke" dass das StVG nicht überall gilt...?

@Gurkensalat

warscheinlich, das man auf eingezäumten privatgrundstücken fahren darf, wenn fahrzeigeingentümer udn grundstücksbesitzer einverstanden sind.

das ist aber keinen gesetzeslücke

Nein er meint es gibt ein gesetzt das in der DDR gelöscht worden ist und vergessen wurde wieder rein zu stellen

@Henngo

er meint es gibt ein gesetzt das in der DDR gelöscht worden ist und vergessen wurde wieder rein zu stellen

Das steht dort nicht. Er bezieht sich auf die Löschung der ersten 15 Paragrafen der StVZO.  Bei seinen angeblichen Recherchen ist ihm aber  völlig entgangen, dass es seit ein paar Jahren die Fahrerlaubnisverordnung gibt, die das regelt, was zuvor in der StVZO stand.

Fahrzeug auf 6 Km/h  drosseln dann darf er sonst nicht  den dafür braucht man nichts 

auf öffenlichen Straßen NEIN DARF MAN NICHT

auf deinen privarten Grund und boden kanst du auch mit jeden alter fahren

wen mann mit boot fährt muss min. 1 fahrer mit bootsführerschein an bord sein dan darf auch einer der 18 ist auch ohne bootsführerschein fahren

was soll das denn für eine bestimmte lücke sein? sollte dein kumpel schon begründen können.

allenfalls würde ich davon ausgehen, das wenn du irgendwo in der pamps unterwegs bist und der fahrer lebensgefährlich verletzt ist, der beifahrer ohne fphrerschein dem rettungswagen entgegen fahren könnte und man dies dann berüclsichtigt.

also absolute notfälle, wenn du sagst, der fahrer hatte plötzlich migräne und du bist die letzten 5 kilometer dann heimgefahren, zählt nicht.