Auto fahren auf dem ich nicht angemeldet bin?

10 Antworten

Das musst Du mit dem Versicherungsnehmer klären. Es ist nämlich NICHT so, dass das AUTO versichert ist. In den letzten Jahren wurden vermehrt Sondertarife abgeschlossen, die nur bestimmte Personen als Fahrer zulassen oder nur Frauen, nur Männer oder nur Personen zwischen 30 und 50 Jahren.

Was heisst denn das überhaupt, DU bist auf den c2 versichert? Muss doch einen Grund haben.

Also wahrscheinlich darfst Du mit dem C5 NICHT fahren. Und tu es dann auch nicht, sonst schliesst die Versicherung die Haftung aus, FALLS was passiert (falls nichts passiert, darfst Du natürlich mit jedem Auto fahren, dessen Besitzer es Dir erlaubt hat und Dir auch die Zulassung gegeben hat).

Es ist nämlich NICHT so, dass das AUTO versichert ist.

Doch genauso ist es: in Deutschland muss immer das Auto versichert sein. Diese Sondertarife sind reine Rabatte der Versicherer.

D. h.: einen Fremdschaden müssen sie immer begleichen, da Pflichtversicherung, können in dem Fall auch nie den Fahrer in Regress nehmen. Aber sie können den Jahresbeitrag rückwirkend angleichen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags vom VN verlangen.

Vom rein rechtlichen darfst du den C5 auf jeden Fall fahren, sofern du die Erlaubnis und eine FE hast.^^

Auch MUSS die Versicherung im Falle eines Unfalls den Fremdschaden zahlen - aber sie kann den Jahresbeitrag rückwirkend angleichen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags vom Versicherungsnehmer (VN) verlangen.

Könnte also für den VN ebbes teuer kommen. ;)

Dass der Versicherer im Fremdschadensfall trotzdem zahlen muss, wenn ShiiiNo im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ist mir bewusst, darum geht es aber auch nicht: ShiiiNo ist gemäß der mit dem Versicherer vereinbarten Tarifmerkmale kein berechtigter Fahrer des Citroen C5. Somit bricht der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag, wenn er ShiiiNo das Fahrzeug überlässt.

Du sagst also ernsthaft, dass er ruhigen Gewissens vorsätzlich Vertragsbruch begehen darf, solange der Versicherungsnehmer mit der Vertragsstrafe leben kann, die ihm bei Feststellung der Zuwiderhandlung droht? "Interessantes" Rechtsbewusstsein...

@DerFanta

Tja, den "Vertragsbruch" beginge in dem Fall ja nicht der Fahrer - und schon gar nicht vorsätzlich - kein Fahrer muss sich vor Fahrtantritt die Versicherungspolice zeigen lassen. ;)

Und was hat das mit "Rechtsbewusstsein" zu tun, wenn ich hier nur schreibe was den Tatsachen entspricht? Schließlich rate ich ja nicht dazu, sondern zeige auch die evtl. Folgen auf.

@Eichbaum1963

Warum schreibst Du dann nicht einfach, "Du darfst mit dem Auto fahren, aber Dein Vater darf Dich mit dem Auto nicht fahren lassen"?

Na dann ist ja gut, dass wir drüber gesprochen haben, denn das hätte ShiiiNo ohne Hintergrundwissen so nicht aus Deiner ursprünglichen Antwort lesen können.

@DerFanta

Naja ich hätte wohl eher schreiben sollen:

Vom rein verkehrsrechtlichen darfst du den C5 auf jeden Fall fahren

Abeer:

Du darfst mit dem Auto fahren, aber Dein Vater darf Dich mit dem Auto nicht fahren lassen.

Ähm sorry, aber da ist ein Widerspruch an sich drin. ;)

Tauschen wir das "darf" gegen "sollte" aus und ergänzen hinter "Dich" mit "in seinem eigenen Interesse", dann passt es. ;)

Ich zitiere daher mal den dementsprechend von mir korrigierten Text:

Du darfst mit dem Auto fahren aber Dein Vater sollte Dich, in seinem eigenen Interesse, mit dem Auto nicht fahren lassen.

Aber wie gesagt: auf die Folgen hatte ich schon deutlich hingewiesen. ;)

@Eichbaum1963

Du sagst also, mit einer Versicherung vereinbarte Bedingungen sollten eingehalten werden? Das verharmlost den Sachverhalt: Die Überlassung des Autos an ShiiiNo ist dem Versicherungsnehmer ausdrücklich vertraglich untersagt, deshalb empfahl ich bewusst "darf nicht" statt "sollte nicht". Und einen Widerspruch sehe ich in meinem Satz nicht, denn ShiiNo darf das Auto verkehrsrechtlich nutzen, der Versicherungsnehmer darf ihm dies aber vertragsrechtlich nicht erlauben.

Warum mir das so wichtig ist? Wegen bewussten Falschangaben dieser Art gegenüber den Kfz-Versicherern entgeht der Versicherungswirtschaft vermutlich ein sechsstelliger Eurobetrag pro Jahr. Damit dennoch die Einnahmen-Ausgaben-Bilanz stimmt, werden die Grundbeiträge für alle höher angesetzt. Ergo schadet jeder, der so handelt, der Allgemeinheit und damit letzlich auch sich selbst.

Ja, klar. Die Autoversicherung ist keine Pflichtversicherung und somit kann es denen egal sein, ob du sie zahlst oder nicht. Allerdings musst du selber zahlen, wenn was passiert.

Die Autoversicherung ist keine Pflichtversicherung

Nein? Warum haben sie dann alle? Ach, ja es gibt sogar ein Pflichtversicherungsgesetz...

Sorry, aber hier stimmt gar nichts. ;)

Die Kfz-Haftpflicht IST eine Pflichtversicherung. Und darüber ist das Auto versichert und nicht der Fahrer! Sie muss Fremdschäden also schon mal gar nicht selber zahlen - nur dem VN droht rückwirkende Beitragsangleichung und Vertragsstrafe.

Es ist immer das Auto versichert.

Also wenn du den passenden Führerschein hast, darfst du damit fahren.

Das einzige was passieren kann, ist, das im Falle eines Unfalls der erhöhte Beitragssatz fällig wird, wie wenn du bei der Versicherung angemeldet bist und unter umständen eine Strafgebühr.

Wenn der Besitzer Dir die Erlaubnis gibt und Du die Farzeugpapiere (Fahrzeugschein) dabei hast schon.

Naja, er darf das auto auch Fahren, wenn er die Fahrzeugpapiere nicht dabei hat, das ganze ist dann allerdings eine Ordnungswidrigkeit die 10 Euro kostet.

@cat64k

Witzige Bemerkung. Darfst auch jemand um die Ecke bringen. Musst halt hinterher ins Gefängnis :-)