Auto beim Zweitwohnsitz angemeldet lassen?

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seit märz 2007 gilt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). vorher galt das standort-prinzip (bei haupt-und zweitwohnsitz wurde/konnte das kfz dort angemeldet werden, wo es überwiegend stand bzw. benutzt wurde). jetzt gilt der (bis auf juristische personen:also firmen wie z.b. deutsche-bahn kennzeichen: F) hauptwohnsitz des halters.

allerdings gibt es grds. die möglichkeit, das kennzeichen bei einem umzug innerhalb des bundeslandes zu behalten, allerdings wenden nicht alle bundesländer diese regelung an (musst bei dir nachfragen) allerdings betrifft dies "nur" das kennzeichen,(kfz-steuer bleibt gleich, da landessteuer) die versicherung kann teuer/billiger werden...

Hi, meine Zulassungsstelle sagt folgendes:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung: § 13 Abs. 3 FZV - Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen.

§ 46 Abs. 2 FZV - Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Ich würde gern mein Kennzeichen behalten und nicht wieder wechseln und zahlen müssen, aber hier fällt mir leider keine Argumentation dagegen ein...

ich hatte lange zeit mein auto beim zweitwohnsitz angemeldet. (3 jahre) heute bin ich dorthin umgezogen...

gar kein problem