Auto bei ebay ersteigert aber wegen verschwiegenem Mangel im Auspuff nicht abgeholt. Richtig so?

3 Antworten

Wenn der Auspuff durch klare Geräusche sein unmittelbar bevorstehendes Abfallen ankündigt und das in der Artikelbeschreibung verschwiegen wurde, berechtigt das zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) durch Verschweigen eines Mangels - da spielt es nicht mal eine Rolle, ob der Verkäufer gewerblich ist oder nicht.

Wenn er weiter mit Anwaltsdrohungen herumgewittert, kannst Du ihm damit drohen, die Kosten Deiner Anreise als Vertrauensschaden geltend zu machen.

Solche Typen kennen meistens genau ihre Grenzen - ich würde nicht erwarten, dass da viel nachkommt.

Such dir bitte auch einen Anwalt, denn wir können dir hier zwar Ratschläge geben, jedoch nicht so gut wie ein Anwalt. Wenn du ein Auto ohne Defekt ersteigert hast und er es angeboten hat, hast du sogar eigentlich das Recht, ihn zu verklagen, dass er dir das angebotene Auto ohne defekt gibt. Es ist ja kein Problem, vielleicht hat er es nicht bemerkt. Wenn er jedoch mit einem Strafverfahren droht, wegen einem Fehler den er begangen hat, würde ich ihn rein aus Prinzip anzeigen. 1000€ Schadensersatz wären meiner Meinung nach realistisch.

lg

Warum immer gleich Anwalt? Wenn das Auto Macken hatte, wird der Verkäufer alleine zustimmen. Anwaltsdrohungen sind inzwischen auf ebay so üblich geworden, dass sie keiner mehr ernst nimmt.

@dresanne

Hast du dir den Text eigentlich mal durchgelesen? Der Verkäufer hat schon damit gedroht, einen Anwalt einzuschalten falls er das Auto nicht abholt.

@969669

ja und?

Vor dem Kauf hat es Dich doch auch nicht gestört, ob er privat oder gewerblich war. Ebay kümmert das nicht, solange die Provision fließt. Bitte den Verkäufer um Abbruch des Kaufes, dem Du dann zustimmen musst. In der Regel ist es üblich, dass man sich ein Auto vor Ende der Auktion mal ansieht.

Und ob es Ebay kümmert, ob du gewerblich oder privat handelst Und das Finanzamt erst, denn das ist Steuerhinterziehung und Geldwäsche!

@969669

Das Finanzamt ja - aber ebay nicht.