Auto angezahlt / Rücktritt vom Kauf?

6 Antworten

Zunächst mal habt ihr einen gültigen Vertrag. Die Vertröstung um 2 Wochen ist meines Erachtens nach noch kein Grund vom Vertrag nach https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html zurückzutreten.

Solange Du keinen festen Liefertermin hast, ist der Verkäufer noch gar nicht in Verzug. Also hat er keine Eile, Dir das Auto auszuhändigen. Und er ist auch nicht dran, Dir die Anzahlung zurückzugeben. Im Gegenteil, er kann weiterhin darauf bestehen, dass Du das Auto nimmst. Immer noch ohne Termin.

Bei 300 Euro Anzahlung wird der Preis für die Karre auch nicht so hoch sein, dass sich ein Anwalt lohnt. Zumal die Chancen hoch sind, dass Du den selbst zahlst.

Also: Setzen ihm einen fixen Termin für die Lieferung. Schriftlich. Per Einwurfeinschreiben. Eine Woche sollte reichen.

Und dann google nach Lieferverzug Fahrzeuge. Da findest Du die Zeit, wie lange Du nach dieser Frist warten musst, bevor Du zurücktreten kannst. Dann bekommst Du die Anzahlung wieder, evtl. sogar Schadenersatz.

Da kommt es erstmal darauf an, was im Vertrag steht, was schriftlich festgehalten wurde. Sonst ist es schon alleine eine Beweisfrage, was mündlich festgehalten wurde.

Ich selbst hatte den Fall auch mal, aber 1. war schriftlich nichts festgehalten, 2. wollte ich das Auto trotzdem, das war ansonsten auch ein seriöser Verkäufer. Da habe ich dann nichts unternommen bzgl. Wandlung o.ä.

Es war nur super blöd, daß ich meinen alten mittlerweile verkauft hatte, weil ich mich auf die Aussage verlassen hatte. Ich stand dann Wochen ohne Auto da. Und das ist hier an meinem Wohnort ein echtes Problem.

Kenne den Vertrag nicht.....mündlich......würde ich nie machen!

Super-der hat sich auch wohl den TÜV finanzieren lassen.

Sehe zu das du hartnäckig bleibst und fordere wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen (unzumutbare Wartezeit) dein Geld zurück.

Der Verkäufer arbeitet auf Provision-kaufst du nichts, bekommt er nichts.

Ich wäre an deiner Stelle knallhart.

im Vertrag stehen nur die Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer) und das der Rest bei Abholung bezahlt wird.

Danke ich werde das auch nie wieder machen. :)

Datum der Abholung ist leider nur mündlich besprochen worden.

ich hätte gerne auf einen Rechtsanwalt oder derartiges verzichtet und das ganze normal geklärt aber der Verkäufer sieht es nicht ein mir auch nur einen Cent wieder zu geben obwohl ich mich auch mit der hälfte zufrieden gegeben hätte.

@Strawhead98

Gespräch mit dem Chef, nutzt das nicht setzte eine Frist und behalte dir juristische Konsequenzen offen.

Ein; zwei Wochen Lieferverzug sind ggf. tolerierbar. Du solltest ihm schriftlich eine Frist setzen, in der du auch Schadenersatz ankündigen kannst.

Nach Ablauf der Nachfrist trete vom Vertrag zurück, verlange deine Anzahlung zurück sowie verlange Schadensersatz. Wenn du unsicher bist, nimm dir einen RA, den bezahlt der Verkäufer.

den bezahlt der Verkäufer.

Oder auch nicht. Zum Beispiel wenn der Händler das Auto zwei Tage später fertig hat.