Auto Abmelden und am nächsten Tag anmelden wegen günstigerer Versicherung?Rechtswidrig?

6 Antworten

Der Versicherungsvertrag bezieht sich auf Dich als Versicherungsnehmer und auf ein bestimmtes Auto. So lange der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, bist Du daran gebunden. Ausnahme ist der "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Wenn das Auto verschrottet wird - oder verkauft, zum Beiospiel. Wenn Du es nur ab- und dann wieder auf Dich anmeldest, musst Du bei Deiner Versicherung bleiben. Wenn Du es verkaufst und auf eine andere Person anmeldest, dann entfällt das. Du kannst alltenfalls nach einiger Zeit Deinen Wagen von dieser Person wieder zurückkaufen. Dann wird Dich Deine alte Versicherung sicher nicht mehr "verfolgen" - insbesondere, wenn Du zwiwschenzeitlich einen anderen Wagen auf Dich zulässt.

Der Aufwand steht jedoch nicht dafür. Es ist auch in der Regel so, dass eine 200 Euro billigere Versicherung deutlich schlechter ist - sie versuchen, die "Schadenssteuerung" zu übernehmen (dann bist Du an deren Billigwerkstätten gebunden..) oder bezahlen den einen oder anderen Schaden überhaupt nicht. Sie schränken die jährliche laufleistung ein, die Benutzung durch dritte, das Alter des fahrers, das Parken unter freiem Himmel... Alles Firlefanz, der im Edeffekt nur zu Diskussionen und Ärger führt. Wer eine billige Verischerung hat, hat meistens Theater. Geh zu einer Versicherung, bei der Du einen direkten persönlichen Ansprechpartner hast - Personalloste Internet-Billig-Heinis kann man echt vergessen. Da versichert man höschtens alte Schrottauos, um die letzten drei Monate TÜV noch runterzufahren.

Nein, du hast einen gültigen Vertrag an den BEIDE Seiten gebunden sind.

Nur nach einem schaden oder bei einem fahrzeugwechsel hast du ein Kündigungsrecht, ein vorübergehendes stillegen des fahrzeugs ist kein kündigungsgrund da das fahrzeug auch dann über die ruheversicherung versichert ist ( sein muss). dies gilt natürlich auch umgekehrt. Auch der Versicherer kann während der Laufzeit des Vertrages nicht einfach kündigen oder mehr Geld von dir fordern.

Also, es bleibt nur die Möglichkeit zum Ablauf vermutlich der 01.01.13 zu kündigen.

Am Rande noch sei erwähnt, dass billiger nicht immer preiswerter ist. Wichtig ist einnguter Ansprechpartner vor Ort der dir auch bei einem schaden zur Seite steht, ein möglichst umfangreicher deckungsumfang und eine gute rückstufungstabelle falls du doch mal einen schadennhaben solltest.

Du hast durch die Ummeldung kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht bei Halterwechsel. Denn für den Versicherungsnehmer tritt ja kein Risikofortfall ein.

Was auch noch zu bedenken ist: der neue Anbieter kann wirklich nur billig sein, weil er Dir offenbar noch nicht einmal diese Frage beantworten konnte bzw. ernsthaft diesen nicht praktikablen Vorschlag gemacht hat.

Und billig ist oftmals die teuerste Lösung, denn hier führt es dazu, dass der alte Versicherer bei der SFR Abfrage feststellt, dass kein Risikofortfall vorlag und dann auf den Fortbestand des Vertrages bestehen. Den neuen Vertrag kannst Du dann zwar wegen Doppelversicherung rückabwicklen lassen, aber Du hast erst einmal doppelt gezahlt ...

Was auch noch zu bedenken ist: der neue Anbieter kann wirklich nur billig sein, weil er Dir offenbar noch nicht einmal diese Frage beantworten konnte bzw. ernsthaft diesen nicht praktikablen Vorschlag gemacht hat.

Diesen Abschnitt finde ich besonders interessant und lesenswert !

Das Problem wird die Einstufung in die SF-Klasse sein. Sobald du oder die neue Versicherung eine Bescheinigung bei deiner vorherigen Versicherung anfragst, riecht die den Braten natürlich und kann sich querstellen.

Wie die das genau machen, weiß ich nicht. Das kann von purer Verzögerungstaktik bis hin zur Weigerung so eine Bescheinigung vor Ablauf eines Jahres auszustellen, weil sie auf Weiterführung des Vertrages bestehen, alles Mögliche sein.

Es geht hier nicht um querstellen oder Verzögerungstaktik sondern einfach um vertragliche Vereinbarungen an die sich beide Parteien halten müssen.

@allianzer

Weißt du das? Nicht nur meine Erfahrungen mit Versicherungen bestätigen mir, dass sie sehr gern verzögern - vor allen Dingen, wenn es sich um Leistungen der Versicherung an den Versicherungsnehmer handelt.

Selbst wenn es sich um vertragliche Verpflichtungen handelt, glaube ich kaum, dass die Versicherung sofort das Mittel der Zivilklage wählt. Sie wird sich zunächst querstellen.

@kosy3

Das hat diesmal nichts mit Deinen persönlichen Erfahrungen zu tun, das ist ganz einfach geltendes Recht. Jede KFZ Versicherung fragt den SFR bei der Vorversicherung ab und schon fliegt das Ganze Gemauschel auf.

Da die KFZ Haftpflicht eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist muss der Versicherer dem zu Folge auch entsprechend mit Fristen mahnen und Klagen !

@SgtMiller

Also bitte. Nichts anderes habe ich geschrieben. Von einer Pflicht zum Klagen habe ich aber noch nie etwas gehört.

Hallo Leute Danke nochmal für die netten und ausführlichen Antworten/Tipps.Jetzt weiss ich auf jedenfall,dass es auf diese Art nicht möglich und auch sogesehen nicht erlaubt wäre ,wenn es doch irgendwie klappen sollte(kaum möglich).Das wollte Ich halt wissen,denn Ich hätte in meinem Falle nicht nur etwas über 200Euro für 2012 gespart sonder zudem hätte ich bei der neuen/günstigereren Versicherung einen Ansprechpartner mit Büro in der Nähe und dazu eine Namenhafte Versicherung ,über die Ich nichts schlechtes/negatives im Internet gefunden habe.Die derzeitige Versicherung ist ein Direktversicherer(noch nie Schadenfall gehabt,kann nicht sagen ob schlecht) und die günstigerere Versicherung ist halt eine "Normale" Versicherung mit Ansprechpartner und Büro ,wie oben geschrieben,wo ich auf den ersten Blick sowieso schon einen Vorteil sehe.Zur Zeit bezahle ich bei Teilkasko mit 150SB bei SF4 -Einstufung ,knappe 700Euro und bei der günstigereren Versicherung hätte Ich ca.486Euro im Jahr gezahlt,was preislich einen deutlichen unterschied macht und evtl. im Schadenfall auch noch einen.Deswegen dachte Ich 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.Naja ,Ich warte jetzt bis ende des Jahres ab und werde dann wohl zu denen Wechseln,da für mich alles dafür spricht,es sei denn die Berrechnung meiner Versicherungssumme für 2013 wird sich nicht um solche Summen Unterscheiden.Dann bleibe Ich,aber dies wird nicht so sein denke Ich.Also Thanx nochmal fürs Aufklären,jetzt Ist man etwas schlauer. Mfg Turbo11