Auto abmelden nach Autounfall - schwebendes Verfahren

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Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe.

Wie du selbst sagst, läuft das Verfahren zur Unfallschuldfestellung doch noch... Es steht also in den Sternen, ob du als Unfallverursacher gar nichts, oder auf Grund von Teilschuld nur einen Anteil des Schadens, oder als unschuldig Geschädigter den vollen Schaden ersetzt bekommst .

Die Versicherung kann auch noch mal ein Gegengutachten anfertigen lassen, um den im Gutachten festgestellten Wert überprüfen und ggf. nach unten korrigieren zu lassen, wenn der jetzige Wert ihr wesentlich zu hoch erscheint.

Selbst wenn sie zahlt, dann 20% des im Gutachten genannten Preises weniger. Das wäre die Umsatzsteuer, die die Werkstatt für ihre Arbeit an den Staat abführen müsste. Lässt du nicht reparieren, reparierst selbst, oder lässt von deinem Opa/Bekannten privat reparieren, fällt keine Umsatzteuer an, dementsprechend muss sie dir nicht erstattet werden. Erstattet wird sie dir bei Vorlage der Reparaturrechnung, bzw. bei Vorlage des Kaufvertrags, wenn du einen Ersatzwagen kaufst, der mindestens so viel kostete, wie im Gutachten als Schadenspreis (inkl. Umsatzsteuer) festgesetzt wurde.

Hattest du zB. eine 2 Jahre alte S-Klasse, an der ein Schaden von 50T€ entstand und kaufst nun einen 20 Jahre alten Citroen AX für 500€, dann werden dir die 20% Umsatzsteuer des Gutachtens nicht erstattet. Kaufst du für 50T€ die nächste S-Klasse oder für 100T€ einen Ferrari, dann werden dir die 20% Umsatzsteuer, die in dem festgestellten 50T€-Schaden enthalten waren, ausgezahlt.

"Dafür habe ich ja schließlich die Versicherung..." Alles vorher klang nach einer Haftpflichtversicherung. Dieser Satz lässt daran nun Zweifel aufkommen. Von was für einer Versicherung sprichst du denn überhaupt? Haftpflicht oder Kasko?

Du zahlst Haftpflichtversicherung, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist und weil ohne eine Haftpflichtversicherung dein Auto zwangsstillgelegt und notfalls auch beschlagnahmt würde, solltest du es auf öffentlichem oder frei zugänglichem Grund und Boden fahren. Deine Haftpflichtversicherung ersetzt aber nur Schäden, die du anderen Menschen verursachst! Du zahlst keine Haftpflichtversicherung damit dir etwas ersetzt wird, dafür ist die Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners zuständig!

Wenn die gegnerische Haftpflicht nun meint: "Unser Klient hat den Unfall nicht verursacht, wir zahlen bis zur Klärung nicht.", dann ist das deren gutes Recht und der ganze Vorfall wird in dem noch laufenden Verfahren geklärt werden.

Eine Kaskoversicherung (wesentlich teurer) hätte dich normalerweise sofort ausgezahlt, egal ob du Schuld oder keine Schuld hattest. Anschließend hätten sie sich dann ggf. mit der Haftpflicht des Unfallgegners rumgeschlagen, um sich von denen das Geld zurückzuholen, wenn du unschuldig warst.

Nur die Kasko zahlst du damit dein eigener Schaden ersetzt wird, die Kasko ist aber auch nicht Pflicht und das ist gut so - für die meisten Gebrauchten lohnt sich das gar nicht.

Sollte sich deine Frage auf Ärger mit deiner Kaskoversicherung beziehen, dann kann es eigentlich nur daran liegen, dass bei Kaskoversicherungen einige, bestimmte Unfallszenarien aus der Haftung ausgeschlossen sind (stehen im Versicherungsvertrag und jede Versicherungsgesellschafft hat ein paar abweichende).

Cherokee2012 
Fragesteller
 15.11.2011, 18:02

Ersteinmal vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Nun ist mir einiges klar geworden, was ich bis dato noch nicht verstanden habe.

Ich habe eine Teilkasko für mein Auto. Aber es ging auch weniger darum, dass ich Ärger mit der Versicherung habe sondern viel mehr darum,dass ich ein Auto habe wofür ich Geld bezahlen was ich aber nicht nutzen und auch nicht reparieren kann bzw. möchte. (Es sei denn ich gehe in Vorkasse...ist aber ja uninteressant weil der Schaden zu hoch ist.)

Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass der Fall für die Versicherung längst geklärt ist und der andere Schuld am Unfall hat. Nur meint er jetzt seinen Anwalt einschalten zu müssen und dagegen anzugehen und nun zieht sich die Sache noch bis mindestens Mitte Januar hin. Und solange da nichts geklärt ist, zahlt mir natürlich keine Versicherung irgendetwas. Muss ich mit leben, ist mir auch verständlich.

Also wenn ich das nun richtig verstanden habe, bekomme ich auch ohne Reparatur oder neuem Auto die Schadenssumme ohne Umsatzsteuer in jedem Fall. Vorrausgesetzt ich bin natürlich nicht schuld. Das hilft mir in jedem Fall schon mal weiter.

Cherokee2012 
Fragesteller
 27.11.2011, 15:48
@Cherokee2012

Abschlusskommentar:

Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und ich kann mit meinem Auto machen was ich möchte: Verkaufen, abmelden egal....! Es ist nur bei besonders komplizierten schwerwiegenden Fällen nicht möglich, beziehungsweise dann solte man es nicht tun. Also immer selbst mit der Versicherung telefonieren, dann ist man auf der sicheren Seite!

Jaaalexander  19.11.2017, 16:27

Wenn man den Ferrari aber Privat kauft, also ohnr Umsatzsteuer, erhält man dann trotzdem die volme Summe erstattet?

Gruß

Zu 2:

Du bekommst gar keine Schadenssumme, sondern das bekommt die Werkstatt von der Versicherung für die anstehende Reperatur.

Du bringst das Auto in jedem Falle in die Werkstatt, die schicken dir eine Rechnung was alles gemacht werden muß, also z.b. 5000 Euro bei Totalschaden, dann läßt du das Auto reparieren und schickst die Rechnung der Versicherung bzw. oder die Werkstatt schickt die Rechnung der Versicherung. Dich hat es nichts gekostet und die Werkstatt ist glücklich. Fertig.

Cherokee2012 
Fragesteller
 14.11.2011, 00:53

Ja schon klar so läuft es normalerweise. Nur möchte ich mein Auto ja nicht reparieren, habe aber denoch einen Verlust den mir schließlich jmd. bezahlen muss. Dafür habe ich ja schließlich die Versicherung also muss es doch möglich sein?!

Natürlich kannst du das Auto abmelden. Solltest aber zum Nummernschilder-Abschrauben jemanden von der Werkstatt dazurufen. Als Zeugen, dass du da nicht nachträglich was gedreht hast.

Den Rest musst du mit der Versicherung klären.

Cherokee2012 
Fragesteller
 14.11.2011, 00:48

Dachte ich´s mir. Danke schön.

Also im Prinzip ist das Gutachten ja auch schon längst niedergeschrieben und somit auch die Schadenssumme festgesetzt.

Ich denke wichtig ist nur dass das Auto während des Unfalls versichert war, was danach ist bleibt mir doch selbst überlassen.

Nur hatte man mir heute im Bekanntenkreis etwas anderes erzählt, von wegen: "würde ich nicht machen, während eines schw. Verfahrens....etc." Und das von einer Versicherungskffr.! das hat mich etwas verunsichert.

Und die volle Schadenssumme gibt es auch in jedem Falle?

Abmelden kannst Du Dein Auto! Nur nicht verkaufen bis die Versicherung den Schaden reguliert hat!

Cherokee2012 
Fragesteller
 14.11.2011, 00:48

Nein verkaufen würde ich es auch nicht, das ist logisch dass das nicht geht. Hauptsache ich bin die Unkosten los.

Danke