Auto abmelden & verschenken, neue Versicherung?
Hallo zusammen, Ich fahre zur Zeit einen alten Golf 4, BJ2000, plane mir demnächst ein neues Auto zu holen. Den alten Golf möchte ich meiner Mutter schneken, sprich das Auto abmelden, Schenkungsvertrag an meine Mutter und sie wird es auf ihren eigenen Namen irgendwann mal anmelden.
Hier stellt sich für mich die Frage: Wenn ich das Auto abmelde und mir ein neues gekauft habe, habe ich dann wieder freie Versicherungswahl? Oder muss ich bei meiner alten Versicherung bleiben?
Ich würde das Auto abmelden, verschenken etc.. und wenn ich ein neues gefunden habe (Tage/Wochen danach) das neue anmelden, habe ich dann noch etwas mit der alten Versicherung zu tun oder kann ich für das neue Auto auch wieder eiene neue Versicherung suchen etc.?
Vielen Dank schonmal!
9 Antworten
du kannst die versicherung bei der gelegenheit wechseln, falls du eine bessere findest. deiner mutter brauchst du das auto nicht per vertrag schenken, sie kann es ohne weiteres anmelden, es muss nicht der eigentümer sein, der das auto anmeldet, der meldebehörde geht es nicht um eigentumsverhältnisse, sondern wer die kfz-steuer zahlt und das ist per gesetz der halter, nicht der eigentümer. du kannst ihr also die papiere geben (alten kfz-brief, abmeldebescheinigung und tüv-bericht) und kannst auch was anderes machen, um etwas geld zu sparen: bei der abmeldung sag, dass du das kennzeichen behalten möchtest, es wird für ein jahr kostenlos reserviert, bei der wiederanmeldung kostet dann ca. 11 euro, neue kennnzeichen beim shcidermacher kosten aber über 30 euro. wenn du das kennzeichen reservieren läßt, sag ausdrücklich, dass es nicht am abgemeldeten fahrzeug gebunden werden soll (du kannst es für dein neues auto verwenden), sonst ist es am alten fahrzeug gebunden, erst nach 12 monaten kannst du es für ein anderes fahrzeug verwenden
danke!
Du kannst dir Selbstverständlich eine neue Versicherung suchen, da durch die Abmeldung des alten Autos der Versicherungsgegenstand ja weg ist.
Ob du für dich dann entscheidest, ein neues Auto anzumelden hat mit deiner alten Versicherung dann schon garnichts mehr zutun.
danke!
Natürlich müssen die es erfahren, ich habe ja auch nicht behauptet, dass mit dem Moment der Abmeldung automatisch der Vertrag mit der Versicherung erlischt.
Ich wollte ihm nur deutlich machen, dass das alte Auto versicherungstechnisch nicht mit einem neu angemeldeten zutun hat und ungefähr warum. ;o)
Natürlich kannst Du Dir eine neue Versicherung suchen.
danke!
Büdde!
Du kannst dann natürlich eine andere Versicherung wählen.
Zuviel gezahlte Beiträge bekommst Du von der alten Versicherung erstattet. Dies kannst Du beschleunigen in dem Du die alte Versicherung anrufst (wenn Dein Fahrzeug ab oder umgemeldet wurde) und darum bittest Deinen Vertrag abzurechnen, weil Du dort kein neues Fahrzeug versichern möchtest. Dann gibts das Geld sofort, sonst erst nach einigen Monaten.
danke!
Den ganzen Quark mit abmelden und Schenkungsurkunde kannst Du Dir sparen. Die Übergabe des Kfz Scheines reicht als Besitzübergang völlig aus.
Und dann muss natürlich Deine Mutter Deine alte Versicherung anschreiben und die Übergabe des Autos bestätigen. Sie hat dann die Möglichkeit bei der Anmeldung des Autos auf ihren Namen eine Versicherung ihrer Wahl auszusuchen in dem sie eine Versicherungsbestätigung (meist elektronisch) von einer Versicherung ihrer Wahl bekommt. Die alte Versicherung endet mit der Abmeldung bzw. Ummeldung. Abmelden würde man nur wenn das Fahrzeug (erst mal) nicht weiter genutzt werden würde.
Gut und bei Dir ist das das Gleiche. Wenn Du ein Auto hast (vor Übergabe an Deine Mutter oder danach) dann forderst Du von einer Versicherung Deiner Wahl eine Versicherungsbestätigung an und verwendest diese bei der Zulassung auf Deinen Namen. Evtl. wird dann noch ein Schadensfreiheitsrabatt von Deine alten Versicherung auf Deine neue übertragen. Aber das ist dann schon alles was mit der alten Versicherung zu tun ist.
Aber doch nicht immer, oder? Es gibt doch die kostenfreie Ruheversicherung! Und durch eine lapidare "Abmeldung" kann kein Vertrag einfach nur so beendet werden. Die Versicherung muß es schon erfahren, vom Kunden.