Auto abgeschleppt/umgeparkt
Hey ich frage lediglich aus Interesse. Wenn mein Auto auf einer öffentlichen Straße (ohne Parkbeschränkungen) vor meiner Wohnung steht. Ich fahre per Zug ein paar Wochen weg und in der Zwischenzeit möchte die Stadt den Boden aufreisen und stellt ein Schild auf von wegen "Montag 20.8. 7:00-20:00 parken verboten" Nun wird mein Auto umgesetzt. Müsste man dies nun zahlen obwohl man nachweislich weg war und von der plötzlichen parkverbotzzone nichts wusste?!
Lg
6 Antworten
Ja, hier noch mal ein Zitat höchstrichterlicher Rechtsprechung.
BVerwG vom 11.12.96, Az. 11 C 15/95 Es ist grundsätzlich verhältnismäßig, wenn ein zunächst erlaubtermaßen geparkter Kraftwagen 4 Tage nach der Aufstellung eines Haltverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt wird. Verkehrsteilnehmer ist nicht nur derjenige, der sich im Straßenverkehr bewegt, sondern auch der Halter eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs, solange er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug ist.
Ich könnte mir denken, dass man, wenn man längere Zeit nicht da ist und auf einer öffentlichen Strasse parkt, die Telefonnummer eines Verwandten der den Schlüssel hat, hinter der Scheibe hinterlegen müsste. Die Stadt könnte dann diese Person anrufen und die könnte das Auto umparken. Ist man nicht erreichbar parkt die Stadt das Auto um und könnte die Kosten verlangen. Vielleicht weiss jemand genaueres.
das man zahlen muss wurde hier bereits mehrfach richtig beantwortet. Ich möchte hier nur mal ein Extrembeispiel hierfür anführen wie es sich bei uns in der Nachbarschaft ereignet hat.
ein Älteres Ehepaar fuhr für ein verlängertes Wochenende in die Berge zum Wandern (Do - So). für ihre Reise benutzen sie den Zug. als der Mann Montags früh mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte musste er feststellen das es abgeschleppt worden war. Der Grund war das dort Sonntags ein Umzug Statt fand. Die Schilder wurden auch ordnungsgemäß 72 Stunden vor inkrafttreten des Parkverbots aufgestellt. das hat das Ehepaar aber leider nicht mehr mitbekommen. Er hatte sich zwar geärgert, genützt hat es ihm aber nichts. zahlen musste er trotzdem und kam zudem noch zu spät zur Arbeit.
Wenn du deinen Wagen auf "öffentlichem Gelände" und nicht auf "privatem Gelände" abstellst, musst du damit rechnen, dass sich das dortige Wegerecht jederzeit ändert. Daher ist es deine Pflicht, alle (ich glaube) 3 Tage nachzusehen, ob die Parkberechtigung dort noch besteht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Wenn der wagen weg ist zur Polizei gehen die ermitteln dir wo der steht und dort muss du dann zahlen um den wagen auslösen zu können