Auto abgeschleppt - Widerspruch einlegen?

8 Antworten

Das Ganze ist das berühmte "Halterrisiko" - ist mir auch schon passiert, auch der Anwalt sagte damals: Nichts zu machen.

Du bist für Dein Fahrzueg verantwortlich, lässt Du es längere Zeit im öffentlichen Verkehrsraum (also auf der Straße) stehen, dann ist es Dein Risiko, wenn das nicht regelmäßig kontrolliert wird, ob sich irgend welche Änderungen (also auch Baumaßnahmen) ergeben.

Bei mir wurde damals übrigens wegen eines Gerüstbaus zur Hausfassadenrenovierung zwei Tage vorher vorübergehende Halteverbotsschilder aufgestellt.

Wenn die Schilder schon 3 volle Werktage dort standen, hast du keine Chance (Aufstelltag + 3 Tage + nächster Tag). Das Fahrzeug muss man immer gleich holen, sonst kostet es Standgebühren. Einspruch kann man immer noch einlegen und sich das Geld ggf. vor Gericht holen.

Aber das kann doch nicht richtig sein.. Für mich als Azubi sind € 300 sehr viel Geld und reißen ein riesiges Loch in meine Finanzen.

Es war ja nicht absichtig, ich kann ja schließlich auch nachweisen, dass ich am 17.11. nach Hause gefahren bin (durch Bahnticket).

Da parkt man sein Auto vor seiner Wohnung und ist ein paar Tage weg und dann soll man auf einmal € 300 dafür zahlen. Wäre ich jetzt 2 Wochen in den Urlaub geflogen und mein Auto wäre noch länger verwahrt worden, dann könnte ich mein Auto gar nicht zurückholen, weil ich es mir nicht leisten kann. Da muss man doch etwas machen können, es war ja nicht mit böser Absicht, ich konnte es einfach nicht wissen...

Leider nein. Geh schnellstmöglich zur polizeilichen Verwahrstelle, sonst wird´s noch teurer. Und in Zukunft bei Abwesenheit Schlüssel irgendwo hinterlegen, und wie gesagt, Telefonnummer im Auto platzieren.

Wenn am 17. noch nicht auf die Bautätigkeit am 20. hingewiesen worden war, hast Du gute Chancen Dein Auto kostenlos wieder zu bekommen.

Rede persönlich mit der zuständigen Stelle beim Amt, bevor du einen Anwalt aufsuchst.

also normalerweise machen die leute die dei Baustellenhalteverbotsschilder aufstellen Fotos von den Parkplätzen um nachzuweisen das da kein Auto stand, wenn dann eins da steht an dem Tag wo gearbeitet wird, darf geschleppt werden. wenn das auto schon vorher da stand und an dem Tag immernoch ohne Veränderung da steht kann nicht einfach abgeschleppt werden, weil du könntest ja im Urlaub sein und das nicht wissen. wenn also kein schild dastand als du da geparkt hast würde ich einspruch erheben.

Falsch. Es wird zwar fotografiert, aber nur, um den Zustand des Fahrzeugs und die Positionierung innerhalb der Halteverbotszone zu dokumentieren.
Die Kommune als Eigentümerin des Grundes kann in dringenden Fällen auch am selben Tag abschleppen lassen, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist das Risiko des Parkens auf öffentlichem Grund.

@FordPrefect

ja WENN Gefahr in Verzug ist und das Haus neben dem Auto gerade Abbrennt und der Wagen auf dem Einzigen Hydranten steht, dann darf abgeschleppt werden, weil das is ja ein Notfall. Aber ne Baustelle ist kein Notfall.

@jimbo23

In diesem Fall nicht - aber Baustelle ist Baustelle. Und ja, die Kommune darf das bei entsprechender Beschilderung, auch ohne Gefahr im Verzug. Das ist halt das Restrisiko beim Laternenparken. Und hier sogar besonders klar, weil die Entfernung des Fahrzeugs erst 3 Tage später erfolgte.