Auszug/Schönheitsreparaturen ?Hallo, ?

1 Antwort

Das kommt darauf an, was du unter "normalen Gebrauchsspuren" verstehst.

Für dich mögen Kratzer durch Möbelrücken oder Spielzeuge, aufgequollene Ränder duch Nasswischen, Abdrücke von high heels oder Dellen durch Fallenlassen schwerer Gegenstände ja völlig "normal" sein, da das jedem "passieren" kann, für den VM sind das Beschädigugnen, die über die "erwartbar pflegliche Behandlung der Mietsache" hinausgehen.

Und damit hätte er Recht und Anspruch auf Mängelbeseitigung.

Allerdings nur zum Zeitwert: Nur den nach üblicher Nutzungsdauer nunmehr erforderlichen vorzeitgen Austausch darf er ersetzt verlangen; hält sein Qualitätslaminat üblichwerweise 10-12 Jahre, maximal 5/12 der Aufwendungen als Schaden ersetzt verlangen bzw. von der Kaution einbehalten.

G imager761