Auszug des Partners trotz Mietbindung

10 Antworten

Rein rechtlich - so blöd sich das anhört - seid Ihr eine GbR, die nun aufgelöst werden soll...

Und im Zuge dieser Auflösung hat Dein Ex schon das Recht auf Deine Mitwirkung, d.h. z.B., gemeinsam den Vermieter um vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses zu bitten, und wenn nicht, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen...

Solange dies nicht passiert ist, ist er natürlich aber im Rahmen dieser GbR an die geschlossenen Verträge gebunden und muss für die auch zahlen, es sei denn, Du verweigerst die Zusammenarbeit...

Aus Vermietersicht ist das ohnehin völlig egal, Ihr seid beide Mieter, und zwar gesamtschuldnerisch, und der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er sich das Geld holt...

DH, entspricht meiner Antwort ... ;-)

Danke dir, natürlich wirke ich mit, wäre ja mit einem Viertel der Miete von ihm einverstanden, aber einem Umzug kann ich nicht zustimmen. Das finde ich für mich und meine Kinder (7 und 9) nach der kurzen Mietdauer unzumutbar. Da wir beide im Mietvertrag stehen, müsste es doch reichen, wenn ich 3/4 der Miete an den Vermieter zahle und den Rest muss er dann selbst überweisen. Natürlich würde ich dann auch eine eventuelle Nachzahlung der Betriebskosten übernehmen, für die Zeit wo er seinen Wohnraum, für den er zahlt, nicht nutzt.

@Missvonundzu

Nein, bei der Auflösung einer GbR hat der Kündigende das Recht auf eine möglichst zügige Auflösung, falls er dies wünscht, es kann nicht von ihm verlangt werden, dass er länger zahlt als unbedingt nötig. Wenn zu zumindest den Versuch der Auflösung mit dem Vermieter verweigerst, verlierst Du sämtliche Rechte gegen Deinen EX...

@Missvonundzu

Du musst ja auch keinem Umzug zustimmen, nur der Aufloesung eurer GBR. Dass damit dann wahrscheinlich auch ein Umzug verbunden sein wird (sofern du dich mit dem Vermieter dahingehend einigst, die Wohnung selbst als alleinige Mieterin zu uebernehmen), laesst sich nun mal nicht aendern.

@MosqitoKiller

ich möchte ja nur, dass er so lange zahlt, wie unsere Mietbindung geht und von ihm unterschrieben wurde, und das nur zu einem Viertel. Darüber hinaus, sollte ich mir die 900 Euro Miete alleine leisten können, ist das dann meine Sache.

@Missvonundzu

Das habe ich verstanden, Du hast aber kein Recht dies zu fordern, wenn der Vermieter einer Auflösung des Mietverhältnisses zustimmen würde, ob Du das willst oder nicht. Das kannst Du nur verlangen, wenn der Vermieter die Auflösung verweigert...

Nach deinen Angaben wurde ein wechselseitiger (und damit wirksamer) Kündigungsverzicht bis 31.3.2014 vereinbart. Damit seid ihr als Mieter daran gebunden. Eher ist eine Kündigung nicht möglich. Dein Partner mag ausziehen, trotzdem haftet er gesamtschuldnerisch für die Miete. Erst mit Ablauf der Frist könnte die Wohnung gemeinsam gekündigt werden. Mit Einverständnis des Vermieters (und von dir) kann er dann aus dem Mietverhältnis entlassen werden und das Mietverhältnis allein mit dir fortgesetzt werden. Ansonsten, insofern du in der Wohnung bleiben möchtest, könnte der V. mit dir einen neuen MV abschließen. muss er aber nicht.

da bleibt dir letztlich nur,deinen freund zu verklagen,denn der vermieter wird sich an dich halten,um seine miete zu bekommen.

....aber warum? Wir sind beide gleichberechtigte Mieter, stehen beide vollwertig im Mietvertrag. Ich will solche Schritte nicht gehen......

@Missvonundzu

Is ja richtig, aber dem Vermieter isses egal, wer zahlt, solange nur einer zahlt, und wenn du dann die einzig greifbare Person bist, bist du dran. Dir bleibt dann nur die Klage, wenn dein Ex sich querstellt.

@Missvonundzu

Weil ihr als Mietergemeinschaft gemeinsam gegenueber dem Vermieter haftet. Der Vermieter kann sich also an dich, an deinen Ex oder an euch gemeinsam wenden; ganz wie es ihm beliebt. Wie ihr das dann untereinander regelt, geht den Vermieter nichts an.

Um es noch einmal etwas zu verdeutlichen: Ihr habt nicht jeder einen halben Mietvertrag sondern ihr habt zusammen einen ganzen, fuer den bei einer gesamtschuldnerischen Mietergemeinschaft jeder Mieter einzeln im vollen Umfang haftet (also fuer den/die anderen Mieter mit).

Wenn dein Freund ausziehen will und damit aus dem MV raus möchte, dann ist dies eine Vertragsänderung. Mit einer solchen Vertragsänderungen müssen ALLE Vertragsbeteiligten einverstanden sein - Alle das wäre einerseits der Vermieter und andererseits auch du. Wenn du nicht einverstanden bist, dann kommt eine solche Vertragsänderung nicht zustande. Bezüglich der zu zahlenden Miete haften die Mieter ( soweit mehrere Personen im Vertrag stehen ) als Gesamtschuldner.

Sollte dein Freund also gegen deinen Willen aus dem Vertragverhältnis ausscheiden wollen, so müsste er auf Aufhebung des MV klagen, was nicht ganz einfach wäre, da einerseits die Vermieterinteressen ( Befristung des Vertrages ) und andererseits deine Interessen zu berücksichtigen sind.

Es handelt sich um Kündigungsverzicht und nicht um einen befristeten Mietvertrag. Das musst du schon unterscheiden können.

@albatros

...was jedoch völlig ohne Belang ist, wenn es darum geht vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen.

Rein rechtlich hast Du recht, er muss bis zum März weiterzahlen. Trotzdem ist eine gütige Einigung immer besser. Bleibt er stur kannst Du nur, wenn Du dort bleiben willst einen Mitbewohner suchen.

Danke für deine Antwort. Natürlich möchte ich mich lieber gütig einigen. Er will aber dann gar nicht mehr zahlen. Siehe bitte meine Antwort oben! Ich wäre ja mit 1/4 einverstanden, oder einer Abstandszahlung. Aber er ist stur. Ich denke rein rechtlich, ist er für die halbe Miete zuständig. Das möchte ich ja gar nicht......