Auszug Datum im Mietaufhebungsvertrag nachträglich ändern möglich?

8 Antworten

Schau in den Mietvertrag. Wer ist Vertragspartner und wer hat ihn unterschrieben. Dann schau in den Aufhebungsvertrag. Wer ist Vertragspartner und wer hat ihn unterschrieben?

Prüfe, ob beides identisch ist.

Wenn es nur Deine Freundin war, die die Aufhebung vereinbart hat, Du aber den Mietvertrag (mit-) unterschrieben hatte, ist die Aufhebung höchst wahrscheinlich unwirksam. Dann kommt ihr bzw. der Vermieter mit gesetzlicher Kündigungsfrist raus.

Mietverträge sind zweiseitig, d.h. wenn Mieter und Vermieter einverstanden sind, kann man vertragliche Dinge regeln und ändern. Einseitig geht nur die Kündigung.

Alles Gute!

Nur meine Freundin steht im Mietvertrag.

@Kereottog

Okay, dann kann auch nur sie die Aufhebung mit dem Vermieter vereinbaren. Jetzt kommt es ein bisschen auf den Aufhebungstext an, um zu schauen, ob er wirksam vereinbart wurde. Am besten ist es wahrscheinlich wirklich, mit dem Vermieter noch mal zu reden, wenn ihr nicht vorher raus könnt. Oder aber eben alle Hebel in Bewegung setzen, dass es Ihr doch noch rechtzeitig schafft. Viel Erfolg!

Deine Freundin ist Alleinmieterin. Sie hat den Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Sie muss den Vermieter bitten und kann nicht fordern das Auszugsdatum zu ändern. Auf Mitwohnende kann hier keine Rücksicht genommen werden. Zieht die Freundin fristgemäß aus, müssen Mietwohnende ebenfalls ausziehen. Tun diese das nicht, könnte deine Freundin eine hohe Schadensersatzforderung gegen die Auszugsunwilligen geltend machen. Sie muss Nutzungsentgelt weiter bezahlen und würde die Abstandszahlung des Vermieters verlieren.

wenn muss der Vermieter dem verspätetem Auszug zustimmen und die Entschädigung zahlen.

Warum sollte der Vermieter damit einverstanden sein? So spart er das Geld.

Nur meine Freundin steht im Mietvertrag.

Aber sie hat mir nichts davon erzählt und in der Wohnung lebt noch eine Bekanntin von ihr. Sie hat einfach so unterschrieben, weil wir sowieso umziehen werden, aber das bedeutet nicht man kann sofort unterschreiben und schon gar nicht zu früh.

Was jetzt?

@Kereottog
Was jetzt?

der Aufhebungsvertrag hat volle Gültigkeit - die Entschädigung ist futsch

@Kereottog

Im Innenverhältnis hat die Bekannte genau wie Du eine Schadenersatzforderung gegen die Freundin, die den Aufhebungsvertrag gemacht hat. Gegen den Hauptvermieter könnt ihr nichts machen

Der Aufhebungsvertrag ist gültig. Da hilft nur, mit dem Vermieter reden, ob er Euch noch 1 oder 2 Wochen läßt. Einen Rechtsanspruch habt Ihr nicht.

Kulanz, bzw. Nachsicht ist erforderlich.

Hat man ein Recht auf eine Änderung im Mietaufhebungsvertrag

nein - zieht ihr nicht fristgerecht gemäß geschlossener Vereinbarung aus, dann greifen die Vereinbarungen - sprich der Entschädigungsanspruch entfällt und ihr zahlt den vereinbarten "Mietzins".

Nur meine Freundin steht im Mietvertrag.

Aber sie hat mir nichts davon erzählt und in der Wohnung lebt noch eine Bekanntin von ihr. Sie hat einfach so unterschrieben, weil wir sowieso umziehen werden, aber das bedeutet nicht man kann sofort unterschreiben und schon gar nicht zu früh.

Was jetzt?

@Kereottog

Irrelevant, wenn nur sie im Mietvertrag steht, muss / kann auch nur sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen.