Auszug aus Mietwohnung - Tapeten steichen & Böden entfernen?

7 Antworten

also bunt darf du es bestimmt nicht lassen, das wirst du weißen müssen. der boden ist ok, würde ich sagen.

wenn man das Mietverhältnis kündigt, steht in vielen Verträgen drin, dass man die Tapeten abmachen soll bzw. überstreichen soll. Stimmt das?

Woher soll hier jemand wissen was in Deinem Mietvertrag steht?

Haben rote, orange und gelbe Wände. Muss man die weiß streichen und kann man das so lassen

Laut neustem BGH-Urteil nicht.

Muss man die weiß streichen und kann man das so lassen, wenn der Nachmieter das selber machen möchte?

Weiß nicht zwingend, nur in einer neutralen Farbe. Ob man das evtl. so lassen kann mußt Du den Vermieter fragen. Mit dem hast Du einen Vertrag, nicht mit dem Nachmieter.

Wie verhält sich das mit dem Boden, wenn der im Top Zustand ist? Muss der auch raus

Wenn der nicht vorher drin war kann der VM verlangen ihn zu entfernen.

Da kann Dir nur der Mietvertrag helfen.

Es kann sein dass Du gar nichts tun musst (in der Regel wenn Du die Wohnung auch nicht renoviert übernommen hast)

Es kann sein dass Du alles schick weißen musst (in der Regel wenn die Wohnung vor Deinem Einzug auch renoviert war)

Es kann sein dass der Teppich/Laminat drin bleiben muss (in der Regel wenn beim Einzug auch welches drin war)

Es kann sein dass Du den Teppich entfernen musst (in der Regel wenn.....

Ich könnte das nun ziemlich lange fort führen. Es steht alles im Mietvertrag.

Wenn gar nichts im Mietvertrag steht gilt meist: Zurückversetzen in den ursprünglichen Zustand.

In der Regel wird im Mietvertrag stehen dass du die Wohnung so übergeben musst, wie du sie übernommen hast. Natürlich kannst du alles so lassen wenn der Nachmieter das so übernehmen möchte. Dann allerdings steht er in der Pflicht bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Maßgeblich ist immer der Mietvertrag, es sei denn, er enthält Vorschriften die lt Gesetz nicht zulässig sind.

Ich hab die Wohnung ohne Tapeten und Boden übernommen. D. h. ich muss die Tapeten abreißen? Das ist ja für den Nachfolger dann viel stressiger

@Mai00

Wenn es der Vermieter verlangt, wirst du es tun müssen, ansonsten ist die Kaution fort.

wenn man das Mietverhältnis kündigt, steht in vielen Verträgen drin, dass man die Tapeten abmachen soll bzw. überstreichen soll. Stimmt das?

Manche Mietverträge haben Endrenovierungsklauseln die wirksam oder unwirksam sein können aber manchmal gibt es Mietverträge die keine Endrenovierungsklauseln enthalten.

Wie verhält sich das mit dem Boden, wenn der im Top Zustand ist? Muss der auch raus (Laminat)? Danke

Hast Du den Boden verlegt oder verlegen lassen, kann der Vermieter den Urzustand verlangen.

MfG

Johnny