Auszug aus dem Elternhaus (U25), jobcenter loswerden?

2 Antworten

Erst einmal brauchst du einen Job bzw.musst ein festes Einkommen haben,dann kannst du diesen in deiner Stadt beantragen !

Los wirst du das Jobcenter nur,wenn du genügend Einkommen erzielst mit dem du deinen Bedarf dann selber decken kannst,oder du verzichtest freiwillig auf dir zustehende Leistungen,dazu müsstest du eine schriftliche Erklärung nach § 46 Abs. 1 SGB l abgeben.

Sicher musst du deiner Mutter Geld abgeben wenn du selber Einkommen erzielst,denn dein Einkommen wird dir nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf angerechnet,wenn du dann weniger oder gar keinen Anspruch mehr hast musst du zumindest deinen KDU - Kopfanteil ( Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ) an deine Mutter zahlen.

Sie bekommt dann nur noch ihren Bedarf gezahlt.

Du wirst zb deinen meitanteil abgeben müssen aber  du kanst entweder ausziehen trotz jobcneter wen dir deine mutter schriftlich gibt das du da ausziehen must und dan ist es möglich das du geld für die erstaustatung und die meite  bekommst die kaution müstes du dem jobcenter zurückzahlen aber sie  müsten zb auch deinen umzug bezhalen,.Nur strom must du dan von dem  satz bezahlen.

Was für einen Grund meinst du soll sie angeben?

@XYXbutterfly

Unter 25 kanst du nur einen grund angeben das deine mutter deinen auszug will  zb weil sie zb mit ihrem freund dort wohnen will..Den du  hast keinen anspruch auf unterhalt ohne ausbildung und damit kann deine mutter dich auch rauswerfen (auch wen es  in deinem Fall nicht wörtlich gemeint ist) Las dir einfach schriftlich geben das du da ausziehen solst und dan  hat das amt den Ärger.Den es hat nicht das recht deiner mutter zu sagen das du da wohnen must.!abe rnur so komst du da raus  oder du must erstmal 6 moante eine vollzeitstelle haben um dir eine wohnung leisten zu können,